Lohnsteuerabzug trotz 400€ Praktikum?
Hallo ihr lieben,
ich mache zurzeit meine bachelorarbeit im Unternehmen für drei Monate und bekomme dafür monatlich 400€ Gehalt. Jedoch wurde mir nun Lohnsteuer abgezogen für diesen und letzten monat jeweils 35€, obwohl ich doch im Minijob Niveau arbeite. Da wird doch normalerweise gar nichts abgezogen oder gibt eine neue Regelung? Ich bin aktuell in Steuerklasse 5, da ich verheiratet bin. Jeder cent ist mir aktuell als Studentin wichtig. Ich bitte um Rat :(. Ich habe bereits meine Kollegin angesprochen, sie weiss auch nicht recht und wird die Steuerberaterin fragen. Sie meinte nur dass es vielleicht etwas mit meiner steuerklasse zu tun hat. im internet finde ich leider auch nichts dazu. Ich hatte hier mal mein berufspraktikum gemacht und ganz normal 400€ bekommen. Nun plötzlich sowas..
2 Antworten
Du solltest mal in deinem Vertrag nachsehen.
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig sind, kann der Lohnsteuerabzug auch nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorgenommen werden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber keine Lohnsteuer; der Arbeitnehmer kann Werbungskosten abziehen, wodurch sich die Bedingungen für die beitragsfreie Familienmitversicherung oder auch den Bezug von Wohngeld ändern können. Die letztendliche Steuerlast hängt dann von der Höhe der sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte und bei Verheirateten auch von der Höhe der Einkünfte des Ehepartners ab.
Falls noch aktuell: wenn dich dein Arbeitgeber als kurzfristig Beschäftigte mit max 3 Monaten in Lohnst.klasse 5 angemeldet hat, dann ist die Beschäftigung zwar sozialverscherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei :-((
Ja aber ich verdiene doch ohnehin weniger als 450€ bzw. 520€ das ist doch dann Steuerfrei