Lohnsteuerbescheinigung Frage?
Hallo, Habe anfang des jahres die lohnsteuerbescheinigung für 2018 bekomme, ich habe vor kurzem erst mitbekommen das man sich geld zurückschicken lassen kann vom fiananzamt wenn man die unterlagen von der lohnsteuerbescheinigung ausfüllt oder ausfüllen lässt und beim finanzamt abgibt. Meine Frage ist, kann ich es auch jetzt noch tun oder ist es schon zu spät? Hab im internet verschiedene sachen gelesen, manchmal das es irgendwie nur bis Mai möglich ist abzugeben und auf anderen seiten das es auch jahre danach noch möglich ist. Was meint ihr, kann ich es noch abgeben und zuviele gezahlte steueren zurückgezahlt bekommen?
Danke
6 Antworten
Das, was du meinst, nennt sich Einkommensteuererklärung, und man hat 4 Jahre Zeit, um eine abzugeben.
Der 31.5. bzw. seit diesem Jahr der 31.7. sind Termine für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
Es geht noch immer. Du hättest rechtzeitig um eine Terminverlängerung bitten sollen. So wirst du ein kleines Ordnungsgeld für verspätete Abgabe zahlen müssen.
Laß dir aber vorher ausrechnen, ob du wirklich was zurück bekommst. Nicht alle bekommen Geld erstattet einige zahlen auch nach. Wenn du das einmal angefangen hast, muss du es von nun an immer machen.
Na, das erkläre mal meinem Finanzamt. Schon 14 Tage nach -Nicht-Eingang- bekomme ich Drohpost. Inhalt: "Wir schätzen deine Steuerlast, wenn du keine Erklärung abgibst." Dazu ein Datum, bis zu dem sie das Teil haben möchten.
Es gibt dennoch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, nur weil man irgendwann mal eine abgegeben hat. Möglicherweise liegen bei dir Tatsachen vor, die eine Abgabepflicht begründen.
Falls das deiner Ansicht nach nicht der Fall ist, würde ich mal bei deinem Finanzamt nachfragen, was genau die Rechtsgrundlage für die Anforderung der Erklärung ist.
Ich bekomme die Drohbriefe jährlich unabhängig davon, ob Nachzahlung oder Rückzahlung. Nicht nur ich, in meinem Umfeld erhält jeder diese Post. Das Finanzamt ist da jährlich streng hinter her.
Ich bekomme die Drohbriefe jährlich unabhängig davon, ob Nachzahlung oder Rückzahlung.
In bezug auf die Abgabepflicht ist das irrelevant. Es reicht, wenn einer der Tatbestände vorliegt, aus dem sich eine Abgabepflicht ergibt.
Bei Arbeitnehmern ist das § 46 Einkommensteuergesetz:
Unser Finanzamt ist nicht zu Scherzen aufgelegt. Die lassen nicht mit sich diskutieren. Wenn du ihnen die Gesetze unter die Nase hälst, wirst du noch genauer geprüft.
Mein Steuerberater, hat das genau einmal gemacht (nicht für mich) und nie wieder. Er war heilfroh das er nach der letzten Rotation einen neuen Sachbearbeiter bekommen hat.
Wenn du ihnen die Gesetze unter die Nase hälst, wirst du noch genauer geprüft.
Das wäre Willkür.
Mein Steuerberater, hat das genau einmal gemacht (nicht für mich) und nie wieder.
Steuerberater machen das dauernd, und sie bekommen oft genug Recht.
Ich habe mir sagen lassen, das da die einzelnen Finanzämter einen Spielraum haben. Und bei uns gibt es eine 0-Tolleranz. Sie sind schon sehr selbstherrlich, aber wir heulen mit den Wölfen, damit wir keine Steine in den Weg bekommen. Das ist keine Behördenwillkür sondern enge Auslegung der Bestimmungen, wurde uns erklärt.
Wo steht das mit dem Ordnungsgeld?
Wo steht das, dass man immer eine abgeben muss, wenn man einmal angefangen hat?
Wieso gibt man solche Antworten, wenn man Null Ahnung hat?
Korrekt heißt es Verspätungszuschlag.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html
Einen 'Versäumniszuschlag' gibt es nicht, nur einen Säumniszuschlag bei nicht rechtzeitiger Zahlung.
Gut das es hier immer schlaue Schlauberger gibt, die man fest in sein Herz schließen kann.
Schade, dass es immer noch User gibt, die Probleme damit haben, wenn man ihre Fehler korrigiert.
Ich sehe in der ganzen Unterhaltung absolut niemanden, der sich im Ton vergriffen hätte, sondern lediglich jemanden, der falsche Informationen gegeben hat und dies nicht verstehen will.
das man sich geld zurückschicken lassen kann
zuviele gezahlte steueren
Du hast nicht zu viel gezahlt und bekommst auch nichts "zurück geschickt".
Du kannst eine Steuererklärung machen und nachträglich Dinge von der Steuer absetzen, z.B. Spenden, div Altersvorsorgen, Handwerkerkosten, Kosten für deinen Arbeitgeber … etc. sofern das bei Dir zutrifft.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer. Man kann also durchaus zuviel zahlen.
Es wird einem kein Geld zugeschickt ! Es wird etwas erstattet auf das angegebene GiroKonto , wenn im Berechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. besondere Ausgaben eine Neuberechnung der zu zahlenden Lohnsteuer ergibt . Lesen sie bitte :
ICH würde es auf jeden Fall noch machen!
Warum? Ich sehe in der Frage keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Fragesteller zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
Eine anscheinend nicht auszurottende Legende. Man ist nur dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die entsprechenden Sachverhalte vorliegen. Allein aus der Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich keine derartige Verpflichtung.