Erst mal zur Frage 2: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Auf der Seite 2 findest du die Erklärungen und Antworten zur Frage 1:

wie z.B.: Von den Grenzsteuersätzen ist der Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Er errechnet sich, wenn die Steuerschuld auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezogen wird. Er ist damit ein Indikator für die effektive Steuerbelastung. Der Durchschnittssteuersatz fällt immer deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz aus: Wer unter 10.908 Euro im Jahr verdient, bleibt gänzlich steuerfrei. Bei einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz bei 0,1 %, bei 40.000 Euro bei 19,6 %, bei 60.000 Euro bei 25,4 % und bei 100.000 Euro bei 32,0 % (einschließlich Soli-zuschlag).

Dann haben ja Ehegatten den Vorteil, dass bei der Zusammenveranlagung ha z.B. der Grundfreibetrag verdoppelt zählt und sie somit geringere Steuerbemessungsgrundlagen haben...

Nicht der doppelte Grundfreibetrag sondern der Splitting-Tarif reduziert die Steuerschuld in erster Linie: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

Auf der Seite 2 findest du wiederum die Erklärung mit Beispielen zum Splitting-Tarif:

Individualtarif und Splittingtarif im Vergleich: Durchschnittliche Steuerbelastung 2023

Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Ehepaare (auch gleichgeschlechtlich) gemeinsam veranlagt werden. Die Steuerschuld berechnet sich dabei nach dem sog. Splitting-Verfahren: Die Einkommen beider Partner werden zusammen gerechnet und anschließend halbiert („gesplittet“). Diese beiden Einkommenshälften werden jeweils nach dem Tarif versteuert. Aus der Addition der zwei Teilsteuerbeträge errechnet sich dann die Gesamtsteuer. Daraus folgt, dass bei gemeinsamer Veranlagung der Grundfreibetrag bei 2 x 10.908 Euro = 21.816 Euro liegt und der Spitzensteuersatz von 42 % erst bei 125.620 Euro erreicht wird.
usw.

Beispiele hierzu:

- Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro fällt bei der Individualbesteuerung eine Steuer in Höhe von 7.828 Euro an, der Durchschnittssteuersatz liegt bei 19,5 %. Ist der Einkommensbezieher verheiratet und erzielt sein/e Partner*in kein Einkommen, werden beim Splitting-Tarif zweimal 20.000 Euro versteuert. Die Gesamtsteuerschuld beträgt dann nur 3.912 Euro, denn die zweimal 20.000 Euro werden infolge des progressiven Steuerverlaufs jeweils lediglich mit 1.956 Euro belastet (Durchschnittssteuersatz von 9,7 %).

- Das zu versteuernde Gesamteinkommen liegt bei 60.000 Euro und wird zu 50.000 Euro vom Mann und zu 10.000 Euro von der Frau erzielt. Bei unverheirateten Paaren beträgt die Steuerschuld des Mannes 11.343 Euro (22,6 % von 50.000 Euro) und die der Frau 0 Euro (da unterhalb des Grundfreibetrags 10.908 Euro), zusammen also 11.343 Euro. Bei Ehepaaren hingegen werden die 60.000 Euro gesplittet, bei 2 x 30.000 Euro errechnet sich eine Steuerschuld von 9.400 Euro (= 2 x 4.700 Euro (15,6 % von je 30.000 Euro)). Im Ergebnis liegt die steuerliche Gesamtbelastung bei um 1.943 Euro niedriger als bei dem unverheirateten Paar.

- Das zu versteuernde Gesamteinkommen liegt wieder bei 60.000 Euro - aber es wird zu gleichen Teilen, jeweils in einer Höhe von 30.000 Euro, von Ehemann und Ehefrau erzielt. Es errechnet sich kein Steuervorteil gegenüber unverheirateten Paaren, denn in beiden Fällen werden je zweimal 30.000 Euro versteuert.

