Wann Steuererklärung?

4 Antworten

Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung gem §46 EStG besteht wie folgt

  • Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.)
  • Job in Steuerklasse 6
  • Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (Beamte tappen gerne in diese Falle
  • Wenn Steuerklassenkombination 3/5 und beide Lohn erhalten
  • Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
  • wenn du sog. fünftel-Regelung angewendet wurde (Abpfindungen)
  • Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
  • es liegt ein Verlustvortrag vor
  • es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
  • Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor
Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:40

Danke, kann man irgendwo seine Daten eingeben und testen, wie viel man bekommen würde, ohne direkt eine Steuererklärung einzureichen?

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anTTraXX  23.02.2023, 18:09
@Qualle69

In jede Steuerapp, die sind vorm abschicken gratis.

Macht aber bei keinen gezahlten Steuern wenig Sinn

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anTTraXX  23.02.2023, 18:19
@Qualle69

Denn macht es auch keinen Sinn.

Lediglich für die EPP, sofern diese nicht durch den AG gezahlt wurde.

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Brummelfrosch94  28.02.2023, 19:08

Der letzte Punkt ist nicht ganz richtig. Das Finanzamt fordert auch manchmal auf eine Erklärung abzugeben obwohl man nicht verpflichtet ist. War bei meinem Freund so. Er hat für 2020 eine Erklärung abgegeben, weil es sich gelohnt hat. Gemusst hätte er es nicht. Neulich kam er dann mit der Aufforderung, dass er doch für 2021 eine Erklärung abgeben soll. Das ist totaler Schwachsinn, weil er nur die Einnahmen von seinem Arbeitgeber hat und sowieso Steuer null und Nachzahlung/Erstattung null ist. Er hat dann beim Finanzamt angerufen und sie haben das Signal gesetzt, dass er nichts abgeben muss. Damit war das auch erledigt.

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anTTraXX  28.02.2023, 19:09
@Brummelfrosch94

Ich zitiere mal den letzten Punkt meiner Antwort:

Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor
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Brummelfrosch94  28.02.2023, 19:23
@anTTraXX

Genau darauf beziehe ich mich ja. Selbst wenn eine Aufforderung vorliegt musst du nicht zwingend eine Erklärung abgeben.

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anTTraXX  28.02.2023, 19:27
@Brummelfrosch94

Das was du hier erwähnst war eine Erinnerung die an alle steuerlich geführten ging mir dem Hinweis die Verpflichtung zu prüfen und keine Aufforderung

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anTTraXX  28.02.2023, 20:11
@Brummelfrosch94

Das eine ist ne Aufforderung das andere ein Hinweis auf eine etwaige Abgabeverpflichtung

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Brummelfrosch94  28.02.2023, 20:14
@anTTraXX

Ich kenne nur das eine Schreiben. Das ist immer die Aufforderung zur Abgabe. Egal ob man verpflichtet ist oder nicht.

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Brummelfrosch94  28.02.2023, 20:18
@anTTraXX

Mag sein. Sieht aber genauso aus wie die Aufforderungen die unsere Mandanten immer bekommen. Und steht auch nichts anderes drin. Ist also nicht zu unterscheiden.

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Im privaten Rahmen muss man im Grunde keine Steuererklärung machen ist jedoch oft verschenktes Geld. Aber sobald du mal eine machst, musst du sie jedes Jahr machen.

Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 14:40

Also soll ich jetzt eine machen oder nicht?

Und wenn ich Geld bekomme, woher kommt das dann?

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Mogthar  23.02.2023, 17:16
@Qualle69

Ich würde eine machen und schauen ob du was rausbekommst oder nicht die ganzen Tools rechnen dir das ja aus. Und wenn du was rausbekommst kannste es an das Finanzamt schicken. Die zahlen dir das dann irgendwann März/April/Mai aus je nachdem wann die anfangen damit.

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Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:35
@Mogthar

Was könnte ich denn potentiell da angeben, damit ich Geld raus bekomme?

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Mogthar  23.02.2023, 17:46
@Qualle69

Die Wahrheit sonst begehst du Steuerhinterziehungen

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Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:48
@Mogthar

Das war jetzt nicht wirklich die Frage. Dass ich die Wahrheit sage, ist ja klar.

Aber ich will jetzt nicht alles angeben, mir die Arbeit machen und am Ende 45 Cent raus bekommen, das dann aber jedes Jahr machen müssen

Wo ist denn eine Möglichkeit, das ausrechnen zu lassen OHNE es direkt zum Finanzamt zu schicken

Damit ich weiß ob es sich lohnt

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Mogthar  23.02.2023, 17:58
@Qualle69

Wie gesagt in jeder App, die schicken erst zum Schluss wenn du es willst.

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Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:42

Danke, kann man irgendwo seine Daten eingeben und testen, wie viel man bekommen würde, ohne direkt eine Steuererklärung einzureichen?

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Mogthar  23.02.2023, 17:45
@Qualle69

ja gibt verschiedene Apps die erst kosten wenn man einreicht schau mal im AppStore/Playstore nach steuerklärung da findest einige

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Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:48
@Mogthar

Die Frage war, ob es eins gibt das einem vorher den richtigen Geldbetrag sagt, den man bekommen würde wenn man es abschickt

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Brummelfrosch94  28.02.2023, 19:15

Also ich berichtige mal die Aussage, denn die ist so nicht ganz richtig. Wenn du einmal eine Steuererklärung gemacht hast musst du nicht immer eine machen. Das ist Blödsinn.

Welches Geld will man denn vom Finanzamt zurück bekommen, wenn man nichts gezahlt hat? Was du zurück bekommst ist deine selbst gezahlte Lohnsteuer. Die gibt es aber bei einem Minijob nicht. Das heißt es ist Unsinn da eine Erklärung abzugeben. Die festgesetzte Steuer ist in jedem Fall null und die Nachzahlung/Erstattung ist es auch.

Qualle man ist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn man nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte hat. Da du nichts anderes hast musst du demnach keine Erklärung abgeben.

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Bei ausschließlich Einnahmen durch minijob (bis 520,-€) zahlst du darauf keine Einkommenssteuer, musst also auch keine "Steuererklärung"machen. Wenn du mal richtig arbeitest später und Steuern zahlst, KANNST du eine machen, um zum Beispiel Steuern zurück zu bekommen. Du musst aber nicht! Aber wie schon jemand sagte, kann das verschenktes Geld sein. Wichtig ist nur - hast du erstmal eine gemacht, musst du sie jedes Jahr machen!

Anders ist es bei selbstständigen, die müssen eine machen.

Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:36

Ist es denn bei einem Minijob überhaupt möglich, dass ich dann Geld raus bekomme?

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siola55  27.02.2023, 07:25
@Qualle69

Du könntest die 300€ EPP ausgezahlt bekommen, falls vom Arbeitgeber noch nicht ausgezahlt!

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Qualle69 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:41

Danke, kann man irgendwo seine Daten eingeben und testen, wie viel man bekommen würde, ohne direkt eine Steuererklärung einzureichen?

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grossefrau681  27.02.2023, 18:06

" Wichtig ist nur - hast du erstmal eine gemacht, musst du sie jedes Jahr machen" - das hat Dir jemand am Stammtisch erzählt - stimmen tut es nicht.

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Brummelfrosch94  28.02.2023, 19:18
@grossefrau681

Danke, endlich mal jemand der es versteht. Wenn man einmal eine gemacht hat kann es sein, dass das Finanzamt einen im nächsten Jahr auffordert. War bei meinem Freund so. Einfach anrufen und sagen, dass man nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und gut.

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Linus61021  22.04.2024, 22:59

Eine Frage wenn ich online auch nur 500 verdienen aber halt nicht in einem Job sonder zum Beispiel biete ich Logo Designs oder mache online Umfragen etc muss ich dann auch eine machen

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Mein Enkel ist auch davon betroffen, angehender Abiturient, 4 Monate Minijob. Diese 300 Euro Energiegeld hat der Arbeitgeber bei Minijob nicht ausgezahlt. Lt, Beschluss sollen diese 300 Euro über die Steuer zur Auszahlung kommen. Die Anmeldung zu "Mein Elster" ist nicht möglich, da er minderjährig ist. Da gibt es bestimmt auch eine Lösung.

Durch eine Einkommenssteuererklärung hat man einen schriftlichen Nachweis für Gelder vom Staat, BaföG, Wohngeld, Bürgergeld, Heizkostenzuschlag usw.

nadu123  24.02.2023, 11:52

Die 300 Euro werden vom ersten Arbeitgeber ausgezahlt, bei ihrem enkel also von dem Minojobarbeitgeber, der soll sich bitte noch einmal informieren (es sei denn der Enkel bekommt Bafög)

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Brummelfrosch94  28.02.2023, 19:11
@nadu123

Das ist nicht ganz richtig. Der Minijobanbieter kann die 300 Euro nur auszahlen wenn er auch Lohnsteuer zahlt. Denn darüber bekommt er das Geld vom Staat wieder. Wenn er keine Lohnsteuer zahlt muss der Arbeitnehmer die EPP über die Einkommensteuer anfordern.

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siola55  27.02.2023, 07:32

Da gibt es auch noch den Papierantrag mit der Anlage Sonstiges:

Sie haben im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erzielt?
Dann haben Sie Anspruch auf eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 €. Sie haben im Jahr 2022 ein kurzfristiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob) oder eine Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft nach § 40a EStG ausgeübt?
In diesem Fall tragen Sie bitte in der Zeile 13 den Wert „1“ ein und geben Sie in der Zeile 14 an, ob Ihnen die Energiepreispauschale durch Ihren Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
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