Kann man als Auszubildender einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Hallo,

kann man als Auszubildender der aktuell noch ein Ausbildungsgehalt bekommt das unter der Steuerfreigrenze liegt einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Beispiel: Ich würde 700 € im Monat (Brutto) verdienen welches unter der Steuerfreigrenze liegt aufs Jahr gesehen. Mein Fahrtweg zur Arbeit (einfach) wären 18km. Gehen wir mal davon aus das das Auto einen Bruttolistenpreis von 30.000 hat.

Theoretisch müsste man ja folgende Berechnungen anstellen:

1% von 30.000 = 300 + 0,03% x 18km = 462 € Geldwerter Vorteil.

700 (Bruttolohn)+462(geldwerter Vorteil)= 1.162 € wo steuern dann drauf berechnet werden, da 1.162 über der Freigrenze liegt aufs Jahr gesehen.

Dann würden um die 20 € an Steuern insgesamt pro monat rauskommen was ja nicht sehr viel ist. ( Lohnsteuer+Kirchensteuer) Und wenn man den neuen Lohnbetrag durch einen brutto/netto rechner jagt und den geldwerten vorteil natürlich wieder abzieht würde ich nachher 100-120 € Netto weniger Lohn bekommen. Meiner Ansicht nach würde sich das für einen Auszubildenden doch sehr lohnen, da die Spritkosten vom Arbeitgeber in Form einer Tankkarte für sowohl private als auch geschäftliche Fahrten komplett übernommen werden in meinem Fall. Und ich müsste keine Reperaturen und Versicherungen usw zahlen. Kann man das so alles berechnen und stimmt das wie ich mir das Vorstelle ?

Danke schonmal für eure Antworten.

Steuern, Ausbildung, Firmenwagen, Arbeitgeber, Azubi, Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil