Nur wenn du Lohnsteuer zahlen würdest. Dann könntest du das "absetzen", zahlst du keine Steuern, dann nichts
Schmutz/Feststoff in der Leitung setzt etwas in der Armatur zu. Das würde ich erstmal prüfen.
Hat es Arbeiten an den Leitungen gegeben? Haben wir mal in der Dusche gehabt, Armatur ab, irgendwas wurde in/an der Armatur gereinigt, und danach nie wieder Probleme gehabt. War tatsächlich direkt nach Sanierung im Bad.
Ihr steht monatlich Geld in Höhe ihres Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Geld, das nicht unter diesen Pfändungsfreibetrag fällt oder "gespartes" Geld, steht bis zu 3 Monate wieder im Rahmen ihres monatlichen Freibetrages zur Verfügung.
Es wird kein "Freibetrag" übertragen. U.U. ist es besser am Monatsende das restliche Geld bis zum Freibetrag in bar vom Konto zu holen, jedenfalls wenn man jeden Monat Geld über hat.
Ansonsten wird es nach 3 Monaten ausgekehrt.
g..... doch mal P-Konto ansparen
Ich würde glauben das du sogenannte X-Gleiter brauchst. Oder sind es Röllchen?
Schau doch mal bei A..... nach Gardinenröllchen. Da wird einiges gezeigt oder du suchst einen örtlichen Baumarkt o.ä. auf.
Was dort im Moment hängt, nennt sich auch "Vorhangklammer".
z.B. X-Gleiter mit Klammer wäre ein Suchbegriff
Trotz E-AU muss der Arbeitgeber von wann - bis wann du krank geschrieben bist. Das solltest du auf dem üblichen Weg während deiner Kündigungsfrist mitteilen.
Denn sonst läufst du ggfs. fehlendem Lohn hinterher. Wichtig ist, die Personen, die für die Abrechnung zuständig sind, Bescheid wissen.
Solltest du noch wieder arbeiten müssen/können, muß das ja auch eingeplant werden. Dann auch diesen Personen Bescheid geben.
Du musst nacharbeiten, ja. Aber die Fehlzeit und nicht mehr und bei Gleitzeit muß es auch nicht an gleichen Tag passieren.
Fragt sich, was du noch bei der Firma erreichen willst? Wenn nichts, dann gehst du wie geplant und machst nächste Woche mal länger.
Möglicherweise ist ihr altes Handy bei der Bank dort schon hinterlegt und um es auf das neue Handy zu installieren muß es vom Alten aus freigegeben werden und weil sie nicht weiß, wie es geht, geht sie zur Bank wegen Hilfe.
Es wäre doch sehr unpraktisch würde sie ihr Onlinebanking mit deinem Handy machen wollen. Du bist doch nicht immer da.
Zu allererst prüft man die Daten der Rechnung, bzw. wenn du jetzt keine bekommen hast, anfordern. Dort dann Zählerstände prüfen.
Desweiteren, jetzt nachweislich, Einwurfeinschreiben, dem ganzen Vorgang wiedersprechen. Kein Erhalt der Rechung usw. und ohne Prüfung der Rechnung der Höhe der Forderung einfach widersprechen.
Ist es ein Onlinevertrag? Dann dort mal im Kundenkonto schauen.
Liegt am Steuerbüro, Schwachsinn. Da kann es sich mal um ein paar Tage handeln wenn beim Monatswechsel Feiertag und WE ist.
Das Steuerbüro macht die Abrechnung wenn es die notwendigen Daten hat.
Hast du wechselnde Stunden oder ggfs. immer gleich. Bei immer gleich kann die Überweisung auch ohne Abrechnung zeitnah ausgeführt werden. Sonst müssen tatsächlich erst Stunden weiter gegeben werden usw. usw.
5.-10. ok aber 19. geht gar nicht.
Sprich mit dem Arbeitgeber, du arbeitest für Geld, bekommst es sowie so im nachhinein und machst es nicht zum Zeitvertreib.
Selbstverständlich kannst du dir auch einen anderen Job suche.
Wahrscheinlich Sperre und wann hast du den Antrag gestellt?
Ab Antragstellung + ggfs. 3 Monate Sperre (wenn du die Arbeitslosigkeit verschuldet hast).
Stimmt das so nicht, musst du dich kümmern
Der Arzt übermittelt die notwendigen Daten der Krankenkasse. Aber auch nicht in Echtzeit oder so.
Du musst trotzdem deinem Arbeitgeber Bescheid geben, ab wann du krank geschrieben bist und wie lange und mit diesen Daten kann der Arbeitgeber, das Lohnbüro oder der Steuerberater das dann abfragen (bestätigen lassen).
Man fragt ja nicht auf Verdacht jeden Tag, jeden Arbeitnehmer oder so ab. Das muss schon mitgeteilt werden.
Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bei Eigentum oder ergänzend Bürgergeld beantragen.
Ohne Antrag gibt es jedenfalls gar nichts.
Kindergeld gibt es auch noch, Kindergeldzuschlag? Muss auch beantragt werden.
Neuere Verträge, ab 1.3.2022, dürfen nach der Erstlaufzeit jederzeit monatlich gekündigt werden. Schau noch mal nach.
Allerdings, alte Verträge verlängern sich ggfs. immer wieder um ein Jahr. So habe ich es verstanden. Prüfe es.
Sprich ganz einfach mit deinem Chef. Du hast doch jetzt ganz konkrete Beispiele.
Er soll dir Vorgaben machen. Entweder du machst genau was geschrieben steht oder denkst mit, ob etwas zu teuer sein könnte bzw. nicht in Saison ist und nimmst eine Alternative.
Ihr solltet miteinander sprechen.
Na ja, es war Quartalsende, ggfs. die Auszüge noch auf dem Postweg.
Also, bei uns im Betrieb wird es gemacht. Der Azubi nimmt Urlaub und geht nach Absprache den Tag nicht zur Berufsschule.
Wir wünschen uns von unseren Mitarbeitern einen Führerschein also...
Ey, es gibt Azubis, die bleiben aus Faulheit der Berufsschule fern.
Ich würde sagen, warum nicht? Du bist noch jung genug auch mal etwas auszuprobieren.
Eine Bekannte meines Alters hat z.B. in jungen Jahren die Ausbildung zur Pferdewirtin gemacht, danach eine andere Ausbildung und dann später noch ein Studium drauf gesetzt. Also ganz anders herum.
Sie war nie unglücklich mit ihren Entscheidungen.
Eine ehemalige Nachbarin betreibt einen Pensionshof mit ihrem Ehemann, der aus der Landwirtschaft kommt. Viel Arbeit aber Urlaub haben sie auch immer mal gemacht.
Möglich ist vieles.
Warte einfach noch ab. Wird wahrscheinlich korrigiert.
Auf jeden Fall Bon aufheben bzw. suchen.
Dir ist das zuwenig Geld? Was bietest du denn? Als Ausbildung oder so.
Ein mieses Arbeitsumfeld ist natürlich echt Mist und ich glaube dir, das es auch "bescheuerte" Sprüche gibt oder gegeben hat. Ich sag mal "Männerhumor" im Arbeiterbereich.
Und ehe es hier böse Sprüche gegen mich gibt, das sage ich auch oft meinem Mann gegenüber. Manches ist echt nicht witzig, kommt aber auf z.B. Baustellen oder unter Handwerkern vor.
Man darf keine Mimose sein, sich natürlich auch keine Gemeinheiten gefallen lassen. Das meine ich nicht.
Kindergeld bekommt der, der Unterhalt leistet, mal so ganz pauschal.
Aber, ein Gedanke, bei einem dualen Studium bekommt der Sohn doch auch eine Vergütung. Oder nicht? Das würde natürlich auch auf Unterhalt angerechnet.
Eine private Uni/Hochschule muß man sich leisten können, sonst geht es nicht. Wenn der Praxispartner die zahlt, ok.