Hartz iv bedarfsgemeinschaft verlassen?

8 Antworten

Wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, gehörst Du logischerweise nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.

Deine Eltern haben Dich hoffentlich abgemeldet.

Du kannst also arbeiten.

Du musst dem Jobcenter Deinen Wohnungswechsel angeben und auch angeben, wenn Du anfängst zu arbeiten und wann das erste Geld kommt und was die Miete kostet. Du kannst weiterhin dann selbst als eigene BG aufstockendes ALG II erhalten zusätzlich zum Lohn. Bitte beantrage das jetzt dann für Dich selbst. Lade Dir den Antrag runter ALG II WBA Antrag und ausfüllen wahrheitsgemäß und Montag dahin bringen ins Jobcenter und selbst abgehen. Die werden Dich weiterhin unterstützen, wenn es nötig ist. Deine Eltern müssen Deinen Auszug jetzt dem Amt melden und begehen sonst Leistungserschleichung, Betrug, wenn sie für Dich noch ein Geld beziehen. Du kannst das Geld auf Dich alleine und Deinen neuen Wohnsitz umlenken auf Dein Konto, wenn Du autstockend das Geld ALGII noch brauchst und das würde ich machen an Deiner Stelle tun und mal zur Beratung gehen ins Jobcenter. Musst Dich ummelden beim Wohnungamt. Meldebehörde.

thomashorst 
Fragesteller
 15.02.2020, 19:42

Ich bezahle keine Miete

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Picea007xyz  15.02.2020, 19:44
@thomashorst

ok, gut, aber den Auszug aus der BG der Eltern musst Du dem Jobcenter melden oder sie müssen es tun. wird das auf die dauer gehen so ohne miete zahlen? lasse dich lieber mal beraten. nachher, in einem streit, wirst du obdachlos sein. willst du da so abhängig, unfrei, bei wem leben?

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isomatte  15.02.2020, 20:02

Mit der Weiterzahlung der Leistungen wird das nichts werden, erstens weil Bafög - bezogen wird und man dann im Regelfall keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hat, wenn man nicht unter 25 noch bei den bedürftigen Eltern wohnt und zweitens, fehlt hier die vorherige Beantragung und Zusicherung zur Kostenübernahme vom Jobcenter.

Selbst wenn dem Grunde nach wegen dem Bafög - noch ein Anspruch bestehen sollte, würde es dann hier max.für den Regelsatz noch eine Aufstockung geben, weil eben die Zusicherung vom Jobcenter fehlt.

Wenn das Kind also unter 25 ist, dann stünde ihm derzeit ein Regelsatz für den Lebensunterhalt von 345 € zu, darauf würde Kindergeld, Bafög - ggf.Unterhalt und andere Einkommen angerechnet, für eine evtl.Miete würde es nichts geben.

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Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern im Haushalt lebst, dann kannst du auch kein ( unter 25 ) Mitglied der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern mehr sein und dein Einkommen und Vermögen ist nicht relevant.

Ich hoffe mal für dich bzw.deine Eltern das sie deinen Auszug dem Jobcenter mitgeteilt und nachgewiesen haben, also deine Abmeldung in Kopie ( Einwohnermeldeamt ) eingereicht haben, nicht das es dann noch zu einer Rückforderung von evtl.zu Unrecht bezogen Leistungen kommt.

thomashorst 
Fragesteller
 15.02.2020, 19:41

Es wurde noch nichts gemeldet ,aber ich bekomme soweiso nichts mehr ,weil ich ja bafög bekomme. Was ist den mit dem Kindergeld , soll das meine Mutter an mich überweisen und bekommt meine Mutter dann mehr einkommen , um die Miete zu bezahlen ?

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isomatte  15.02.2020, 19:55
@thomashorst

Erst einmal zur Miete !

Es kommt darauf an ob nach deinem Auszug die Warmmiete noch angemessen ist, denn dann ist es ja eine Person weniger.

Sollte sie immer noch angemessen sein, dann bekommt sie die Miete wie bisher weiter gezahlt, nur würde dann der Kopfanteil höher liegen als vorher, denn dein Anteil würde dann auf die anderen aufgeteilt.

Ist die Warmmiete nicht mehr angemessen, dann würde deine Mutter diese im Regelfall für eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten weiter bekommen, kann sie die Kosten nicht senken und möchte auch innerhalb dieser Übergangszeit nicht in eine angemessene Wohnung ziehen, dann muss sie den Differenzbetrag dann selber zuzahlen.

Du solltest dann bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen, da musst du aber nachweisen das du nicht mehr bei deiner Mutter gemeldet bist und eine eigene Meldeadresse hast.

Bis das ganze erledigt ist, muss bzw.sollte deine Mutter dein Kindergeld ( wenn du von den Eltern nicht min.Unterhalt in dieser Höhe bekommst ) nachweislich an dich weiterleiten, denn sonst würde es als ihr Einkommen angesehen und dementsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Sie muss aber unbedingt darauf achten, dass sie das Kindergeld noch im Monat des Zuflusses ( also im Monat wo sie es auf ihr Konto bekommt ) nachweislich an dich weiterleitet, im Folgemonat würde es dann zu spät sein.

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Wo bist du gemeldet. Immer noch zu Hause. Dann bist du wohl noch in der Bedarfsgemeinschaft. Wenn du umgemeldet bist, dann kannst du voll arbeiten ohne Abzug. Ich würde es den Eltern aber mitteilen, damit die nicht aus allen Wolken fallen, wenns weniger Geld vom JobCenter gibt.

Wenn du bereits ausgezogen bist, beziehen deine Eltern ja die Unterstützung für dich unberechtigt. Das werden sie zurück zahlen müssen. Außerdem steht eine Anzeige wegen Sozialbetrug im Raum.