Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?
Hallöchen liebe Leute!
Meine Frage ist etwas spezieller.
Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini).
Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr.
Im Nebenjob 8 Std./Woche.
Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt.
Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt.
Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist.
Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit.
Nun zu meiner Frage;
Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage.
Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?
Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet.
Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht.
Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG.
Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht?
Nachtrag:
Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben.
Beide AGs wissen voneinander. Der Minijob AG weiß aber „noch“ nichts von dem Wechsel zur Vollzeit.
2 Antworten
Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?
Dein Minijob-Arbeitgeber muß einmal jährlich deinen Beschäftigungsstatus prüfen anhand eines Fragebogens und hier wird z.B. nach weiteren Beschäftigungen gefragt inkl. dem Verdienst usw.
Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet...😢
Aber wieso denn die Lohnsteuerklasse 6!? Da wird dir ja ab dem ersten Euro Hinzuverdienst Lohnsteuer einbehalten 😢😁
Du solltest unbedingt deinen Minijob-AG darum bitten, für dich die 2% Pauschalsteuer zu entrichten, dann mußt du du deinen Minijoblohn gar nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben!
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht.
Du schreibst aber doch von der Lohnsteuerklasse 6, also weiß doch das Finanzamt Bescheid über deinen Minijoblohn!😢?
Gruß siola55
Danke für die Antwort. Die 2% Regelung kannte ich nicht😬 D.h. es besteht keine Möglichkeit, dass der Schwindel auffliegt bzw. der Mini-Job AG es mitbekommt oder gar prüfen kann?
Beide Arbeitgeber wissen nicht, was Du im anderen Job verdienst.
Einen 450-Euro--Job musst Du nicht versteuern.
Wenn ein Minijobber mit seinen weiteren Einkommen unter der Jahres-Steuerfreigrenze liegt (bei Singles aktuell 9.408€) und der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer nicht für den Minijobber entrichtet, sondern den Betrag von max. 9€ vom Nettolohn einbehält, dann ist es für den Minijobber günstiger mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen zu lassen, da er dann ja keine Jahressteuer ans Finanzamt zahlt😂
Ansonsten wird ihm bei Pauschalversteuerung ja im schlimmsten Fall 12x 9€ = 108€ im Jahr vom Nettolohn einbehalten😢
Stimmt so nicht ganz: der Minijob-Arbeitgeber muß einmal jährlich den Beschäftigungsstatus prüfen anhand eines Fragebogens und hier wird z.B. nach weiteren Beschäftigungen gefragt inkl. dem Verdienst usw.
Nur falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den FS entrichtet! Der FS schreibt jedoch was von Lohnst.klasse 6 😢
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html