Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Gehaltszahlung zwei Wochen zu spät? Zumutbar?

Ich hab ne neue Arbeitsstelle angefangen und bekomme statt am Monatsende nun zur Monatsmitte am 15. mein Gehalt. Habe zu Beginn nachgefragt, ob ich bereits am 15.09 ne Abschlagszahlung für zwei Wochen bekommen kann (Zur Info; ich habe die Stelle am 01.09 angetreten). Mir wurde daraufhin gesagt, dass sie das nicht machen und ich erst am 15.10 (also darauffolgender Monat) mein erstes Gehalt bekomme... aaaaber dafür dann ein anderthalbes Gehalt! Heute kam dann

die Gehaltsabrechnung per Post und ich bin etwas verwirrt. Bekomme nur ein Gehalt, obwohl ich bereits sechs Wochen gearbeitet habe... quasi zwei Wochen Verzug... das bringt mich finanziell ziemlich durcheinander und bereit mir große Probleme, da ich keine Rücklagen habe (der Jobwechsel kam spontan und ungeplant, hätte ich das jedoch gewusst hätte ich die Stelle wohl nicht angenommen). Hab gelesen sowas wäre nur zumutbar wenn der Arbeitnehmer zumindest nen Abschlag bezahlt bekommt für die zwei Wochen die man bereits geleistet hat, so wie ich das in meinem Fall auch dachte. Bevor ich da bei meinem Arbeitgeber auflaufe, wollte ich einen von euch um Rat fragen. Is das erlaubt und zumutbar ? Mir ist klar, dass ich als Arbeitnehmer in Vorlage treten muss was die Arbeitsleistung betrifft und erst am Ende des Monats mein Geld bekomme, aber sechs Wochen lang arbeiten und dann nur für vier Wochen bezahlt werden, das fortlaufend immer mit zwei Wochen Verzug ? Habe extra nochmal im Arbeitsvertrag nachgelesen, da steht unter dem Punkt Vergütung nur folgendes „Die Vergütung wird jeweils zum betriebsüblichen Termin gezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.“ sonst is darüber nichts geschrieben....

Danke Schonmal im Voraus

Geld, Recht, Arbeitsrecht, Gehaltsabrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Von der Versicherung abgemeldet wegen Kündigung kein Jobcenter, wie werde ich jetzt wieder versichert?

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir helfen, es ist eine lager Text, aber ich hoffe ein paar Leute lesen es durch...

ich bin bei der AOK Plus (Gesundheitsversicherung) und habe bis vor ca. 2 Monaten gearbeitet. Wurde dann gekündigt, könnte aber kein ALG bekommen, (weil mir damals mein Reisepass, Aufenthaltstitel, Bankkarte und Versicherungskarte gestohlen wurde, also meine Tasche wo alles war und könnte keine Kontoauszüge vorlegen), das heißt ich habe 2 Monate weder gearbeitet noch Leistungen bekommen. Jetzt möchte ich anfangen zu arbeiten und mein Arbeitsgeber braucht eine Kopie meiner Versicherungskarte. Habe bei AOK Plus angerufen und gesagt bekommen, das ich nicht Versichert bin. (??) Und müsste mich erst Rückwirkend für 2 Monate freiwillig versichern und selber bezahlen. Und erst dann werde ich eine neue Karte bekommen können.

  1. Kann man denn in DE nicht Versichert sein? Muss mir meine Versicherung nicht trotzdem erst eine neue Karte senden, damit ich anfange zu arbeiten und mich meine Schulden für die 2 Monate erst nachher ggf. in Raten zahlen lassen??
  2. Kann ich jetzt zur einer anderen Versicherung gehen und mich ab den Tag versichern lassen, wenn meine nächste Arbeitsverhältnis beginnt und das mit der AOK Plus später klären?
  3. Was kann ich nocht in dieser Situation unternehmen?

Bitte schreibt nichts mit Jobcenter, das geht nicht!!!!

Vielen Dank im vorraus!

Versicherung, Recht, Krankenversicherung, AOK, arbeitslos, Gehaltsabrechnung, Krankenkasse, Arbeitgeberwechsel, Arbeitsaufnahme

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