Gruß siola55

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Die Anrechnung bezieht sich auf deinen Bewilligungszeitraum:

5. Auswirkungen auf das BAföG
Das Einkommen aus einem Job wird grundsätzlich auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet. Du bekommst also weniger BAföG, sofern dein Einkommen die Freibeträge überschreitet. Unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge und einem nach dem BAföG gewährten Freibetrag bleiben in einem Bewilligungszeitraum (BWZ) von einem Jahr für dich als Student*in jedoch 6.240 Euro anrechnungsfrei. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 520 Euro (bei abhängiger Beschäftigung). Dies gilt seit Wintersemester 2022/2023, davor lag die Grenze bei 5.400 Euro/12 Monate BWZ, also durchschnittlich 450 Euro/Monat.
Die Einkommensermittlung bezieht sich immer auf einen Bewilligungszeitraum. Diesen findest du in deinem BAföG-Bescheid. In der Regel wird es ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Monat des Semesterbeginns sein, für das der Antrag gestellt wurde. Es wird immer das gesamte Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum addiert und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Alles, was dann über 520 Euro liegt, wird von deinem monatlichen BAföG-Bedarf abgezogen.
Jobbst du in einem Urlaubssemester, besteht in dieser Zeit kein BAföG-Anspruch und es findet auch keine Einkommensanrechnung statt. Auch wenn du in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich jobbst, hast du keinen BAföG-Anspruch. In beiden Fällen (Jobben im Urlaubssemester, während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden in der Woche jobben) verlierst du Werkstudierendenstatus, d.h. dein*e Arbeitgeber*in muss die Sozialabgaben wie für eine*n normale*n Arbeitnehmer*in abführen.

Du bist verpflichtet, das BAföG-Amt über den Umfang deines Jobs zu informieren!

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php

Weitere Infos findest du in studis-online.de bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/

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Anfangen kannst du schon mal mit früh aufstehen für die Tageszeitungen zustellen...

Nee - Spaß beiseite: hast du dich denn schon mal bei FreyPlus.de beworben???

https://www.freyplus.de/jobs/

Viel Erfolg wünscht dir eine Zustellerin

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Als Schulentlassener und anschließend freiw. Wehrdienst ableistend, scheidet hiermit eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten als Ferienjob aus - will heißen: dir werden Sozialversichbeiträge mit ca. 20% einbehalten (beim Midijob zwischen 520,01€ und 2.000€ entsprechend weniger).

Lohnsteuern werden dir als Single in Lohnst.klasse 1 ab ca. 1290€ mtl. Bruttolohn einbehalten, welche du evtl. durch eine Ek-Steuererklärung im Folgejahr erstattet erhälst - je nach weiteren Einkommen.

Mit dem professionellen AOK-Gehaltsrechner 2023 kannst du auf den Cent genau deine Abzüge ausrechnen: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner-2023/

Gruß siola55

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Also bei einem Versich.wechsel erhälst du doch keine Deckungszusage, sondern der neue Versicherer übermittelt die eVB- Nr. direkt an die Zulassungsstelle!!!

Sonst ist da was schiefgelaufen und du hast die Deckungszusage für einen Fahrzeugwechsel erhalten...!?

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Welche Zeitungen sollen es denn sein? Tages- oder Wochenzeitungen???

Bei den tägl. (von Mo. - Sa.) erscheinenden "Tageszeitungen", welche in der Nacht zugestellt werden müssen, mußt du volljährig sein und hast den Mindestlohn von aktuell 12€/h.

Bei den Wochenblättern, welche auch tagsüber zugestellt werden können und in der Regel einmal die Woche, genügt ein Alter ab 13 Jahren!

z.B. hier bewerben: https://www.freyplus.de/jobs/

https://www.freyplus.de/jobs/minijob-schuelerjob-zeitung-austragen-flyer-verteilen/

Viel Erfolg dazu wünscht dir eine Tageszeitungen-Zustellerin

Gruß siola55

PS: Ich stelle 6 mal die Woche von Mo. - Sa. ab 3 Uhr nachts die Tageszeitungen zu!!!

