Muss ich eine kurzfristigen Beschäftigung (kein Minijob!) in der Steuererklärung angeben? Wie wird das besteuert, was bekomme ich netto?
Ich habe einen Hauptjob im Steuerklasse 5 und möchte eine kurzfristige Beschäftigung annehmen.
Laut dem Arbeitgeber bekomme ich das netto wie brutto raus und es wird mit 25 % pauschal versteuert, was der AG zahlt.
Bin mir da aber nicht so sicher, hat jemand Erfahrung damit, ob mir wirklich keinerlei Beiträge, Steuern etc. abgezogen werden?
Muss ich das in der Steuererklärung angeben?
3 Antworten
Kommt drauf an...
also bei einer Pauschalversteuerung musst du nichts angeben in der Ek-Steuererklärung und da eine kurzfristige Beschäftigung sozialversich.frei ist, erhälst du diesen Minijoblohn tatsächlich Netto wie Brutto ;-))
Gruß siola55
PS: Kannst du doch selbst nachlesen in der minijob-zentrale.de
Zur Info: auch die kurzfristige Beschäftigung ist ein Minijob, nur eben ohne Verdienstbegrenzung!
Nein musst du nicht, nur wenn du vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, das ist aber bei dir ja nicht der Fall.
Pauschal besteuerter Arbeitslohn wird nicht und er Steuererklärung angegeben.
Wenn dein AG die Steuern anführt weist du doch was du erhälst