Ausbildung aber Eltern auf Hartz IV angewiesen?

8 Antworten

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Du bekommst ganz normal dein Ausbildungsgehalt.

Und bei dem Hartz IV Betrag, den deine Eltern bislang für eure Bedarfsgemeinschaft bekommen, fällt dann dein Anteil weg, weil der nicht mehr erforderlich ist, da du selbst Geld verdienst und selbst für dich sorgen kannst. Deine Eltern bekommen dann nur noch Hartz IV für den Rest der Familie.

► Wenn du dir vom Nettogehalt eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer leisten kannst, dann ist's für dich vielleicht sinnvoll, auszuziehen. Und wenn nicht gleich im 1. Ausbildungsjahr, dann im 2. oder 3. Jahr.

► Ausziehen und auf eigenen Beinen stehen - das wäre ein guter Schritt für dich, denn dann bist du raus aus dem Hartz IV Elend. Je eher - desto besser für dich!

► Bei deinen Eltern kann das dann evtl. dazu führen, dass sie sich eine kleinere Wohnung suchen müssen, wenn 1 Person weniger zur Bedarfsgemeinschaft gehört.

► Wenn du bei deinen Eltern wohnen bleiben willst, dann musst du von deinem Gehalt "deinen Teil" zur Haushaltskasse dazugeben - ungefähr den Teil, um den der Hartz IV Betrag der Bedarfsgemeinschaft reduziert wird.

DieFrage76 
Fragesteller
 13.11.2020, 18:08

Sehr schön detailliert zusammengefasst! Hat mir geholfen!

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Sobald du selbst keine Sozialleistungen beziehst, bist du nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft und kannst verdienen, wieviel du willst, es wird weder dir noch deinen Eltern was abgezogen.

Dein Netto wären ca. 715€. Mit diesem Geld müsstest du deinen Mietanteil + Nebenkosten zahlen, bei 5 Personen ist das 1/5 plus alles andere zum Lebensunterhalt. Könntest du in eurem Bescheid lesen.

Mit deinem Einkommen wirst du wahrscheinlich deinen Bedarf decken können.

Wenn du ausziehst, hättest du noch Anspruch auf dein Kindergeld. Musst aber natürlich auch alles Kosten für Wohnung und für dich selber tragen. Wäre auch möglich.

Wenn du es "zu Hause" angenehm hast, wäre es einfacher/bequemer erstmal dort zu bleiben. Probezeit sowieso abwarten.

DieFrage76 
Fragesteller
 13.11.2020, 17:24

Sehr gute Antwort!!! Danke!! Hast mir sehr geholfen

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Bei 900 € brutto hast Du einen Freibetrag von 260 €.

Dieser wird von Deinem Netto abgezogen, und der dann verbleibende Betrag (Netto minus 260 €) wird auf Dein ALG 2 angerechnet = davon abgezogen.

Dadurch würdest Du mutmaßlich Teil der Bedarfsgemeinschaft bleiben.

Wenn Du volljährig bist, kannst Du ausziehen, mußt aber die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten.

Auszug mit Unterstützung des Jobcenters nur mit vorheriger Genehmigung.