Berechnung Geringfügige Beschäftigung?
Warum wird der RV Anteil abgezogen, wenn in der Aufgabe doch steht, dass sich Schmid von der RV-Pflicht befreien lassen hat?
3 Antworten
Die Aufgabe enthält wahrscheinlich einen Fehler:
Schmidt ist ArbG - alles klar
Frau Maier erhält 450 € - keine weitere Angabe zur RV-Befreiung
auf einmal taucht eine Frau Müller auf - aber hier ist kein Verdienst angegeben aber eine RV-Befreiung?
Soll Frau Müller (Schreibfehler) dann Frau Maier sein oder sind das zwei Personen?
Die eine mit und die andere ohne RV-Befreiung - dann müsste das aber aus der Aufgabe klarer hervorgehen und es müsste auch ein Verdienst von Frau Müller angegeben sein oder "beide erhalten jeweils 450 €"?
- Gehen wir von einer Person aus: 450 € keine RV-Befreiung
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
- Arbeitgeberanteil und Arbeitgeberbrutto:
450 € * 30% = 135 €
Umlage: 450 € * 1,51% = 6,80
Sozialabgaben: 135 € + 6,80 € = 141,80
insgesamt: 141,80 € + 450 € = 591,80 Arbeitgeber Brutto
Für das Arbeitgeberbrutto ist es unerheblich ob sich ein Arbeitnehmer von der RV-Pflicht befreien läßt oder nicht.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Nettogehalt:
RV-Beitrag Arbeitnehmer: 450 € * 3,6% = 16,20 €
Netto = 450 € ./. 16,20 € = 433,80 €
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Buchung:
4195 an 1200 mit 433,80 € Zahlung an Arbeitnehmer
4194 an 1200 mit 141,80 € + 16,20 € = 158 € Zahlung an Minijobzentrale
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Probe:
4194 + 4195 = Summe muß Arbeitgerbrutto sein
= 433,80 € + 158 € = 591,80 €
- Stimmt mit obigem Wert überein
---------------------------------------------------------------------------------------------------
In der Praxis bucht man das üblicherweise aber über ein Verrechnungskonto Gehalt und nicht direkt gegen das Bankkonto.
Schmid ist doch der Arbeitgeber!!! Er zahlt die Pauschale von 30% an die minijob-zentrale.de: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html
Nur der Minijobber kann sich von der RV-Pflicht befreien lassen!
Frau Müller hat sich befreien lassen, Frau Maier dann wohl nicht. Und Schmid ist der Arbeitgeber.