Du hast ja merkwürdige Vorstellungen. Hast Du, als Du mal einen "Flow" hattest, auf die Stoppuhr gesehen und willst jetzt wissen, ob er, wenn er denn noch ein zweites Mal kommen sollte, immer nach 25 Minuten 34 Sekunden und bei anderen vielleicht schon nach 23 Minuten 14 Sekunden kommt? Wie erkennst Du einen "Flow" denn überhaupt, das ist doch eine persönliche Interpretation und eine rein subjektive Wahrnehmung.

Spaß beiseite, die Frage ist gar nicht zu beantworten, weil sich viel zu viele verschiedene Sachen auswirken, die zudem jeden Tag und bei jeder Person anders sein können. Das hängt vom Trainingszustand, der gelaufenen Strecke, dem Tempo, der Tagesform und vielen anderen Dingen ab. Da ist nichts in Minuten zu messen.

So wird ein untrainierter oder übergewichtiger Läufer wohl gar keinen "Flow" erleben, ein trainierter Marathonläufer hat seinen "Flow" an einem guten Tag fast sofort und der hält dann im günstigsten Fall bis ins Ziel und ein 100km-Läufer hat seinen "Flow" sofort und der hält dann über Stunden an.

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Wieso sollte das nichts bringen? Natürlich das Geld in der Volksbank-Filiale abgeben (Bestätigung geben lassen!). Die können leicht feststellen, wer diesen Betrag abgehoben hat. Dann bekommt er es zurück.

Die Polizei hat damit nichts zu tun.

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Nein, kannst Du nicht, denn das ist abhängig von Deinem Einkommen.

Du musst den bereits automatisch berücksichtigten Pauschalbetrag abziehen und von dem, was dann übrig bleibt, kannst Du, wenn sich Deine Einkünfte gegenüber 2018 nicht entscheidend geändert haben für eine grobe Überschlagsrechung Deinen Grenzsteuersatz aus dem EkSt-Bescheid 2018 nehmen. Der steht auf der ersten Seite.

Oder Du nimmst ganz einfach einen Lohnsteuerrechner aus dem Internet.

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Was brächte es Dir, wenn jemand das Problem auch schon mal gehabt hätte? Vielleicht wäre der Grund für die Sperrung ja ein ganz anderer gewwesen.

Warum rufst Du nicht bei der Hotline an oder gehst in die Filiale? Die regeln das sicher sofort für Dich.

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Sorry, aber ich verstehe nicht, wieso Du nicht zuerst dort fragst, wo es am meisten Sinn macht, nämlich bei Deiner Sparkasse. Außerdem steht mit Sicherheit alles in den Informationen, die Du zur Kontoeröffnung erhalten hast.

Den Übertrag macht nämlich die Sparkasse für Dich. Allerdings können die da bis jetzt noch keine Gedanken lesen, soweit ich weiß. Wenn man denen nicht den Auftrag dazu gibt bzw. sagt, was man möchte, tun sie natürlich auch nichts.

Vielleicht rufst Du mal bei der Magdeburger Sparkasse an oder gehst am besten direkt in die Filiale. Die erklären Dir gerne alles, was Du wissen musst, viel besser, als irgendjemand hier das kann.

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Das funktioniert, aber mit größerem Risiko für Dich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei einem SEPA-Basislastschriftverfahren die Lastschrift zurückgebucht werden kann.

https://www.finanztip.de/girokonto/ueberweisung-zurueckholen/

Das Risiko würde ich nicht eingehen. Bei einer SEPA-Firmenlastschrift geht das nicht.

https://www.novalnet.de/magazin/der-unterschied-zwischen-sepa-firmenlastschrift-und-basislastschrift

Such Dir eine Bank, die Geschäftskonten anbietet

https://www.fuer-gruender.de/kapital/fremdkapital/hausbank/geschaeftskonto/

https://www.financescout24.de/girokonto/geschaeftskonto

Die sollten auch Firmenlastschriften anbieten.

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Dafür gibt es feste Regeln:

https://www.immonet.de/service/zwangsversteigerung-ablauf.html

Liegt im ersten Termin das höchste Gebot unter 7/10 des Verkehrswerts, können Gläubiger oder deren Vertreter einen Antrag auf Zuschlagsversagung stellen. Wenn es gar nur unter 5/10 des Verkehrswerts liegt, muss das Gericht von Amts wegen den Zuschlag verweigern. Muss ein neuer Biete-Termin anberaumt werden, gelten weniger strenge Richtlinien für die Höchstgebote.

