Gesellschafter mit geringfügiger Beschäftigung
Liebe Fachleute,
ich bin 50% Gesellschafter einer GmbH und werde von selbiger seit einigen Jahren als geringfügig Beschäftigter geführt. Ich gehe jedoch einer ganz anderen Arbeit in der Vollzeit nach. Nun wurde im Rahmen einer Prüfung durch das Finanzamt festgestellt, dass ein Gesellschafter wohl nicht in selbiger Gmbh als geringfügig Beschäftigter geführt werden dürfe. Eine saftige Steuernachzahlung steht nun an. Ich sehe es ja so, dass die Beteiligung eine Kapitalanlage ist - und das einer geringfügigen Beschäftigung nicht im Wege stehen sollte. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist das natürlich anders zu sehen. Wie ist die Rechtslage?
Ich hoffe auf eine fachkundige Antwort und sage jetzt schon mal vielen Dank dafür.
Herzliche Grüße, Tobias
2 Antworten
Du bist nur Gesellschafter?
Oder geschäftsführender Gesellschafter?
Hat die Gesellschaft denn Gewinne erwirtschaftet und wurden die an die Gesellschafter ausgeschüttet?
Denn 'ohne Grund' fordert das Finanzamt kein Geld..da müssen ja irgendwelche Summen geflossen sein, und wenn es privat genutzte Firmenwagen, handies o.ä. sind!
Hast du keinen Steuerberater? Wenn nein: da hast du am falschen Ende gespart!
Wie begründet das FA denn seine Ablehnung? Sind die 400 Euro unangemessen niedrig?
LG Der Rainer