Lohnt es sich Werkstudent zu sein (Sozialversicherungsbeiträge)?

3 Antworten

Als Werkstudent oberhalb der Minijobgrenze musst du in die studentische Krankenversicherung, also selbst zahlen. Dort wird dann nur der RV-Beitrag paritätisch gezahlt. Das ist normal.

In der Übergangszeit könnte es evtl. als kurzfristige Beschäftigung laufen, dann gibt es keine Sozialversicherung und die Familienversicherung greift weiterhin. Meine aber, das dann die(eine) nachfolgende Beschäftgung nicht sein darf.

Bei einer dauerhaften Beschäftigung, auch Teilzeit, und als nicht eingeschriebener Student, ist es ein normaler sozialversicherungspflichtiger Job, mit Beiträgen vom AN und AG.

Mit einem Minijob (bis 556€) kannst du in der Familienversicherung bleiben, auch als Student.

Also als Werkstudent, wenn du die KV selber bezahlen musst, solltest du rechnen ob es sich lohnt.

Es könnte also als kurzfristige Beschäftigung laufen(70 Tage,max. 3 Monate) oder regulär sozialversicherungspflichtig und als Student dann als Werkstudent mit einer selbstzuzahlenden KV oder als Minijob (bis 556€), wo du dann in der Familienversicherung bleiben kannst.

Wer ist überhaupt "die gute Frau"?

Das hängt damit zusammen, dass die Beitragspflicht bei Werkstudenten etwas lockerer ist. Als Werkstudent zahlst du lediglich in die Rentenversicherung ein und sämtliche anderen Beträge sind befreit. Dadurch kannst du dich freiwillig selbständig versichern (wovon die gute Frau geredet hat) und der Betrag wird nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesplittet weil es nunmal eine freiwillige Beitragszahlung wäre.

Es gibt für dich als Student vier Möglichkeiten, nebenbei zu arbeiten:

  1. in einem Minijob: du bleibst bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung und bist im Minijob Rentenversicherungspflichtig, zahlst aber nur 3,6%, weil der Arbeitgeber pauschal 15% zahlen muss. Die RV-Pflicht kannst du abwählen, solltest du aber nicht tun, weil du mit den geringen Beiträgen vollwertige Beitragsmonate im Rentenkonto gewinnst, die später sehr wichtig werden können. Außerdem erwirbst du natürlich auch einen Rentenanspruch, der ist jedoch marginal.
  2. in einer kurzfristigen Beschäftigung: Die Beschäftigung muss auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage (innerhalb von 12 Monaten) begrenzt sein. Dann gilt sie als geringfügig und ist beitragsfrei sowie unschädlich für die Familienversicherung.
  3. als Werkstudent: Wenn du mehr als geringfügig arbeitest, das Studium aber zeitlich überwiegt (Beschäftigung bis max. 20 Std. pro Woche), bist du in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) mit eigenem Beitrag von ca. 120 € monatlich versichert und zahlst aufgrund der Beschäftigung RV-Beiträge, die du dir mit deinem Arbeitgeber teilst.
  4. als Selbständiger: auch bei einer selbständigen Nebentätigkeit muss das Studium zeitlich überwiegen. Bis zu einem Einkommen von 535 € monatlich kann die Familienversicherung bestehen bleiben. Ist das Einkommen höher, wirst du in der KVdS versichert.