Ausbildung & nebenjob?

Familiengerd  01.04.2023, 11:38

Bist Du voll- oder minderjährig?

Kiwww 
Fragesteller
 01.04.2023, 12:45

Bin 21 jahre alt

3 Antworten

Laut Gesetz ist das meist so geregelt, dass das geht, solange der Nebenjob der Ausbildung nicht im Weg steht, man dieser also weiterhin voll und ganz nachgehen kann.

Klär das am besten mit deinem Arbeitgeber

Schlicht und einfach: Ja!

Da Du volljährig bist, darfst Du auch als Auszubildender (dauerhaft höchstens) 48 Wochenstunden arbeiten.

Ein Nebenjob beim selben Arbeitgeber, bei dem Du Deine Ausbildung machst, ist möglich, da das Ausbildungsverhältnis einerseits und der Nebenjob andererseits kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis darstellen.

Hättest Du dagegen bei Deinem Arbeitgeber einen normalen Job, könntest Du bei ihm nicht noch zusätzlich einen Nebenjob ausüben; beide Jobs würden dann zusammen wie ein einziges Beschäftigungsverhältnis behandelt.

Auf der Seite der Minijobzentrale heißt es dazu:

Als Auszubildender oder Auszubildende können Sie neben Ihrer Ausbildung einen Nebenjob als Minijob in Ihrem Ausbildungsbetrieb ausüben. Da die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrages erfolgt und der Nebenjob im Rahmen eines Arbeitsvertrages, liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.

( https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/schule-ausbildung-und-studium/_109_minijob_im_ausbildungsbetrieb/faq_109_minijob_im_ausbildungsbetrieb.html )

Das betrifft aber nicht nur den Minijob, sondern einen Nebenjob generell (wobei wegen der möglicnen zusätzlichen Arbeitsstunden und der erlaubten Höchstarbeitszeit in der Regel nur ein Minijob als Nebenjob in Frage kommt).

Nein, weil du als Azubi bestimmten Gesetzen unterliegst. Zum Beispiel deine maximale wöchentliche Arbeitszeit. Wie willst du bspw. 40 Stunden die Woche in deiner Ausbildung arbeiten und dann noch (regelmäßig) bspw. Samstags arbeiten? Je nach Alter darfst du am Wochenende eh nicht arbeiten. Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Familiengerd  01.04.2023, 11:41

Als Volljähriger dürfte ein Auszubildender maximal 48 Wochenstunden arbeiten.

Dann wäre ein Minijob neben der Ausbildung möglich. Er wäre auch beim selben Arbeitgeber erlaubt, da das Arbeitsverhältnis einerseits und die Nebentätigkeit andererseits kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis darstellen.

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