Lohnbuchhaltung kurzfristige Beschäftigung?
Hallo zusammen
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich arbeite als Lohnbuchhalterin und habe einen Mandanten übernommen, der einige Mitarbeiter als kurzfristige Beschäftigte angestellt hat. Mein Vorgänger hat aber vergessen sie rechtzeitig abzumelden. Die Abmeldung, die eigentlich im Dezember letzten Jahres hätte sein müssen, habe ich nachgeholt. Ebenso die neue Anmeldung die im März diesen Jahres erfolgt sein sollte. Nun aber meckert mein Lohnprogramm da ich sie jetzt erst im Juli rückwirkend für dem März angemeldet habe, weil ich in den Monaten März bis Juni kein Gehalt eingetragen habe.
Kann man das einfach per Nachberechnung machen, oder werden denn wieder erneut Steuern fällig, die er ja eigentlich schon bezahlt hatte?