​Als Schüler mit Einkünften aus einem Aushilfsjob und YouTube-Aktivitäten stellt sich die Frage, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. Hier einige Punkte zur Orientierung:​

Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Aushilfsjob):

Minijob-Regelung: Wenn dein Aushilfsjob als Minijob gilt (monatlicher Verdienst bis 520 €), führt der Arbeitgeber in der Regel eine pauschale Steuer ab. In diesem Fall musst du diese Einkünfte nicht in deiner Steuererklärung angeben. ​

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (YouTube-Einnahmen)

Steuerpflicht: Einnahmen aus YouTube gelten als selbstständige Tätigkeit. Wenn deine jährlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 410 € übersteigen, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Gesamteinkünfte und Grundfreibetrag:

Grundfreibetrag: Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 €. Wenn deine gesamten Einkünfte (Aushilfsjob + YouTube) diesen Betrag nicht überschreiten, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an.

In deinem Fall betragen die Gesamteinkünfte 2.600 € (1.600 € aus dem Aushilfsjob und 1.000 € aus YouTube), was unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Dennoch besteht aufgrund der selbstständigen Tätigkeit (YouTube-Einnahmen) eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.​

Ich kann dir diese Seite empfehlen, da hast du eine Übersicht wer eine Steuererklärung machen muss: https://lohi-idh.de/steuererklaerung-2024-frist/

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Nein, wenn du deine Steuererklärung dieses Jahr abgibst, aber in den folgenden Jahren nicht, wird das Finanzamt nicht automatisch eine Schätzung vornehmen. Als Angestellter ohne Pflicht zur Steuererklärung musst du sie nur einreichen, wenn du das möchtest – zum Beispiel, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Wenn du jedoch in einem Jahr pflichtig zur Abgabe bist (z. B. durch Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld), kann das Finanzamt eine Erklärung anfordern. Falls du freiwillig abgibst, kannst du dies für bis zu vier Jahre rückwirkend tun.
Ich finde auf der Seite gibt es eine gute Übersicht, wer zur Steuererklärung verpflichtet ist: https://lohi-idh.de/steuererklaerung-2024-frist/

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Hi, ich habe mich auch seit letztem Jahr dazu entschieden eine Steuererklärung zu machen, stand aber genau da wo du jetzt stehst. Ich hatte keine Ahnung von Steuern und was man alles absetzen kann. Ich habe es mit Steuer-Apps probiert, was sich als nicht besonders hilfreich herauskristallisiert hat.
Ich kann dir empfehlen dir professionelle Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein zu holen. Ich bin seit knapp 1 1/2 Jahren jetzt bei Raphael und bin sehr zufrieden!
Hier kannst du ihn finden: https://lohi-idh.de/home/lohi-beratungsstellen/friedrichshain/

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Ja, Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es dein zu versteuerndes Einkommen beeinflussen kann – selbst wenn darauf selbst keine Steuern anfallen. In vielen Fällen entsteht dadurch eine Pflicht zur Steuererklärung, insbesondere wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Wenn du in den vergangenen Jahren trotz Krankengeld keine Steuererklärung abgegeben hast, bedeutet das nicht automatisch eine Steuerhinterziehung. Das Finanzamt kann jedoch eine nachträgliche Erklärung fordern. Falls du unsicher bist, solltest du die Sachlage prüfen und gegebenenfalls eine freiwillige Erklärung für die vergangenen Jahre nachreichen.

Falls du mehr Infos dazu brauchst kann ich dir diese Seite empfehlen: https://lohi-idh.de/steuererklaerung-2024-frist/

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In deinem Fall ist eine Steuererklärung in der Regel nicht notwendig, da du keine Steuern zahlst. Allerdings kann es in bestimmten Situationen dennoch sinnvoll sein, eine abzugeben – zum Beispiel, wenn du Lohnsteuer gezahlt hast und dir eine Rückerstattung sichern möchtest.

Ich fande diese Seite hier sehr hilfreich: https://lohi-idh.de/steuererklaerung-2024-frist/

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