Sie können also, müssen aber den Zuschlag nicht versagen.

Ich weiss allerdings nicht, was Du genau wissen willst. Wenn die Gläubiger mit 6/10, also 60%, einverstanden sind, erübrigt sich doch die Frage, ob sie diese 60% "evtl. annehmen". Wenn sie damit einverstanden sind, warum sollten sie denn ablehnen?

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Sein kann alles. Vielleicht wartest Du einfach bis morgen, bis die Bank die Sache geklärt hat. Dein Vater hat sicher einen Einzahlungsbeleg, also kann gar nichts passieren. Allenfalls hätte die Bank ein Problem, wenn das Geld verloren gegangen ist.

Zu wissen, ob jemand hier "sowas schon mal hatte", nützt Dir auch nichts.

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Meine Güte, nun warte doch noch ein wenig. Es ist doch alles gut, Du hast die Bestätigung in Deinem Postfach und die Aktie in Deinem Depot, das reicht doch erstmal. Die brauchen eben ein wenig Zeit, bis alles verarbeitet ist.

Du wirst genau den Kurs bekommen, der bestätigt wurde und es wird genau der Betrag von Deinem Konto abgebucht, der in der Bestätigung genannt ist.

Das Geld wird in der Regel nach zwei Tagen vom Konto abgebucht, genauso wie man bei einem Verkauf das Geld erst nach zwei Tagen auf dem Konto zur Verfügung hat.

Und noch ein ganz heißer Tipp:

Ruf bei der DKB-Hotline an, die können Dir die Zusammenhänge noch viel besser erklären als irgendjemand hier, die machen den ganzen Tag nichts anderes.

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Lass Dich überraschen, was passiert, ein Konto bekommst Du auf diese Weise sowoieso nicht, weil Du Dich noch legitimieren musst.

Und überlege beim nächsten Mal vorher, was Du tust. Mit Lügen und Betrügen kommst Du im Leben sicher nicht weit. Das kann man gar nicht früh genug lernen.

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Die Bank darf Deinen Kontostand und die Kontobewegungen niemandem weitergeben.

Informationen über eine Konto- oder Depoteröffnung werden aber meist von der Bank an die Schufa übermittelt, ebenso wird in so einem Fall von der Bank eine Schufa-Auskunft über Dich eingeholt. Das geht aber nur mit Deiner Zustimmung. Meist unterschreibt man diese Zustimmung bei einer Kontoeröffnung. Ohne diese Zustimmung kann man oft kein Konto eröffnen.

Außerdem dürfen die Finanzbehörden und in manchen Fällen auch Gemeinden und weitere Behörden einen Kontenabruf durchführen. Dazu gehören Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und Zollbehörden.

Das kann auch ohne Deine Zustimmung und ohne dass Du oder Deine Bank überhaupt davon Kenntnis haben, passieren. Aber auch hier werden keine Kontostände oder Kontoumsätze weitergegeben.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html

Wenn das Finanzamt allerdings Grund zu der Annahme hat, dass Du Steuern hinterzogen hast, und die Steuerfahndung eingeschaltet wird oder wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil krimineller Hintergrund vermutet wird oder z.B. Geldwäsche, kann man nichts mehr geheimhalten. Dann müssen die Banken alles offenlegen.

Außerdem dürfen Behörden untereinander Daten über die Zahlungen von Sozialleistungen wie H4, Krankengeld, Bafög sowie Beschäftigungsverhältnisse, Minijobs und Rentenzahlungen abrufen, so dass man diese Zahlungen auch ohne einen direkten Kontoeinblick kaum verbergen kann.

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Wie sollte hier jemand eine sinnvolle Ferndiagnose stellen? Außerdem kannst Du nicht erwarten, dass solche Schmerzen, was immer die Ursache ist, innerhalb von Stunden verschwinden. Ein wenig Geduld ist schon gefragt.

Und natürlich gehst Du damit zum Arzt, wenn es nicht besser wird, um die Ursache klären zu lassen. Wenn der Arzt Dir dann sagt, dass Du besser ein paar Tage Pause machen solltest, wäre es besser, Du richtest Dich danach. Dass Du "nicht fehlen darfst", ist Unsinn. Wenn Du eine Verletzung hast, die eine Pause erfordert, ist es in Deinem eigenen Interesse, diese Pause auch zu machen.

Im ungünstigsten Fall könnte Dir sonst vielleicht eine viel längere Pause bevorstehen.

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https://www.netdoktor.de/hausmittel/kohlwickel/

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Ruf die Paypal-Hotline an, die erklären Dir alles.

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