Studentin mit Werkstudentenjob und Minijob (Nachts 23-6 Uhr)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Interessanterweise habe ich mir vor einiger Zeit die gleiche Frage gestellt. Ich blicke da auch nicht immer durch und kann dir da keine perfekte Antwort geben, sondern nur einen Link, den ich gefunden habe von der Techniker KK.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/wie-oft-duerfen-werkstudenten-ueber-20-std-arbeiten-2036712?tkcm=ab

Es gibt wohl eine 26 Wochen Regelung. D.h. du darfst in 26 Wochen länger Arbeiten, solange du das an den Wochenenden, der vorlesungsfreien Zeit oder abends/nachts machst. Bezogen auf deine Frage würde das bedeuten, dass du leider nicht das ganze Jahr über einen Nachtjob annehmen darfst.

Wie gesagt, ich bin da ganz bestimmt nicht vom Fach und ich weiß nicht mal auf welches Gesetz sich das beruft, aber vlt. ist das ja ein Anhaltspunkt.

majulita 
Fragesteller
 13.04.2024, 16:03

Stimmt, total vergessen. Diese Regelungen mit den 26 Wochen im Jahr hab ich auch gehört. Ich hab tatsächlich auch nicht vor gehabt, das langfristig zu machen, sondern eher als Option, um sich etwas anzulegen, weil mein Verdienst vom Werkjob immer für Miete usw drauf geht. Ich dank dir allerdings vielmals für deine tolle ausführliche Antwort :) <3

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uncreativeNames  13.04.2024, 17:28
@majulita

Kein Problem, ich hatte mir die Frage neulich auch gestellt und dann kann man seine Erkenntnisse ja teilen ^^. Dann dir viel Erfolg :)

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