Leute ich möchte auf Teilzeit Job Wechsel nicht kündigen würde ich Arbeitslosengeld oder Hartz IV erhalten?

5 Antworten

Du bist also verheiratet und hast Steuerklasse 1, wem willst du denn das erzählen ?

Entweder habt ihr beide Steuerklasse 4 oder eine Kombi aus z.B. 3 und 5 !

Für das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit musst du dir erst einmal einen Anspruch erworben haben, hast du das, dann musst du arbeitslos sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Hast du keinen wichtigen Grund, weshalb du weniger arbeiten willst, was dann auch als solcher vom Jobcenter anerkannt würde, gibt es auch da, wenn überhaupt, nur für eine Übergangszeit eine Aufstockung gezahlt, weil die Bedürftigkeit vorsätzlich verursacht wurde.

Was ist denn mit deinem Mann, hat dieser kein Einkommen ?

Nein du bist nicht Arbeitslos und das du weniger Verdienst hast du Dan auch noch selber verschuldet also ist auch nichts mit einer miet Aufstockung!

Selbst wen du nur ein 450€ job hast bleibt bei alg2 nur 100€ über davon oder 170€ alles andere wird abgezogen!

400-450€ Das Reicht Nichtmal für einen aus und erst recht nicht wen du verheiratet bist!

Außerdem würde das Jobcenter euren Umzug verlangen da ihr so teuer wohnt!

Auch ist es besser so wenige wie möglich mit dem Jobcenter zu tun haben den selbst die mobben einen ihrer kunden oder machen Sachen die gegen das Gesetz sind!

Du wirst so weiterarbeiten müssen bis dein man mehr Geld veridnt und du dan kürzer treten kannst!

"Generell gilt, dass Bezieher von ALG I regelmäßig nur weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Sobald sie mehr arbeiten, gelten sie nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch auf ALG I fällt weg." Sagt die Minijob-Zentrale hier.

Zudem steht dort:

Beim ALG I gilt ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro. Solange Arbeitslose in ihrem Minijob nicht mehr verdienen, erhalten sie die Leistung der Arbeitsagentur weiterhin in voller Höhe. Die Freibetragsgrenze kann jedoch vereinzelt auch höher sein. Informationen erhalten Bezieher von ALG I bei der Agentur für Arbeit.

Und wenn man von Vollzeitarbeit auf Teilzeitarbeit umsteigt, könnte dies als "Lösung des Beschäftigungsverhältnisses" im Sinne von SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit gewertet werden. Ich denke da an eine Änderungskündigung von Vertrag 1 zu Vertrag 2. Wenn man dazu nicht vom Arbeitgeber genötigt worden war, könnte entsprechend eine Sperre des ALG I eintreten: "(3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen." (§ 159 Absatz 3)

Falls dies zutrifft (oder zutreffen könnte, man aber noch gar keinen Anspruch auf ALG I angesammelt hatte), gibt es Sanktionen beim ALG II sowie spätere Rückforderungen wegen dieser § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten.

Zudem kann das ALG II auch weiterhin sanktioniert werden, wenn man Angebote für Vollzeitstellen, die den Kriterien der § 10 Zumutbarkeit entsprechen, ablehnt oder sabotiert.

Das Jobcenter muss ja im Sinne von SGB II § 2 Grundsatz des Forderns darauf hinarbeiten, dass man wieder ganz von seinem Erwerbseinkommen leben kann - und da wäre eine Vermittlung in eine Vollzeitstelle erste Aufgabe des Amtes. Eine Anfrage bei und gar Verhandlungen mit dem bisherigen Arbeitgeber, ob denn nicht eine Aufstockung der Arbeitszeit möglich wäre, wäre möglich.

Dazu kann das Jobcenter sogar Förder-Gelder locker machen ;-). Siehe SGB II Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Gruß aus Berlin, Gerd

Teilzeit Job Wechsel

Was genau ist das?

Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man arbeitslos ist und nicht, wenn man den Arbeitgeber nahtlos wechselt bzw. wenn sich der Arbeitsvertrag ändert und sozialversicherungspflichtig bleibt.

Aufstockendes ALG 2 ist theoretisch möglich. Ob Du welches bekommen würdest, kannst Du selber anhand der Nutzung von ALG 2 - Einkommensrechnern online herausfinden.

Bei 1.000 € TZ-Verdienst mutmaßlich dann, wenn der Ehepartner kein Einkommen hat.

Wie sieht es denn mit Wohngeld aus? Wäre das ggf. eine Alternative?

Arbeitslosengeld sowieso nicht und bei 1000€ Einkommen wirst du auch kein ALG 2 erhalten da du drüber verdienst.

Sdmiowow 
Fragesteller
 13.01.2021, 01:23

bezahle aber Miete 600

und mein Mann und mir würde das nicht ausreichen ?

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Sdmiowow 
Fragesteller
 13.01.2021, 01:29
@Flippo1991

Mir wurde was anderes gesagt weil ich immernoch meine Miete selber zahle halt mein Mann bekommt Lebensunterhalt weil es sonst nicht ausreicht

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Flippo1991  13.01.2021, 01:32
@Sdmiowow

Was Dir gesagt wurde ist Nebensächlich, das Gesetz sagt aus was Fakt ist. Und 600€ Miete wird das Amt bei 2 Leuten nicht übernehmen, bzw. nicht Vollständig.
2 Personen --> 60 Quadratmeter --> 437,50 Euro.
Alles was da drüber ist, müsst Ihr selbst zahlen.
Mit selbst zahlen, ist natürlich die Differenz gemeint.

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Sdmiowow 
Fragesteller
 13.01.2021, 01:34
@Flippo1991

Ich zahle ja meine Miete aber restliche Geld von Lohn reicht nicht aus um zu leben deswegen würde die doch helfen oder weil hab mal angerufen meinten die das es natürlich nicht ausreicht

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Flippo1991  13.01.2021, 01:36
@Sdmiowow

Wenn DU 1000 Euro Netto hast, stehst Du über dem Regelsatz und somit würden Deine Anträge abgelehnt werden.

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Sdmiowow 
Fragesteller
 13.01.2021, 01:56
@Flippo1991

Wie soll man damit leben wenn du mal nachdenkst 600 ist Miete ah egal ich hab nachgefragt danke

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Flippo1991  13.01.2021, 01:58
@Sdmiowow

Was fragst du mich das ?
Wenn das Geld nicht reicht, nimmt man auch keine Wohnung die einem zu teuer ist.
Ich kann auch nicht einen 3er Golf verkaufen und mir einen neuen AMG holen und dann sagen, ich kann den nicht bezahlen.

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