Teilzeitgehalt + geringfügige Beschäftigung?

1 Antwort

Falls bei der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Minijob) dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, mußt du nur deine Teilzeitbeschäftigung in der Ek-Steuererklärung angeben:

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Als Single hast du den Grundfreibetrag von 2019 mit 9.168€ (in 2020 dann 9.408€) + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung