Lebeslange Beschäftigunsnummer?
Hallo,
Ich befinde mich momentan in der Ausbildung als Pflegefachmann und möchte in der ambulante pflege minijob machen. Aber mien Chef erlaubt mir allgemein keine Minijob zu machen. Ich bin aber darauf angewiesen und möchte die Ausbildung deswegen nicht abbrechen. Die ambulante pflege wo ich minijob machen möchte, verlangt von mir die Lebeslange Beschäftigunsnummer, die ich nicht so habe. Also die muss ich erstmal beantragen. Da die lebenslange Beschäftigungsnummer noch nicht in Pflegeheime gibt, hab vor die zu beantragen.
Meine Frage ist jetzt, falls die LBNR auch Pflegeheim durchgeführt wird, kann mein Chef dadurch wissen, dass ich einen Nebenjob hab? Und wenn er herausfindet, kann er mich trotzdem fristlos kündigen obwohl ich mich nicht in der Probezeit befinde?
Ich freue mich auf eure Antwort.
3 Antworten
Aber mien Chef erlaubt mir allgemein keine Minijob zu machen.
Eine Nebentätigkeit kann dir dein Chef während der Ausbildung verbieten.
Außerdem wäre mal interessant zu erfahren, welcher Tarifvertrag bei euch vorliegt, denn auch daraus kann man erkennen, ob du solch eine Tätigkeit überhaupt machen darfst.
die meinen Deine Steuernummer oder Deine Sozialversicherungsnummer von der Rentenkasse.
Meinen die eher nicht.
https://www.anbosa.de/lebenslange-beschaeftigtennummer-lbnr-das-solltest-du-wissen/
Ich habe keine Ahnung von dieser LebeNslangen (mit n) Beschäftigungsnummer. Daher kann ich dazu nicht äußern.
ABER: Wenn du vertragswiedrig eine zweite Arbeitstätigkeit aufnimmst, kannst du fristlos gekündigt werden.
Du hast doch eine Steuernummer und eine Renten-Sozialversicherungsnummer und die musst Du denen geben. Frage Deine Rentenversicherung BFA oder DRV und frage Dein Finanzamt.
Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wenn du die Anweisungen deines Vorgesetzten nicht beachtest, folgt eine fristlose Kündigung.
Die LBNR gibt es auch. Die ist vergleichbar mit der LANR eines Arztes. Jedenfalls vom Prinzip her.
Danke. Aber was ist mit Abmahnung?