Hartz IV, bezahlt das Amt auch die Miete einer größeren Wohnung, wenn diese von Angehörigen vermietet wird? Die Miete wäre im Rahmen des Hartz IV-Satzes?

6 Antworten

In SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung heißt es gleich am Anfang:

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

Mit "tatsächlichen Aufwendungen" ist gemeint, dass nur anerkannt wird, was du auch tatsächlich zahlen musst und tatsächlich zahlst. Wenn der Onkel sagt, "Ich schreib mal statt wie bisher 300,- besser 400,- Kaltmiete rein, dann kriegst du 100,- mehr vom Jobcenter", dann kann es Probleme geben.

Aber im Grunde werden Verwandte als normale Vermieter angesehen - nur etwas kritischer, da es schon "Gefälligkeits-Mietverträge" gegeben haben soll.

Mit "einem nicht erforderlichen Umzug" ist der Fall gemeint, dass du genausogut in deiner bisherigen Wohnung weiter wohnen könntest. Wenn du also aus einer Wohnung mit 300,- warm in die Wohnung ziehst, die dir dein Onkel für 400,- warm anbietet, müsstest du die 100,- mehr selbst tragen - außer dann, wenn der Umzug "erforderlich" ist, etwa wegen Familienzuwachs oder wegen einer Kündigung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Ja wen sie angemessen ist auch bei den Nebenkosten usw Dan bezahlt das amt auch die miete das tut sie sest wen die Eltern die Wohnung vermieten bzw Eine miete verlangen! Als singel stehen dir maximal 45-50 ²Meter zu und wen du alg2 belomst kannst du ohne deren Erlaubnis nicht umziehen!

Es kommt drauf an. Wenn du alleinstehend bist kann es sein dass es nicht gestattet wird. Und wenn du keine körperliche Einschränkung hast solltest du dir bewusst sein das du für das Job Center arbeiten wirst.

"Alle Angaben sind nach eigenen informationen und Einschätzung angegeben"

LydiaDonner  01.06.2021, 18:57

Er wird ganz sicher nicht für das Jobcenter arbeiten.

Wie kommst Du auf den Blödsinn?

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LiveWards  01.06.2021, 18:59
@LydiaDonner

Nicht direkt für das Jobcenter. Aber das Jobcenter wird ihn vermitteln und dies muss er annehmen.

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LydiaDonner  01.06.2021, 19:00
@LiveWards

Ja, vor eine Annahme kommt das Bewerbungsgespräch.

Es gibt nicht viele Jobs im Ungelernten Bereich.

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LiveWards  01.06.2021, 19:02
@LydiaDonner

Das stimmt nicht ganz. Es gibt einige aber ich gebe dir Recht mit dem Bewerbungsgespräch.

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Die würden dann vermutlich versuchen, die Quadratmeter, die über Deinem Bedarf liegen, abzuziehen.

Welche Art von Angehörigem ist denn der Vermieter?

Wenn der Umzug notwendig, dann auf jeden Fall.