Als Schüler mit Einkünften aus einem Aushilfsjob und YouTube-Aktivitäten stellt sich die Frage, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. Hier einige Punkte zur Orientierung:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Aushilfsjob):
Minijob-Regelung: Wenn dein Aushilfsjob als Minijob gilt (monatlicher Verdienst bis 520 €), führt der Arbeitgeber in der Regel eine pauschale Steuer ab. In diesem Fall musst du diese Einkünfte nicht in deiner Steuererklärung angeben.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (YouTube-Einnahmen)
Steuerpflicht: Einnahmen aus YouTube gelten als selbstständige Tätigkeit. Wenn deine jährlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 410 € übersteigen, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Gesamteinkünfte und Grundfreibetrag:
Grundfreibetrag: Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 €. Wenn deine gesamten Einkünfte (Aushilfsjob + YouTube) diesen Betrag nicht überschreiten, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an.
In deinem Fall betragen die Gesamteinkünfte 2.600 € (1.600 € aus dem Aushilfsjob und 1.000 € aus YouTube), was unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Dennoch besteht aufgrund der selbstständigen Tätigkeit (YouTube-Einnahmen) eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Ich kann dir diese Seite empfehlen, da hast du eine Übersicht wer eine Steuererklärung machen muss: https://lohi-idh.de/steuererklaerung-2024-frist/