Darf man im Urlaub in einer Ausbildung einem Nebenjob nachgehen?

2 Antworten

Das kommt - wie so oft - "darauf an" ...

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des Urlaubs im Hauptjob oder der Ausbildung nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 8 "Erwerbstätigkeit während des Urlaubs" nicht erlaubt:

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Es muss sich also erstens um eine Erwerbstätigkeit handeln, die zweitens dazu noch dem Erholungszweck des Urlaubs widerspricht.

Wer also während seines Urluabs in einem Weinbaugebiet seinem Ferienwohnungsvermieter stundenweise bei der Weinlese im Weinberg hilft, verstößt (in der Regel) nicht gegen diese gesetzliche Bestimmung; wer dagegen im Urlaub ganztägig auf dem Bau arbeitet, allerdings schon - mit der möglichen Folge arbeitsrechtlicher Konsequenzen (sollte der Arbeitgeber davon erfahren).

Für die Beantwortung Deiner Frage kommt es also ganz alleine auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Jan3991  11.08.2023, 21:43

Das ist bullshit. Es ist eine Interpretationssache. Wenn ein Nebenjob während dem Urlaub die Genesung fördert, dann ist ein Nebenjob auch während dem Urlaub erlaubt. Beispielsweise man Urlaub und in 2 Tagen fährt man in den Urlaub. Und man braucht noch ein wenig Geld, um Freizeitaktivitäten finanzieren zu können. Da das ist zunächst erstmal erlaubt. Wenn der Nebenjob jedoch die Leistung im Hauptjob schädigt, dann kann der Nebenjob untersagt werden. Es kann jedoch auch die Leistung im Hauptjob schädigen, wenn der Nebenjob untersagt wird.

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Familiengerd  11.08.2023, 21:53
@Jan3991
Das ist bullshit.

Dein Ausdruck macht deutlich, welches Niveau und welche "Ahnung" Du hast!

Und offensichtlich hast Du meine Antwort nicht richtig gelesen - von Verstehen ganz zu schweigen!

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Jan3991  11.08.2023, 22:00
@Familiengerd

Man muss hier niemanden direkt angreifen. Dafür ist das hier der falsche Ort. Du meinst dasselbe wie ich. Nur aus meiner Sicht ist es bullshit, erstmal generell von einem Verbot zu sprechen. Aus meiner Sicht ist nur von einem Verbot zu sprechen, wenn es dem Wohlergehen schädigt. Solange es dem Wohlergehen fördert, kann der Arbeitnehmer machen was er möchte. Die Frage ist halt, wie erholt dieser denn nach dem Urlaub wirklich ist.

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Familiengerd  11.08.2023, 22:05
@Jan3991
Man muss hier niemanden direkt angreifen.

Dann werde Du mit "Bullshit" nicht so ausfallend bei einer richtigen Antwort!!!

erstmal generell von einem Verbot zu sprechen

Das tut das zitierte Gesetz aber, das von der Rechtsprechung in seiner praktischen Anwendung modifiziert wird!

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Selbstverständlich darfst du das. Wenn der Nebenjob zum Wohlergehen beiträgt, dann darfst du einen Nebenjob ausüben. Das wäre beispielsweise, wenn du ohne Job nicht genug Geld hättest um den Urlaub zu genießen. Wenn du Geld brauchst, um die Nahrungsmittel finanzieren zu können. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber aus dem Nebenjob dich während dem Urlaub im Hauptjob zwingen. Der Urlaub dient zur Erholung. Wenn der Nebenjob der Genesung schädigt, dann kann der Arbeitgeber nichts machen. Dein Ausbildungsbetrieb könnte den Nebenjob sogar untersagen.

Familiengerd  11.08.2023, 22:02

Mach Dich demnächst doch besser erst einmal mit den gesetzlichen/rechtlichen Gegebenheiten vertraut, bevor Du einen solchen Unsinn schreibst, nur weil er lediglich Deiner individuellen Vorstellung/Meinung zu einem bestimmten arbeitsrechtlichen Problem entspricht!

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