Werkstudenten als Minijobber einstellen?
Ich habe mich auf eine Stelle beworben und gestern sowohl die Zusage, als auch vorab den Arbeitsvertrag zur Durchsicht per E-Mail erhalten und war doch ein wenig irritiert, da ich BAföG Empfänger bin, kam für mich nur ein Minijob in Frage.
Die Stellenanzeige war in der Tat betitelt als "Wekstudent", allerdings war in der Stellenbeschreibung zu sehen, dass es sich um einen Minijob handelt.
Der Arbeitsvertrag den ich erhalten habe ist tatsächlich ebenfalls als Werkstudentenvertrag zu verstehen, hier ist nirgends die Rede von einer kurzfristigen Beschäftigung o.ä. Der Stundenlohn i.h. von 11€/Stunde ist ausgewiesen.
Folgender Passus ist für mich im Zusammenhang mit einem Minijob auch unverhältnismäßig;
Die maximale Arbeitszeit beträgt während der Vorlesungszeit 17 Std/Woche, während der Semesterferien 37 Std/Woche.
Im Vorstellungsgespräch war tatsächlich auch die Rede von einem Werkstudenten, allerdings hier auch wieder "Werkstudent, auf 450€ Basis"
Beginn der Tätigkeit ist bereits am jetzt kommenden Mittwoch. Wie sieht ihr das ganze ?
2 Antworten

Die maximale Arbeitszeit beträgt während der Vorlesungszeit 17 Std/Woche, während der Semesterferien 37 Std/Woche...
Also beim Werkstudentenjos auf 450-Euro-Basis darfst du dann bei 11€ Stdn.lohn max. 450€ : 11€/h = max. 40 Stdn./Monat arbeiten, ergo max. 9,5 Stdn. pro Woche!!!
Ich denke mal, die "maximale Arbeitszeit" wirst du da gar nicht erreichen können...
Solltest du nämlich bisher kostenlos über die Familienversicherung deiner Eltern krankenversichert sein, dann gilt 450€ als Einkommensgrenze:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Gruß siola55
PS: Solltest du auf deiner kostenlosen Familienversicherung über die Eltern bestehen, dann wäre als Ferienjob bis max. 3 Monate zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung möglich, jedoch nicht beim gleichen Arbeitgeber!


Komisch und dubios alles. Wie willst du in den Ferien 11 Euro/Stunde verdienen, wenn du im ganzen Monat über 120 Stunden arbeitest auf 450 Euro Basis? Dazu muss man nicht Mathe studiert haben um zu wissen, dass das gar nicht gehen kann. ;)

Du hast leider das wichtige Wort "maximale" Arbeitszeit im Arbeitsvertrag überlesen... :-((