

Beim Bäcker bin ich dazu über gegangen 1-4 Cent nicht zu nehmen. Ich kriege mein Kleingeld so oder so nicht an den M/W/D
Beim Bäcker bin ich dazu über gegangen 1-4 Cent nicht zu nehmen. Ich kriege mein Kleingeld so oder so nicht an den M/W/D
Nein, niemals!
Da wird dir dein Bankkonto leer geräumt und wer weiß was noch mit deinen Daten veranstaltet.
Solltest du noch U23 sein, geht es zurück in die Familienversicherung. Auch kein Problem.
Wende dich an den Netzbetreiber.
Mal ein Gedanke, eine 100% Mietminderung bedeutet das die Wohnung unbewohnbar ist.
Wo wohnst du also?
https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/erzieherschulen-nrw
M.E. benötigts sie vorab eine Ausbildung, Sozialassistenz, Kinderpflege o.ä., als 2jährige schulische Ausbildung. Wird wohl mit Schülerbafög gefördert.
Schaut doch mal auf der Homepage der einschlägigen Schulen nach. Angebote, Anforderungen, Berufsbildenden Schulen (BBs) oder auch private Berufsbildende Schule
Wie liegen in deinem Bundesland die Sommerferien? Der Ausbildungsbeginn kann auch der 1.9. sein.
Es gibt schon Azubis, die auch später einsteigen. Wieviel Schulzeit/tage würdest du versäumen?
Du wirst schon mit dem Chef sprechen müssen
Ähm, und wenn du ganz einfach nicht ausziehst? Erstmal, bis du eine Wohnung hast.
Du bist dort gemeldet. Die Polizei wird dich nicht rausschmeißen.
Hi, meine Zeit wo ich mich mit Aufstiegsbafög beschäftigt habe, ist schon etwas her.
Aufstiegsbafög ist doch für die weiterführende Ausbildung (z.b. Geselle ->Meister oder Sozialassistent -> Erzieher).
Deine Schule/der Ausbildungsträger gibt doch auch an ob es mit Bafög gefördert werden kann.
Das die Schule etwas kostet, ist egal, das du bei den Eltern lebst, ist egal, das du ein Kind hast, ggfs. gibt es mehr Geld...
Achso, solltest du Aufstiegsbafög bekommen und die Ausbildung ist kostenpflichtig, wird auch die Maßnahme zusätzlich zum Lebensunterhalt gefördert (beim Aufstiegsbafög nicht Schülerbafög)
Also, evtl. gibt dir dein Arzt noch eine Bescheinigung für dich und für den AG. Wenn nicht, dann teilst du dem AG mit, das eine AUB vorhanden ist und wie lange du AU bist.
Dann kann/muß der Arbeitgeber sich die Daten von der Krankenkasse holen.
Der Arzt meldet an die Krankenkasse, das funktoniert aber nicht taggenau d.h. der AG sollte ein paar Tage warten ehe er abfragt. Du musst jedesmal wieder den Arbeitgeber informieren, ob es eine Folge-Aub gibt und wie lange...
Wenn du Formulare von Arzt bekommst hast, steht doch auch drauf für wen die sind, evtl. nur für dich.
Du kannst da nichts machen, abfragen muß der Arbeitgeber, du musst nur den Arbeitgeber informieren.
Das wird wohl eine interne Nummer der Firma sein. Hast du sie nicht, nicht ausfüllen.
Bist du neu? Wann wird sie wohl noch erst vergeben.
Hi, ich kenne jetzt nicht die, die du auf dem Bild zeigst.
Aber, meinst du ggfs. "Regalbodenträger" oder "Bodenträger"? Diese gibt es in vielen Variationen.
Frag deinen Chef doch mal ob du dir "Extra-Geld" für die Kirmes verdienen kannst.
Bei einem kleinerem, inhabergeführten Unternehmen könnte das funktionieren. Bei Mann, z.b., würde das dann aus seinem Portemonaie bezahlt werden, wenn der Azubi
"Extra" arbeitet.
(Denn ansonsten, aus welche "Kasse" sollte das Geld kommen.
Ein Fragezeichen zu schicken ist in dem Fall extrem unhöflich!
Also, bloß nicht.
Man kann Baumstümpfe auch weg fräsen lassen. Also, eine Maschine "hobelt" den Stumpf zu Sägespäne.
Evtl. ist es tatsächlich nur die Uhr. Sie muß gestellt sein, muß nicht die richtige Uhrzeit sein. Hatte ich nach Stromausfall auch schon.
Ausbildungsvertrag, die Berufsschulzeugnisse (1x pro Jahr ?) und das/die Abschlusszeugnisse. Nur Kopien!
Sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben war, warst du "in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn" und damit bestand Anspruch auf Kindergeld.
Normalerweise sollte die Vergütung auch im lfd. Lehrjahr angepasst werden sofern es eine tarifliche Veränderung gegeben hat. D.h. du solltest im 2. Lj. auch die aktuelle Vergütung erhalten und nicht die, die in deinem Vertrag steht.
So halten wir es.
Der Ausbildungsvertrag wird im Juli/August geschlossen, im Mai gibts evtl. ein (neues)Tarifergebnis,....
Hi, normalerweise würde ich auch sagen, zieh es durch aber:
Wie alt bist du? Was willst du danach (mit Abi) machen? Bist du noch sehr jung (U20) und du bist im 1. Jahr und du weißt, du bleibst nicht im Beruf, warum also weitermachen?
BAB z.b. fördert nur eine Ausbildung, wenn eine Ausbildung abgeschlossen wurde, war es das. Bist du 22 oder älter, Kindergeld geht nur bis zum 25.Geb., auch in Ausbildung oder Studium. Man muß also sehen, wie finanzierst du deine weitere Ausbildung? Brauchst du da derartige Förderung.
Bringt dir die Ausbildung etwas für deine weitere Ausbildung oder Lebensweg? Ja, dann weitermachen, wenn nein, abbrechen.
Aber, erst abbrechen wenn die Alternative steht! D.h. die Anmeldung für die Schule sollte fix sein und darum musst du dich zeitnah kümmern.
Ein Tischler macht es. Meine Tochter hat sich auch ihren Esstisch in Form, Größe und Gestell und Holzart nach Wunsch machen lassen. Den Tischler musst du in deiner Region suchen ggfs. auf Empfehlungen.