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Ich habe mir schon die Finger Wund gegoogelt. Nichts verständliches gefunden...

Du mußt ganz einfach nach Leistungen der Berufsgenossenschaft googeln, wie z.B.:

Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft Ihnen außerdem der Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) weiter unter der allgemeinen Hotline 0800 – 60 50 404. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Also googeln nach dem Dachverband DGUV.de (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ;-)

Für eine BG-Rente mußt du mind. 20% erwerbsgemindert sein, also mind. 20% MdE: https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Hier schon mal eine allg. Infoseite über Versich.-Azubis: https://werde-insurancer.de/

Ich denke mal, so 12 bis 18 Monate vorher bewerben ist in dieser Branche nicht verkehrt...

Zur Stellensuche: https://werde-insurancer.de/jobatlas/?favorite=false&display_label=89073%20Ulm&zip_code=89073&distance=20&type=Azubi&crc=0.6098198650732033

Viel Erfolg mit den Infos hier wünscht dir

siola55

PS: Weitere allg. Infos zur Ausbildung findest du in der azubi-welt.de unter Qualifikationen ;-))

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Da brauchst du doch nichts berechnen, sondern einfach im Kopf zusammenzählen, welche Winkel 90 Grad ergeben, da gamma immer 90 Grad ist beim Satz des Thales und die Dreieckswinkelsumme 180 Grad ergeben muß ;-))

z.B. 2 u. 3 zu A gehörig, da 53 + 37 = 90 Grad usw.

1 u. 2 zugehörig zu ???

2 u. 6 zugehörig zu ???

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Solange du noch nicht volljährig bist, hast du auch noch keinen Anspruch auf den Mindestlohn von aktuell 12€/h: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/mindestlohn/mindestlohn_node.html#doc6db1a6ec-a949-4c9d-80da-2bfbc1a647bdbodyText1

wie z.B.: Welche Ausnahmen beim Minijob gibt es?

Bei diesen Personen und Tätigkeiten sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen nicht daran gebunden, den Mindestlohn zu zahlen:
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Schüler und Schülerinnen)
  • Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen
  • Freiwillige Praktikanten und Praktikantinnen bei einem Praktikum bis zu drei Monaten
  • Ehrenamtlich Tätige
In bestimmten Branchen gibt es einen höheren Mindestlohn als die flächendeckend festgelegte Untergrenze. Hierzu zählt zum Beispiel das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder die Gebäudereinigung. Alle Ausnahmen und Informationen erhalten Sie in der Übersicht der Branchenmindestlöhne.

Gruß siola55

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Kennst du das Typklassenverzeichnis? http://www.autoampel.de/

Evtl. hilft dir ja der autokostencheck.de weiter...

Gruß siola55

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Dein Versicherer verlangt eine "Wildunfallbescheinigung" von der zuständigen Polizeistelle und bei Vorlage dieser Bescheinigung zahlt dein Versicherer die Reparatur abzgl. einer evtl. vereinbarten SB in deiner Teilkaskoversicherung.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Ist natürlich Unsinn von der oder dem "Jemand":

Da hilft dir doch gerne die DRV (Deutsche Rentenversicherung) als direkter Ansprechpartner weiter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html#docb911d421-5275-4f5f-b7ea-ddee3f70919abodyText5

wie z.B.: Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Geburtstag erhalten, wenn sie
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • einen Freiwilligendienst leistet.
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Gruß siola55

PS: Auch für den Kindergeldanspruch sollte sich deine Bekannte unverzüglich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden, da nur Anspruch besteht, wenn mind. eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllt sind:

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 12 u. 15:https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Für deine Bekannte gibt es als Vollwaise einen extra Antrag fürs Kindergeld, falls eine Voraussetzung zutrifft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1a-bkgg_ba035515.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt_ba031095.pdf

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Nur der Versich.nehmer kann sich schadenfreie Jahre ansammeln!

sprich sobald ich möglicherweise mit 23 ein eigenes Auto Anmelde und mich dort als Fahrer Zahle das dann bereits 6 Jahre gezählt werden...

