Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?


21.01.2020, 20:00

Beide AGs wissen voneinander. Der Minijob AG weiß aber „noch“ nichts von dem Wechsel zur Vollzeit.

2 Antworten

Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?

Dein Minijob-Arbeitgeber muß einmal jährlich deinen Beschäftigungsstatus prüfen anhand eines Fragebogens und hier wird z.B. nach weiteren Beschäftigungen gefragt inkl. dem Verdienst usw.

Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet...😢

Aber wieso denn die Lohnsteuerklasse 6!? Da wird dir ja ab dem ersten Euro Hinzuverdienst Lohnsteuer einbehalten 😢😁

Du solltest unbedingt deinen Minijob-AG darum bitten, für dich die 2% Pauschalsteuer zu entrichten, dann mußt du du deinen Minijoblohn gar nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht.

Du schreibst aber doch von der Lohnsteuerklasse 6, also weiß doch das Finanzamt Bescheid über deinen Minijoblohn!😢?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
CloudStrife077 
Fragesteller
 26.01.2020, 05:10

Danke für die Antwort. Die 2% Regelung kannte ich nicht😬 D.h. es besteht keine Möglichkeit, dass der Schwindel auffliegt bzw. der Mini-Job AG es mitbekommt oder gar prüfen kann?

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Beide Arbeitgeber wissen nicht, was Du im anderen Job verdienst.

Einen 450-Euro--Job musst Du nicht versteuern.

siola55  22.01.2020, 12:38
Beide Arbeitgeber wissen nicht, was Du im anderen Job verdienst.

Stimmt so nicht ganz: der Minijob-Arbeitgeber muß einmal jährlich den Beschäftigungsstatus prüfen anhand eines Fragebogens und hier wird z.B. nach weiteren Beschäftigungen gefragt inkl. dem Verdienst usw.

Einen 450-Euro-Job musst Du nicht versteuern...

Nur falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den FS entrichtet! Der FS schreibt jedoch was von Lohnst.klasse 6 😢

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

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Oma1705  23.01.2020, 11:58
@siola55

Das ist mir neu, dass der Minijob-Arbeitgeber den Status überprüfen muss. War bei meinem Minijob nie der Fall.

Nun, klar kann ein Minijob auch mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden, ist mir nur nicht so ganz klar, warum.

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siola55  26.01.2020, 10:29
@Oma1705

Wenn ein Minijobber mit seinen weiteren Einkommen unter der Jahres-Steuerfreigrenze liegt (bei Singles aktuell 9.408€) und der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer nicht für den Minijobber entrichtet, sondern den Betrag von max. 9€ vom Nettolohn einbehält, dann ist es für den Minijobber günstiger mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen zu lassen, da er dann ja keine Jahressteuer ans Finanzamt zahlt😂

Ansonsten wird ihm bei Pauschalversteuerung ja im schlimmsten Fall 12x 9€ = 108€ im Jahr vom Nettolohn einbehalten😢

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