Lohnbuchhaltung kurzfristige Beschäftigung?
Hallo zusammen
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich arbeite als Lohnbuchhalterin und habe einen Mandanten übernommen, der einige Mitarbeiter als kurzfristige Beschäftigte angestellt hat. Mein Vorgänger hat aber vergessen sie rechtzeitig abzumelden. Die Abmeldung, die eigentlich im Dezember letzten Jahres hätte sein müssen, habe ich nachgeholt. Ebenso die neue Anmeldung die im März diesen Jahres erfolgt sein sollte. Nun aber meckert mein Lohnprogramm da ich sie jetzt erst im Juli rückwirkend für dem März angemeldet habe, weil ich in den Monaten März bis Juni kein Gehalt eingetragen habe.
Kann man das einfach per Nachberechnung machen, oder werden denn wieder erneut Steuern fällig, die er ja eigentlich schon bezahlt hatte?
1 Antwort
Kann man das einfach per Nachberechnung machen, oder werden denn wieder erneut Steuern fällig, die er ja eigentlich schon bezahlt hatte?
Grundsätzlich wirst Du für jeden Monat am 03/2025 eine Korrekturabrechnung machen müssen.
Dabei werden mögliche Abgaben so berechnet als hättest Du den Lohn in dem jeweiligen Monat abgerechnet.
oder werden denn wieder erneut Steuern fällig, die er ja eigentlich schon bezahlt hatte?
Ja, die werden neu berechnet ...
... allerdings werden lediglich die Differenzbeträge mit der aktuellen Abrechnung in die Berechnung einbezogen.
Mit anderen Worten. Was bereits abgezogen wurde wird auch so berücksichtigt.
wenn der Mitarbeiter über einer neuen Personalnummer angemeldet wurde?
Du wirst dann mit je4der Personalnummer eine Korrekturabrechnung machen müssen.
... willst Du bei der Einen ein Minus verrechnen wirst Du es über Netto-Be-/Abzüge manuell eingeben müssen.
Werden Differenzbeträge denn ausgerechnet, wenn der Mitarbeiter über einer neuen Personalnummer angemeldet wurde? Und müsste man dann nicht noch die Beiträge die man als Korrekturabrechnung einfügt, per Vorschuss wieder abziehen, damit er das nicht nochmal im Juli nun alles auf seiner Abrechnung ausgezahlt bekommt? Das Geld hatte er ja auch schon bekommen.