Du hast bereits nach 3 Jahren Führerscheinbesitz Anspruch auf die Führerschein-Regelung mit Einstufung SF 1/2 (manche Versicherer bieten schon nach 1 Jahr Führerscheinbesitz die Sondereinstufung SF 1), welche einem Beitragssatz zwischen 60% und max. 85% (bei der LVM 65% Beitragssatz) in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt - je nach Gesellschaft!

Für die LVM gilt folgendes laut der Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB):

Ausserdem besteht natürlich die Rabattübertragung von Eltern auf Kinder, falls das Elternteil für immer auf diesen SF-Rabatt verzichtet; angerechnet werden max. die Anzahl schadenfreier Jahre seit dem Führerscheinbesitz:

Schadenverlauf einer anderen Person

I.6.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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zu 1. Dies kommt auf deine "Portokasse" an: falls du dringend auf ein Auto angewiesen bist und dein Sparstrumpf ist leer durch den Autokauf, dann ist zumindest ein Teilkaskoschutz überlegenswert.

zu 2. Muß nicht automatisch günstiger sein: es gibt genügend Anfänger-Tarife, wo du selbst Versich.nehmer und Fahrzeughalter bist, falls bereits ein Fahrzeug in der Familie versichert ist wie z.B. die Eltern-Kind-Regelung oder Kunden-Kinder-Regelung usw.

Hat den Vorteil für dich, daß du per Vertragsbeginn gleich selbst deine schadenfreien Jahre für dich ansammelst ;-))

Er hat eine Schadensfreigrenze von 37. Kann er diese auf mein Auto anweden? Ich meine - ist sie auf den Firmenwagen bezogen oder auf meinen Papa als Person?

Es gibt ein paar Versicherer, welche für den Zweitwagen dieselbe SF-Klasseneinstufung anbieten wie beim Erstfahrzeug, jedoch scheitert dies in der Regel am Fahreralter.

Die SF-Klasse ist auf das Auto bezogen bzw. auf den Versich.nehmer.

zu 3. siehe Punkt 2.

zu 4. Jedes Fahrzeug hat eine eigene SF-Klasseneinstufung

Mein Rat hierzu: einfach mal mit dem Papa ein Versich.maklerbüro in deiner Nähe aufsuchen und euch ausführlich beraten lassen inkl. div. Versich.angeboten!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG besteht für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird.

A 15.5 Schulausbildung

(1) 1Schulausbildung ist jede Ausbildung an allgemein- oder berufsbildenden öffentlichen oder privaten Schulen, in denen Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen bzw. in Anlehnung daran erteilt wird. 2Die Schulausbildung dient der Allgemeinbildung oder der beruflichen Bildung.
(2) 1Kennzeichnend für eine Schulausbildung ist die Vermittlung von Wissen an einer schulischen Einrichtung (auch Fernschulen). 2Dies setzt voraus, dass der Schüler in eine schulische Mindestorganisation eingebunden ist, die eine dauernde Lernkontrolle ermöglicht. 3Die Ausbildung darf nicht überwiegend in der Gestaltungsfreiheit des Schülers liegen. 4Die Vorlage einer gültigen Schulbescheinigung reicht i. d. R. für den Nachweis der Ernsthaftigkeit aus.

Nachzulesen in der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz" bzw. googeln nach da-kg 2022

Gruß siola55

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Weder für ein Kurzzeitkennzeichen noch für die endgültige Zulassung mußt du der Eigentümer sein! Auch der Fahrzeughalter und der Versich.nehmer können verschieden sein... dies nennt sich dann abweichender Fahrzeughalter.

Deshalb steht auch ausdrücklich in der Zul.bescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief) folgendes:

Der Inhaber der Zul.bescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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