Kleinunternehmerregelung ü. ELSTER beantragen?

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Im Fragebogen der steuerlichen Erfassung gibt es in der Tat einen Haken, den du ankreuzen kannst, wenn du als Kleinunternehmer behandelt werden willst.

I. d. R. sollte es ausreichen, wenn du dem Finanzamt nachträglich mitteilst, dass du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auftrittst. Es ist dann alllerdings erforderlich, dass du das auf deinen Rechnungen auch vermerkst.

Da du aber generell aber wohl umsatzsteuerlich steuerbare Umsätze ausführst (steuerbar, ja, aber wenn du Kleinunternehmer bist, werden diese nicht automatisch steuerfrei, sondern die Umsatzsteuer wird dann lediglich nicht erhoben. Das ist zwar spitzfindig, aber wichtig!), musst du trotzdem eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. § 18 Abs. 2 UStG: "Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.".

Warum ist das so? Die Regelung gibt es deshalb, weil die Finanzbehörden kriminelle Machenschaften mit Umsatzsteuerkarusellen eindämmen wollen. Das ginge nicht, wenn nicht jeder neue Unternehmer monatlich Umsatzsteuererklärung abgeben müsste. So hat die Finanzverwaltung eine Auge drauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung