Hallo Questioner444,

es geht dir hier wohl vor allem um steuerliche Aspekte:

In der Tat gilt die Teilbetriebsaufgabe als Gewinn aus der Veräußerung des Betriebs (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Als Teilbetrieb gilt ein selbstständig lebensfähiger Organismus. Das wäre, ohne dies genauer zu hinterfragen, bei dem Onlineshop wohl der Fall.

Die Gewinnermittlungsvorschriften sind in § 16 Abs. 2 und Abs. 3 EStG geregelt. Was nicht verkauft wird, wird als eine steuerbare und steuerpflichtige Entnahme behandelt. Danach sind Gegenstände im Privatvermögen. Ob das Sinn macht, bezweifle ich, kann es aber nicht beurteilen. Kommt wohl darauf an, was alles an Inventar vorhanden ist und was man damit privat anfangen kann. Jedenfalls erkauft man sich dieses Inventar teuer.

Da man bei einer (Teil)-Betriebsaufgabe viel falsch machen kann, macht es Sinn, darüber nachzudenken, einen Steuerberater einzusetzen.

...zur Antwort

Hallo Mamaome,

ich will versuchen, auf deine Frage eine möglichst knappe Antwort zu geben:

  • Firma und Geschäftsbezeichnung: Die Firma ist der "Name" eines Kaufmanns. Ist man kein Kaufmann, etwa weil § 1 HGB nicht greift, oder weil man sich nicht ins Handelsregister eintragen lässt, muss man mit seiner "eigentlichen Identität", also mit seinem bürgerlichen Namen auftreten. Bei juristischen Personen, wäre die Verwendung von Fantasienamen deutlich einfacher. Ist man kein Kaufmann, ist das schwieriger. Möglich ist aber immer die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung, wobei diese nicht den Eindruck erwecken darf, dass man es hier mit einer Firma zu tun hat. Das hier könnte hierzu weiterhelfen.
  • Man kann also einen Fantasienamen in engen Grenzen für seine Geschäftsbezeichnung für sein Unternehmen verwenden, jedoch muss für jeden im Geschäftsverkehr erkennbar sein, dass man es mit einer Einzelperson zu tun hat. Der Fantasiename darf also nicht im Mittelpunkt stehen. Der Gesamteindruck entscheidet sich letztlich durch das Design, die Schriftgröße, die eindeutige Angabe des bürgerlichen Namens im Impressum, das Design des Geschäftspapiere, usw.

Ich hoffe, es hilft dir weiter. Noch einen schönen Tag & viel Erfolg!

...zur Antwort

Kommt drauf an was du konkret wissen willst. Am besten hilft natürlich Lehrbücher, die man auch nutzt, wenn man eine Ausbildung macht. Oder Vorlesungsunterlagen im Grundstudium. Die findet man auch meist zu Hauf als PDF im Internet. Manchmal gibt es auch gute YouTube Kanäle, die die Grundlagen zu bestimmten Themen erläutern.

...zur Antwort

Eine Bilanz ist natürlich auch immer eine sehr stichtagsbezogene Betrachtung. Das darf man nicht vergessen. Insofern wäre auch die GuV wichtig, um ein Unternehmen beurteilen zu können. Es könnte z. B. sein, dass bereits Umsätze da sind, aber vll. gleichermaßen Aufwendungen gegenüberstehen. So jedenfalls hat der Jahresüberschuss in 2019 keine Aussagekraft.

Diese Bilanz erzählt mir im Großen und Ganzen folgende Geschichte: Es handelt sich hier wohl um eine neu gegründete GmbH in 2018. In 2019 wurde vermutlich vornehmlich auf Lager produziert, da die Bilanz / das Unternehmen zu 73% aus Vorräten besteht. Kann aber natürlich auch sein, dass es sich bei dem Business um einen Projektbetrieb handelt, dass in 2018 gegründet wurde und deren Projekte in 2019 nicht abgenommen waren. Ein kleiner Teil wurde in 2019 wohl noch verumsatzt, da es eine kleinen Anteil an Forderungen gibt.

Die Vorräte sind wohl alle Lieferantenkredit-finanziert. Das kann gut, oder schlecht sein: Wenn die Verbindlichkeiten fällig sind, bevor die Vorräte verumsatzt und die Forderungen gleichermaßen fällig sind, entsteht eine Finanzierungslücke in 2020 die zur Zahlungsunfähigkeit führen würde, da es keine liquiden Reserven gibt. Wenn dass Geld schneller in das Unternehmen zurückfließt, als die Verbindlichkeiten bezahlt werden müssen, ist m. E. alles im grünen Bereich.

...zur Antwort

Der Arbeitgeber wendet natürlich oft immer die 1%-Regel an, weil das verwaltungstechnisch den geringsten Aufwand darstellt. Da kann man als Arbeitnehmer oft nicht dagegen an. Man kann bei der Einkommensteuererklärung allerdings die Fahrtenbuch-Methode anwenden. Voraussetzung ist natürlich, dass man das ganze Jahr über natürlich auch ein Fahrtenbuch, dass den Vorgaben des Finanzamts entspricht, geführt hat.

Der Arbeitslohn würde sich dann ungefähr so korrigieren:

Bruttoarbeitslohn lt. Bescheinigung
./. darin enthaltener Nutzungswert
+ Nutzungswert gem. Fahrtenbuchmethode
=  korrigierter Bruttoarbeitslohn

...zur Antwort

Das hängt mitunter auch von deiner Religionsgemeinschaft ab, ob diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und ob diese auf den Einzug der Kirchensteuer verzichten, oder nicht.

Andernfalls kann es sich natürlich auch um einen Fehler in der Abrechnung handeln. Steht da zufälligerweise was bei Religionsgemeinschaft?

...zur Antwort

Es ist völlig egal wann du im Jahr, dem Veranlagungszeitraum (VAZ), deine Umsätze tätigst. Ob 12.000x 1 EUR, oder 1x 12.000 EUR hat auf die ESt./GewSt. erst mal keinen Einfluss.
Am Ende des VAZ wird „abgerechnet“, ob du dann über, oder unter dem Grundfreibetrag liegst, hängt dann von deinen weiteren Einkünften, Werbungskosten und Betriebsausgaben ab.

Ich würde mich nicht darauf verlassen, ob es auffliegt. Du verstößt gegen steuerrechtliche Vorschriften und hättest am Ende eine Menge Ärger am Hals.

...zur Antwort

Durch die hohen Freibeträge in geradlinigen Verwandtschaftsverhältnissen zahlt man heute eh faktisch kaum mehr ErbSt; das gilt erst recht für Unternehmensvermögen.

Aber anders gefragt: Warum sollte es keine ErbSt geben? Es ist auch eine Steuer, die in einer Gesellschaft vor einer Klumpenbildung von Vermögen schützt. Klar, reiche Familien finden das nicht toll, aber der Gesellschaft per se nützt es.

...zur Antwort

doppelt...

...zur Antwort

Hast du schon mal versucht ihnen diese Frage ehrlich, ernsthaft und in Ruhe zu stellen / mit ihnen darüber zu reden?

Manche Eltern haben in ihrer Kindheit das gleiche erfahren, wie gerade du jetzt.

...zur Antwort

Wie kommst du auf 25 Euro pro Monat?

Aber stimmt, ja: Arbeitslosengeld ist zwar per se nicht steuerbar, es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. D.h. es lässt den durchschnittlichen Steuersatz auf die anderen Einkünfte ansteigen. Die Frage ist jetzt, was hast du in dem Jahr sonst noch verdient? Wenn du unter dem Grundfreibetrag lagst, zahlst du so oder so keine Steuern.

...zur Antwort

Wenn du selbstständig (2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) warst, musst du die EÜR machen. Die EÜR ist eine Gewinnermittlungsmethode (2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) für die Gewinneinkunftsarten, die man dankenswerterweise anwenden darf, wenn man nicht buchführungspflichtig ist (4 Abs. 3 EStG.

Die Einkommensteuererklärung besteht im Prinzip aus der Ermittlung des Gewinns oder des Überschusses der sieben Einkunftsarten. Die EÜR ist ein Teil der Einkommensteuererklärung. Hier: für die Ermittlung des Gewinns aus deiner selbstständigen Tätigkeit.

Unten drunter kommt ein dicker großer Strich, dann wird, vereinfacht gesagt, die Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr ermittelt.

...zur Antwort
Privates Auto an eigene GmbH verkaufen?

Hallo Community,

Wir haben eine GmbH gegründet und diese befindet sich zur Zeit noch in der Gründungsphase (beim Handelsregister angemeldet aber ist noch nicht eingetragen). Die GmbH hat einen Gesellschafter, der gleichzeitig auch der einzige Geschäftsführer ist.

Wir haben die Hälfte des Stammkapitals für die Gründung in das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt in Höhe 12.500,00 €.

Wir würden gerne unseren privaten PKW als Firmenwagen einsetzen. Hierfür wollen wir das Auto an die GmbH verkaufen.

Der Gesellschaftsvertrag unserer Firma enthält eine Klausel die es zulässt, dass der Geschäftsführer mit sich als Privatperson Geschäfte durchführen kann.

Der Wert des Autos wurde von einem Autohändler auf 23.100,00 € geschätzt.

12.500,00 € des Kaufpreises wollen wir durch das Stammkapital bezahlen und die restlichen 10.600,00 € sollen dann durch ein Darlehen bezahlt werden, welches der Geschäftsführer als Privatperson an die GmbH gibt.

Ich hätte hierzu folgende Fragen:

  • Wenn man als Privatperson ein Auto verkauft ist es richtig, dass keine MwSt. im Kaufpreis dann enthalten ist? Das Auto wird nur Netto verkauft, oder?
  • Wer ist der Käufer im Kaufvertrag? Der Geschäftsführer, der die Firma vertritt oder die GmbH, mit Firmenadresse und so?
  • Kann auf eine GmbH in Gründung überhaupt ein Auto angemeldet werden?
  • Wenn nicht, kann man das Auto verkaufen und später die Zulassung auf die GmbH vornehmen?
  • Was gehört in den Darlehensvertrag, wenn der Geschäftsführer der GmbH als Privatperson ein Darlehen gibt?
  • Was sind übliche Zinssätze?
  • Wie schnell könnte ich den Kauf abwickeln? Könnte man sofort die 12.500,00 € Stammkapital für den Autokauf überweisen? Auch wenn ggf. das Auto später erst umgemeldet wird und die GmbH sich noch in Gründung befindet? Könnten dabei irgendwelche Probleme mit der Haftung der GmbH entstehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

...zum Beitrag

Bitte zum Steuerberater. Der kostet Geld, ja, aber dafür ist er auch da, diese Fragen zu beantworten.

...zur Antwort

In den Genuss kommst du natürlich nur, wenn du umsatzsteuerlicher Unternehmer bist.

Der Unternehmer zahlt in diesem Beispiel auch 19 % Umsatzsteuer, aber eben nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis.

Die Regelung gibt es bei der Differenzbesteuerung dehalb, damit man nicht auf den Einkaufspreis zurückrechnen kann.

...zur Antwort

Warum wollt ihr denn kein Geld verdienen? Macht das Sinn? :-)

Es gibt in der Einkommensteuer den Begriff der Liebhaberei. Das FA schaut dem Treiben i. d. R. ein paar Jahre lang zu (neu gegründete Unternehmen haben ja in der Gründungsphase oft nur Verluste). Die Einkommensteuerbescheide werden dann Jahr für Jahr auch unter einem Vorbehalt der Nachprüfung / vorläufig festgesetzt, so dass die Bescheide für die Vergangenheit wieder geöffnet werden können. Etwaige Steuervorteile aus Verlusten aus dem Gewerbe sind dann zurückzuzahlen.

Von daher gesehen, solltet ihr eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Das erspart euch Ärger. Müssen ja keine Millionen sein ;)

...zur Antwort

Das Argument, dass du nur max. so viel verdienen willst, dass du keine Steuern zahlen musst, ist in etwa so als würdest du sagen: "Steuern sparen, koste es was es wolle" ;)

Sofern du eine natürliche Person bist, ergibt sich die Einkommensteuer nach der Berechnungsweise in § 32a EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html). Dort kannst du den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ablesen.

Hast du bei deinen Verdiensten mit Spotify schon mal an die Umsatzsteuer gedacht?

Wenn es dir aber nur darum geht, keine Erklärung abgeben zu wollen, muss ich dich aber leider enttäuschen: Wenn du auf selbstständiger, oder gewerbliche Art und Weise ein Einkommen erzielst, musst du ohnehin eine Erklärung abgeben.

...zur Antwort

Es ist absolut nicht kompliziert, leider erklärt einem das auch nie jemand, bis man mal vom Finanzamt eine vor den Latz geknallt bekommt ;)

Man kann/muss zwar seine Steuererklärung erst immer im darauffolgenden Jahr machen, der Staat versucht im Prinzip immer, Steuern an der Quelle zu erheben, oder im Voraus zu erhalten. Dadurch sinkt für den Staat natürlich das Risiko, dass die Leute das Geld ausgeben. Hierzu gibt es viele Beispiele, aber ich bleibe mal bei der Einkommensteuer:

Der Staat erhebt z. B. bei einer nicht-selbstständigen Tätigkeit (also als "gewöhnlicher" Arbeitnehmer) die Einkommensteuer an der Quelle in Form der Lohnsteuer im Voraus. Die Lohnsteuer ist also nur eine Form der Einkommensteuer. Eine Art Vorauszahlung.

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Lohnsteuerklassen. Der Staat will natürlich vermeiden, dass er mehr Lohnsteuer im Voraus erhält, als ihm zusteht. Für gewöhnlich hat man als unverheirateter und kinderloser Arbeitnehmer z. B. die Lohnsteuerklasse I. Wenn man verheiratet ist, z. B. III/V, oder IV/IV.

Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung wird die Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr berechnet und die vorausgezahlte Lohnsteuer hierauf angerechnet.

Die Lohnsteuerklasse I ist so z. B . so berechnet, dass man tendenziell einen Ticken zu viel Lohnsteuer bezahlt (weil üblicherweise jeder noch irgendwelche Werbungskosten hat), deshalb hat man hierbei auch keine Verpflichtung eine Einkommensteuererklärung zu machen, obwohl es sich für den Arbeitnehmer natürlich lohnen würde.

Bei anderen Lohnsteuerklassen, oder anderen Konstellationen will der Staat aber eine Einkommensteuererklärung haben. Z. B. wählen Ehepaare oft die Kombi III/V, wobei der Besserverdienende oft die III wählt und dadurch tendenziell zu wenig Lohnsteuer "vorauszahlt". Das ist dem Staat natürlich bewusst, weshalb hier ein Zwang besteht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Die These, dass man, wenn man einmal eine Erklärung abgibt, immer eine machen muss, ist Blödsinn; hält sich aber hart in der Bevölkerung. Wenn man gesetzlich verpflichtet ist, muss man eine abgeben, ansonsten muss man gar nichts. Bei vielen ändert sich aber im Laufe des Lebens die Steuerklasse, weil sie heiraten, Kinder kriegen, usw., weshalb es eben diesem Umstand geschuldet, dass man evtl. "immer" eine Erklärung abgeben muss.

...zur Antwort