

Solltest du tun. Ich habe sie nämlich schon.
Solltest du tun. Ich habe sie nämlich schon.
Man müsste jetzt wissen wann die Einigung auf Vollzeit gekommen ist.
Denn, wenn du jetzt die Abrechnung bekommen hast, so wurde wohl doch der Zeitraum "Oktober" abgerechnet. War zum Zeitpunkt der Abrechnung schon klar, das du mehr Stunden hast? Selbstverständlich müssen deine geleisteten Stunden bezahlt werden. Allerdings wird man für dich nicht zwischendurch eine neue Abrechnung machen. Eine Korrektur erfolgt dann mit der nächsten Abrechnung.
Allerdings solltest du das jetzt schon ansprechen und nicht abwarten.
und wenn alles nichts hilft, kauf selber Schuhe, so eine große Ausgabe ist es nicht und dann kannst du sie auch von der Steuer absetzen.
Meines Erachtens solltest du die Schule weiter besuchen, jedenfalls nicht abbrechen und auf den Beginn irgendwelcher Kurse zu warten.
Wenn irgendmöglich die/den/einen Sprachkurs neben der Schule besuchen und ja, es ist sicherlich anstrengend. Kannst du dich nicht in deiner Schule erkundigen ob dort etwas angeboten wird, ob jemand etwas weiß. Vielleicht kann man auch Online Sprachkurse machen, also neben der Schule.
Zum Fachabitur zu kommen, gibt es mehrere Wege, einen hast du gerade eingeschlagen. Sprich evtl. auch in der Schule mit jemanden, einem Beratungslehrer oder so. Eine höhere Berufsfachschule ist durchaus anspruchsvoll.
Der Berufsberater weiß vielleicht auch nicht alles bzw. kann das gar nicht richtig einschätzen. Jemanden zum Sprachkurs zu schicken ist einfach.
Ja, du kannst (mind.) im Folgemonat noch über das Geld im Rahmen des monatlichen Freibetrages verfügen. Es ist nicht sofort weg.
Hi, die Probezeit ist doch dafür da. Wenn es nicht passt, kündige.
Was für Konsequenzen soll es denn geben und vom wem? Wenn diese Ausbildungsstelle dich krank macht, bloß weg da.
Du darfst neben deiner Hauptbeschäftigung (521) nur noch einen Minijob haben. Hast du mehr, wird dieser Job steuer- und sozialversicherungspflichtig. Abrechnung mit Steuerklasse 6 und Krankenversicherung. Ob sich das lohnt?
Abgaben wahrscheinlich nur KV+PV, die Hälfte des Beitragssatzes und Steuer ab dem 1. € und eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, sofern nicht schon sowieso.
Hast du bei deinem Hauptjob Abgaben zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung? Wahrscheinlich nicht.
Hi, ich habe deinen Bericht gelesen, bei Situation 1 dachte ich noch das du kein Verständnis für "lesende Leute" hast, ich lese selber sehr gerne und natürlich ist das in so einer Situation nicht sehr gesellig. Da möchte ich vielleicht um Verständnis werben, wenn man den Tag schon mit (Klein)Kind verbracht hat, möchte man Abends mit Buch entspannen. Das kann ich mir schon vorstellen. Ebenso habe ich Verständnis dafür das man sich vielleicht auch unterhalten möchte oder Karten oder Spiel spielt, das kann auch Spaß machen.
Die anderen Situationen, ok, da gebe ich dir Recht, das kann einem traurig oder sauer machen. Viel ändern wirst du wohl nicht. Aber ein Gedanke kam mir bezüglich der ungleichen Geschenke: Sag deinen Schwiegereltern was als Geschenk für Geburtstag oder Weihnachten gewünscht ist. Wenn sie es dann nicht tun, ist ihnen nicht zu helfen.
Verlass dich nicht darauf das sie auf dich zu kommen. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Hi, für eine Bewerbung wird noch keine Sozialversicherungsnumer benötigt. Die wird benötigt wenn ein Arbeitsverhältnis zustande kommt und man kann sie nachreichen.
Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme kann der Arbeitgeber sie beantragen, braucht dafür von dir ein paar Angaben oder du/ihr wendet euch an deine Krankenkasse.
Das wäre bürgen. Eine Bank entlässt einen Bürgen nicht so einfach aus der Haftung, warum auch? Ist ja eine Sicherheit für die. Wenn der Kumpel nicht zahlt, zahlst du.
Dein Kumpel kann dir jederzeit jedwede Vollmachten(Zugriff auf Bankkonto) entziehen.
