Teilzeitjob und Hartz IV?

4 Antworten

Falls es um einen Minijob geht und 450 € brutto = netto sind, werden 280 € abgezogen, während 170 € behalten werden dürfen.

Andernfalls müßte man unter Angabe von Brutto und Netto nachrechnen.

isomatte  03.06.2022, 12:59

Auch wenn es 450 € Brutto = Netto wären, ist nicht automatisch gesagt, dass dann nach Abzug der 170 € Freibetrag auch tatsächlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Verdient man monatlich mehr als 400 € Brutto, können auf Nachweis erhöhte notwendige berufsbedingte bzw. ausbildungsbedingte Aufwendungen über 70 € pro Monat zusätzlich abgesetzt werden, somit blieben dann unter Umständen weniger als 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

100 € Grundfreibetrag, abzüglich 30 € Versicherungspauschale = 70 € die man zunächst monatlich selber einsetzen muss, ein übersteigender Betrag kann dann auf Nachweis zusätzlich abgesetzt werden.

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Teilzeit oder Minijob, was hast Du denn an Bruttoeinkommen ?

Es gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag.

Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 Euro Brutto gleich Netto wären das 170 Euro Freibetrag und voraussichtlich max. 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet und entsprechend angezogen, dass müsstest Du dann im Regelfall dann selber an deine Eltern zahlen, aber das müsst ihr unter euch klären.

Würdest Du aber tatsächlich einen Teilzeitjob haben, diese 450 Euro Netto bekommen und angenommen 600 Euro Brutto haben, dann läge der Freibetrag bei 200 Euro und das anrechenbare Erwerbseinkommen vorraussichtlich bei max. 250 Euro.

Gar nichts. Du bekommst das Geld wie verdient von deinem AG.

Allerdings ist es natürlich anrechenbar auf euer ALG2. Das wird entsprechend gekürzt. 100€ sind Anrechnungsfrei und vom rest sind 80% anrechenbar. Ergo 280€ Abzug beim ALG2

Da fliessen noch eine Menge anderer Faktoren mit ein. Dafür müsstest Du uns hier so viel darlegen wie dem Jobcenter gegenüber. Ob das dann tatsächlich jemand zuverlässig beantworten kann, ist dahin gestellt.