Keine Neuberechnung meiner Leistungen mehr? (Minijob)?
Ich arbeite seit Februar 2021 in einem Minijob. Das Jobcenter hat in meinem Bescheid 150€ als Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet. Mein tatsächliches Einkommen überstieg aber meistens nicht 100€. Ich reichte jeden Monat meine Einkommensbescheinigung beim Jobcenter ein und meine Leistungen wurden dann jeden Monat neu berechnet und ich erhielt dann eine Nachzahlung. Nun erhielt ich im November einen neuen Bescheid über vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dort wurden nur noch 138€ als Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet. Da mein Einkommen monatlich in unterschiedlichen Höhen zufließt, kann nun nicht mehr entschieden werden, welche Einkommenshöhe bei der Berechnung der Leistungen zu berücksichtigen ist. Ich werde nicht so ganz schlau aus dem Schreiben. Ich habe mal ein Foto davon gemacht, vllt kann mir dann einer besser erkären, warum das Jobcenter sich nun einer monatlichen Neuberechnung meiner Leistungen weigert. Und erhalte ich dann überhaupt noch die fehlenden Nachzahlungen, die mir zustehen?
1 Antwort
Bei monatlich schwankendem Einkommen ist der Aufwand jeden Monat einen Leistungsbescheid aufzuheben und einen neuen Leistungsbescheid auszustellen, ein hoher Aufwand und auch gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen - zudem wird die Leistung, außer in Ausnahmefällen, immer für mehrere Monate bewilligt.
Daher kann für einen Bewilligungszeitraum (hier 6 Monate: 01.10.21 - 31.03.22) ein fiktives vorläufiges Einkommen angesetzt werden - die Berechnung ist sehr komplex und braucht hier so nicht erläutert werden - es sei nur darauf hingewiesen, daß die zusätzlichen Absetzbeträge (über 100 € - 1.000 € Verdienst = 20%), unter gewissen Voraussetzungen, nicht berücksichtigt werden müssen - das ist bei Dir wohl der Fall.
Für die Monate Oktober 2021 bis März 2022 wird der ermittelte Betrag, unabhängig von Deinem tatsächlichen Einkommen, berücksichtigt - bis 11.04.2022 mußt Du dann die Einkommensnachweise von Oktober 2021 bis März 2022 beibringen - dann wird sozusagen eine "Endabrechnung" erstellt.
- Wenn zuviel angerechnet wurde, wird das dann nachträglich erstattet.
Achtung 12-Monats-Falle des § 41a (5) SGB-II
Wenn Du die Einkommensnachweise dann einreichst, solltest Du sicherheitshalber eine neue Berechnung ausdrücklich schriftlich beantragen - es gibt nämlich eine kleine Falle -- spätestens nach 12 Monaten ist eine Neuberechnung grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn der Leistungsbezieher eine neue Berechnung nicht beantragt bzw. das Jobcenter sie nicht aus anderen Gründen zwingend durchführen muß - man sollte sich nicht darauf verlassen, daß das Jobcenter das von sich aus macht - das Schreiben suggeriert es zwar, aber sicher ist sicher.
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Im Text ist übrigens ein Fehler auf der unteren Seite enthalten:
"Eine Anpassung der Einkommenshöhe während der vorläufigen Bewilligung (in Ihrem Fall 01.10.21 - 31.03.21)..." - muß natürlich 2022 sein.
Dieser Tipp-Fehler hat aber keine rechtliche Bedeutung...
Vielen Dank für die ausfürliche Erklärung. Du hast mir sehr weitergeholfen :)