Desweiteren, die Bank sieht im Moment doch nur, das das Konto ständig leer gemacht wird, es wird nichts angespart.
Bei uns kostet die Karte 6€, könnte also Gebühr dafür sein. Kontoführungsgebühren kommen vielleicht auch noch, außer du bist Schüler/Student oder Azubi. Dann das der Bank nachweisen!
Und es gibt nicht nur "die Bank" sondern viele unterschiedliche mit unterschiedlichen Gebührenstrukturen!
Es gibt Geruchsverschlüsse die nachträglich eingebaut werden können. Vielleicht schafft das Abhilfe. G.... mal "Geruchsverschluss"
Du meldest dich mit dem Zählerstand von heute bei deinem Stromanbieter, geht auch noch am 1. oder 2. Normalerweise ist Strom "immer da", nur fraglich wer mit dir abrechnet.
Sollte kein Strom "da" sein, Sicherungen prüfen.
Ähm, es gibt die eAU und der Arbeitgeber muß nur noch wissen ab wann und wie lange du krank bist. Den eigentlichen Nachweis holt er sich direkt bei der Krankenkasse.
Desweiteren, dieses Tool kenne ich nicht, bei uns muss sich persönlich gemeldet werden. Wenn dein Arbeitgeber das Tool benutzt, dann muß es auch eine Anweisung dazu geben! Wende dich an die Personalabteilung und war nach.
Hi, die Kommunikation mit EON ist manchmal schwierig und ich glaube ein Wechsel würde dir nicht helfen, der neue Versorger bekommt die Daten ja auch vom Netzbetreiber und nicht nur von dir.
Du solltest dich schriftlich, Einwurfeinschreiben, an EON und Westnetz wenden, den Vorgang erläutern und ein (ausgedrucktes) Foto beilegen. Vielleicht schreiben das das jederzeit überprüft werden kann... ggfs. kann man bei Westnetz auch ein Foto hochladen. Dort kann man jederzeit einen Zwischenzählerstand mitteilen und wenn man das noch mit Foto untermauern kann....,
Wenn du mit Westnetz klar bist, kannst du auch jederzeit wechseln
Du musst dir einen Anbieter mit günstigem Preis pro kwH suchen. Es gibt Vergleichsportale dafür.
Wenn dein Anbieter der Preis erhöht, steigt auch der Abschlag. Evtl. musst du wechseln.
Bei einer Preiserhöhung hättest du ein Sonderkündigungsrecht, Fristen beachten und das Wort "Sonderkündigung" nutzen.
Wie ist denn dein Stromverbrauch? Du brauchst dafür den Anfangszählerstand und deinen jetzigen. Die Differenz ist der Verbrauch, wenn er niedrig ist, ist das eine Argumentationshilfe.
Welchen Preis zahlst du für eine Einheit? Auch davon hängt es ab.
Es gibt teuere Anbieter, sehr teure Anbieter und Günstigere.
Rechne mal nach.
Deine Tochter (oder du, wenn sie minderjährig ist) solltet jetzt aber mal nachfragen.
Nachfragen bei welcher KK angemeldet wurde ansonsten wendet ihr euch an die bisherige KK oder eine KK eurer Wahl und teilt dort mit, das die Tochter dort Mitglied sein möchte, dann teilt sie dem Arbeitgeber mit, bei welcher KK sie ist!
Eine Krankenversicherungskarte muß erstellt werden, dafür braucht die KK eine Foto usw.
Deine Tochter hat die Wahl bei welcher KK sie sein möchte, sollte allerdings schon eine Anmeldung bei z.b. der örtlichen AOK erfolgt sein, ist das wohl erstmal bindend.
Du brauchst weitere Informationen. Mit "nur" 10. Klasse hat du keinen Abschluss der zu einem Studium führt. Schule ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Mit dem allgemeinen Abitur (nach 12 oder 13 Jahren) hast du eine Hochschulzugangsberechtigung und kannst alles studieren. Es gibt auch noch das Fachabitur, welches du an einer Fachoberschule oder Berufsoberschule erlangen kannst.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um zum Studium zu gelangen. Lass dich unbedingt noch beraten auch hinsichtlich deines Wunschstudiums, welche Voraussetzungen benötigt sind.
Deswegen wirst du nicht Samstags frei haben sondern eher einen anderen Tag in der Woche. K.A. wie dort die betriebliche Übung ist ob von jedem jeden Samstag gearbeitet werden muß oder ob es wechselt.