Florist - lohnt sich der Beruf für das wenige Geld?

An sich finde ich den Beruf Florist toll und würde auch eine Ausbildung machen. Ich hab auch 2 wochen praktikum gemacht und mir wurde eine Ausbildung und Aushilfe als Florist angeboten. Die Aushilfe würde ich quasi bis zur Ausbildung machen.

Dazu müsste ich in 1 woche mein Abitur abbrechen... Komplett es zu machen hatte ich sowieso nicht vor und mir wurde geraten dieses jahr abitur noch zuende zu machen und nicht mitten im Halbjahr abzubrechen...

Um klarheit zu schaffen: Mir ist bewusst das ich in der ausbildung noch weniger verdiene und fast auf das gleiche hinauskommt doch hierbei speziell liegt bei meiner frage der fokus auf Aushilfsjobs und deren gehalt Danke!

Ich würde bei der Aushilfe 6,5 std 6tage die woche für 600€ arbeiten.

Im ersten moment hat sich das geld viel angehört da ich dachte das es netto sei, (leider ist es mir in dem moment nicht eingefallen ob brutto oder netto zu fragen 😬 aber schätze mal brutto)

Ich dachte das Aushilfe ein anderes wort für minijob sei aber da hab ich mich getäuscht...

Da frag ich mich: ist das nicht viel arbeit für "so wenig" geld? vorallem sagte er das das geld in der ausbildung noch weniger ist... Zwar liebe ich den Beruf und Geld ist nicht alles und es reicht warscheinlich für mich aber naja... da hab ich beim arzt ja mehr verdient 😂 so um die 600-700 € netto in der Ausbildung

Einerseits könnte ich evtl. verstehen warum es weniger ist als erwartet da die arbeit nicht soo schwer und anstrengend ist und deshalb der lohn evtl niedrig ist? aber wissen tu ich es leider nicht....

weil ich könnte im vergleich zur Aushilfe einfach Kaufland minijob arbeiten nur 4 bis 8 mal im monat am wochenende hätte fast das gleiche geld:

450€ minijob nur 4-8 mal arbeiten im vergleich zu 400 - 500 € von Aushilfe 6,5 std und 6 Tage die woche (angenommen es wird abgezogen)

Auch wenn die 600€ netto wären, wären es nur 150 € mehr als beim minijob.. lohnt sich glaub ich nicht

2te Frage: Wird überhaupt beim Aushilfsjob das Geld abgezogen?

3te Frage: Ist 6,5 std und 6 Tage die woche für 600€ zu wenig?

4te Frage: Gibts ein standartlohn bzw mindestlohn für Aushilfen?

Nur so am rande wenn es die 600€ netto wär dann wär das nicht "so" schlimm, ich werde einfach mal nachfragen, aber vorher würde ich gerne eure ideen dazu wissen. Danke!

Beruf, Geld, Aushilfe, Florist, Floristik, Geringfügige Beschäftigung, aushilfsjob, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?

Hallöchen liebe Leute!

Meine Frage ist etwas spezieller. 

Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini). 

Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr. 

Im Nebenjob 8 Std./Woche. 

Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt. 

Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt. 

Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist. 

Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit. 

Nun zu meiner Frage; 

Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage. 

Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?

Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet. 

Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht. 

Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG. 

Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht?

Nachtrag:

Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben.

Nebenjob, Minijob, Arbeitszeit, Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job
Als Student mit Teilzeit + Werkstudentenjob mehr als 20 Stunden arbeiten?

Hi! Ich suche und suche, aber für meinen Fall fand ich leider bisher noch keine zufriedenstellende Antwort. Ich hoffe, die Communit hier kann helfen. Es geht um Folgendes:

Ich bin 24, bin nicht mehr familienversichert und bekomme auch kein Kindergeld mehr (Da ich den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor angetreten habe) und studiere derzeit im Master.

Ich habe eine Teilzeitstelle mit 16h in der Woche und verdiene dabei mehr als 450€. Jetzt möchte ich zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle annehmen, mit 10h pro Woche, womit ich allerdings die 450€ im Monat nicht überschreiten würde.

Da mein derzeitiger Arbeitgeber keine Minijobber mehr einstellt bzw. mich von Teilzeit nicht auf Minijob - von 16h auf 10h - umstellen kann, würde ich nun mit 26h pro Woche weiterstudieren, was aus mir durch Überschreiten der 20h Grenze keinen ordentlichen Studenten mehr macht. Es ist aber absehbar, dass eine Minijob Stelle im Unternehmen frei wird, sagen wir mal in 3 Monaten und ich die Minijobstelle dann doch bekommen kann. Meine Frage: Wenn ich 3 Monate ein "unordentlicher" Student war mit allen Abzügen in alle Zweige der Sozialversicherung + Steuer:

Gelte ich dann einfach so mit dem Status-und Stundenwechsel von 16h auf 10h wieder als ORDENTLICHER Student, da die 20h Grenze nicht länger überschritten wird? Oder gibt es dann kein Zurück mehr für mich?

Viele Grüße!

Steuern, Studium, Nebenjob, Versicherung, Minijob, Geringfügige Beschäftigung, sozialabgaben, Student, Werkstudent, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wohnsitz in D und AT, Studium in AT, wo steuerpflichtig?

Hi zusammen,

ich bin Deutscher, der in Österreich studiert. Da dementsprechend mein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Österreich liegt, habe ich mich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet. Da ich mich - z.B. über Weihnachten und in den Semesterferien zwischen Sommer- und Wintersemester - aber auch mal über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalte (und noch eine deutsche Handynummer habe etc., für die ein deutscher Wohnsitz Voraussetzung ist), habe ich meinen Wohnsitz dort behalten. Ein Herabstufen auf einen Zweit-/Nebenwohnsitz, ist nach deutschem Recht aber nicht vorgesehen: So weit ich informiert bin, kann nur der einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, der dort auch einen Erstwohnsitz hat. Dementsprechend habe ich aktuell in Österreich einen Hauptwohnsitz und in Deutschland einen Erstwohnsitz.

Nun hätte ich die Möglichkeit sowohl an einer Hochschule in Deutschland als auch an einer Hochschule in Österreich einen geringfügigen Job als studentische/wissenschaftliche Aushilfe anzunehmen. Wie verhält es sich nun mit meiner Steuerpflicht, etc. pp., wenn ich...

a) geringfügig in Deutschland angestellt bin?

b) geringfügig in Österreich angestellt bin?

c) geringfügig in Deutschland und Österreich angestellt bin und...

c1) unter 450€ (Geringfügigkeitsgrenze Deutschland)/Monat bleibe?

c2) und unter 405,98€ (Geringfügigkeitsgrenze Österreich)/Monat bleibe?

c3) ...die Geringfügigkeitsgrenze(n) überschreite?


Wäre super, wenn da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte oder Informationen beisteuern! Danke euch im Voraus ;)

Deutschland, Geringfügige Beschäftigung, Österreich, Steuerrecht, Student, Wohnsitz
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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