Hartz IV und Stromnachzahlung?
Heyy, mal eine Frage: wenn man Hartz IV bezieht bezahlt man ja selbst den Strom. Wenn man nicht alles "verbraucht" bekommt man die Nachzahlung dann selbst oder das Jobcenter/Amt? Und wann ist das denn immer fällig?
Lüübe Grüüßee
5 Antworten
Eine Gutschrift bzw.ein Guthaben, welches sich auf einen Abschlag für normalen Haushaltsstrom bezieht, ist kein anrechenbares Einkommen und muss dem Jobcenter auch nicht gemeldet und nachgewiesen werden.
Denn dieser Abschlag muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Dieses Guthaben würde es dann nach der Jahresendabrechnung vom Energieversorger geben.
Haushaltsstrom ist aus dem Regelbedarf zahlbar; Erstattungen gehören dementsprechend Dir.
Dies gilt nicht für Heizstrom, da dieser zu den Kosten für Unterkunft und Heizung gehört, welche vom Jobcenter erstattet (übernommen) werden.
das jobcenter behauptet zwar gerne, dass die rückzahlungen einnahmen sind, aber wenn man nachweisen kann, dass die kosten in einem zeitraum angelaufen sind, in dem man bereits harz IV bezog, dann ist es ja letzt endlich das geld aus dem regelsatz. also JA, dann darf man es auch behalten.
lg, anna
Wenn die Stromrechnung ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlst, ist eine Rückerstattung ja dein eigenes Geld.
Anders ist es, wenn das JC dir bei der letzten Jahresabrechnung aushelfen musste.
Wenn er beim letzten Mal eine Nachzahlung leisten musste, wurde ja die Vorauszahlung angepasst. Wenn er dann jetzt zu viel gezahlt hat, ist es SEIN Geld, das er erstattet bekommt.
Wenn man den Strom selbst bezahlt, hat das Amt auch keinen Zugriff auf eine eventuelle Rückzahlung, die überweist der Anbieter auf das Konto von dem er vorher kassiert hat. Ganz automatisch.
Wenn das "aushelfen" darlehensweise erfolgte, was bei Haushaltsstrom eigentlich nicht anders vorstellbar ist, trifft diese Aussage nicht zu.