Da ist was schiefgelaufen bei deiner Lohnabrechnung - du bist nicht in Lohnsteuerklasse 1, sondern wurdest mit der Looser-Lohnst.klasse 6 abgerechnet :-((

Wahrscheinlich hast du versäumt, dem Lohnbüro deine Steuer-Identnummer mitzuteilen!?

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Vllt. hilft dir dabei der autokostencheck.de weiter:

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Beachten solltest du unbedingt bei der Fahrzeugauswahl die Typklassen des Autos: https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Bin 22 und hab seit 2 jahren und 4 monaten meinen Führerschein...

Die Kravag z.B. bietet dir bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Einstufung SF 1/2 und nicht erst nach 3 Jahren wie bei den meisten Versicherern:

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Bei einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr kannst du unbegrenzt hinzuverdienen und bist trotzdem noch über deine Eltern in der kostenlosen Familienversicherung krankenversichert ;-))

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...im zweiten Monat ist die Steuerklasse auf Lohnabrechnung 6 gewechselt worden, und es wurde Einkommensteuer abgezogen, obwohl das Brutto 600 Euro beträgt. Ist das normal?

In Lohnsteuerklasse 6 ist der Lohnsteuerabzug normal...

Kann es sein, daß du bei deinem Werkstudentenjob die Steuer-Identnr. nicht deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast?

Gehaltsabrechnung ohne Steuer-ID: Wie Arbeitgeber vorgehen, wenn ihnen keine Steuer-ID vorliegt...

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Gruß siola55

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Kinderfreibeträge wirken sich ja eh nicht aus bei den Lohnsteuern - nur minimal bei der Kirchensteuer (falls überhaupt aktuell) und evtl. beim Soli (falls aktuell).

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Beim Gewerbe gibt es keinen Freibetrag - du mußt ab dem ersten Cent versteuern!

Ob du auch Steuern bezahlst, hängt von deinem gesamten zu versteuerndem Einkommen ab.

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Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html

Gruß siola55

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Ganz einfach - die 11,98% sind der effektive Jahreszins inkl. aller Nebenkosten!

Die Zinsrechnung wirst du wohl noch von deiner Schulzeit wissen... ;-))

PS: KI weiss da genaueres

Der Effektivzins ist der jährliche Zinssatz, der die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredits oder Darlehens angibt, da er neben dem reinen Sollzins auch alle zusätzlichen Kosten und Gebühren wie Bearbeitungsgebühren, Provisionen und Verwaltungskosten berücksichtigt. Er ist ein wichtiges Kriterium zum Vergleich von Kreditangeboten, da er die tatsächliche finanzielle Belastung für den Kreditnehmer widerspiegelt.
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Bei der kurzfristigen Beschäftigung als Ferienjob mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr werden dir Lohnsteuern einbehalten ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1400€ als Single mit Lohnst.klasse 1.

Zuviel einbehaltene Lohnsteuern kannst du dir im Folgejahr mit einer Ek-Steuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.

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Lohnsteuern werden dir erst ab ca. 1400€ mtl. Bruttolohn einbehalten als Single mit Lohnst.klasse 1

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Falls du mind. 3 Jahre deinen Führerschein hast, kannst du auf eine Zweitwagenregelung gerne verzichten, da dir jeder Versicherer mind. die Einstufung SF 1/2 anbietet als Führerschein-Regelung ;-))

Außerdem beträgt der Beamtenrabatt gerade mal 5% in der Kfz-Haftpflichtversicherung!

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Stell dir nur mal vor, ein Neider macht dir auf der ganzen Länge einen tiefen Kratzer in dein Heiligs Blechle... :-((

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