Da ich hier bisher fast nur "Negatives" zum Thema Leasingauto gelesen habe - es gibt auch noch andere positive Argumente für ein Leasingauto:

  • du hast beim Leasingauto mit 36 Monaten in der Regel immer die neuste Sicherheitstechnik
  • du bindest kein Kapital wie bei einem evtl. Neuwagen
  • bei der richtigen Wahl der beiden Leasingvarianten mit Kilometer-Leasing oder Restwert-Leasing kannst du die Zuzahlung am Ende der Laufzeit steuern: https://www.t-online.de/mobilitaet/autos/id_46249502/welche-leasing-arten-gibt-es-.html
  • bei keiner Sonderzahlung zum Beginn der Leasingzeit hast du am wenigsten Probleme bei einem Folge-Fahrzeugleasing nach 36 Monaten: früher wurde das Autoleasing ja nur für Geschäftsleute angeboten und abgeschlossen wegen der steuerlichen Vorteile; nur die Autohäuser haben quasi die Privatpersonen zum Autoleasing gedrängt bzw. immer öfter dazu überredet, ein neues Auto doch zu "mieten" mit der Begründung, das bisherige Auto in Zahlung zu nehmen als Sonderzahlung! Die Folge davon: beim nächsten Leasingauto fehlte der Betrag für diese damals erforderliche Sonderzahlung und somit war folgerichtig ab Leasingende die Zeit als Fußgänger gekommen... :-((
  • deshalb mein Rat hierzu: falls dein Leasingangebot eine Sonderzahlung vorsieht, darfst du nicht nur die mtl. Leasingraten inkl. sämtlicher Nebenkosten wie Vollkaskoschutz, Spritkosten, Kfz-Steuer, Inspektionen usw. kalkulieren, sondern mußt in den folgenden 36 Monaten Leasingzeit auch die nächste Sonderzahlung für ein Folgeleasing ansparen, sonst bist du nach diesen 36 Monaten als Fußgänger unterwegs :-(( Dies dürfte evtl. ein Problem werden für dich mit dem Ansparen, da man/frau in der Regel Leasing abschließt als Privatperson, wenn die "Kohle" fehlt oder das Kapital anderweitig benötigt wird.

Soviel mal zu meinen Erfahrungen mit Leasingautos - als Versich.maklerin habe ich in der Regel immer ein teures Leasingauto wegen dem steuerlichen Vorteil: ich kann die evtl. Sonderzahlung zu Beginn der Leasingzeit voll steuerlich absetzen als Selbstständige und die ganzen mtl. Leasingraten sowieso inkl. aller Nebenkosten wie Versich.beiträge, Spritkosten, Kfz-Steuer und... und... und...

Vllt. hilft dir ja der autokostencheck.de hier weiter: https://www.autokostencheck.de/#gsc.tab=0 bzw. den Budget-Rechner hier: https://www.autokostencheck.de/welches-auto-kann-ich-mir-leisten/

Bitte beachten: vor der Anwendung deine Daten ändern unter Einstellungen -> Einstellungen ändern

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Sie können Ihre Altersrente auch als Teilrente beziehen. Die Höhe der Teilrente legen Sie selbst fest. Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Der Rentenanteil, auf den Sie zunächst verzichten, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag gezahlt. Ausnahme: Beim Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfolgt die Zahlung immer abschlagsfrei.

Näheres findest du in der DRV bzw. in dem Link hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/T/teilrente.html

Gruß siola55

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Was ist aber, wenn man Rente bezieht und gleichzeitig arbeitet? Zählt das dann beides zusammen?

Ja klar wird da zusammengezählt, und falls du Single bist kannst du hier deine Progression nachvollziehen in der Steuertabelle für Singles:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Gruß siola55

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Also Kindergeldanspruch für die Eltern besteht immer bis zum 18. Lebensjahr ohne i-welche Voraussetzung (ausser der Geburt) und ohne Verdienstgrenzen für das Kind.

Die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden nämlich bereits in 2012 ganz abgeschafft ;-)

Ab dem 18. Lj. mußt du z.B. nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen für einen Kindergeldanspruch der Eltern:

Bild zum Beitrag

Der am wenigsten aufwändige Punkt 2 kannst du ganz simpel erfüllen, indem du dich bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend" meldest, wobei ein Studium auch als Ausbildung zählt.

Nachlesen kannst du diese Infos im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 12 und 15:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

PS: Bei einer Erstausbildung bzw. einem Erststudium spielt die Verdiensthöhe keine Rolle; nur bei einer Zweitausbidung bzw. einem Zweitstudium gibt es die 20 Wochenstundegrenze beim Hinzuverdienst zu beachten: siehe hierzu ab Seite 17 im "Merkblatt Kindergeld".

Gruß siola55

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Schon mal bei deiner Stadt unter meinestadt.de in Jobs -> Minijobs gesucht?

Vllt. ist da ja was passendes für dich dabei...

Verdienen kannst du im neuen Jahr bis zu 556€ mtl. Bruttolohn; bei einem Mindestlohn von 12,82€/h wären dies ca. 10 h/Woche:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText1

Näheres findest du auch in der minijob-zentrale.de unter geringfügige Beschäftigungen bzw. Minijob mit Verdienstgrenze wie z.B. hier in den Links:

https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-mindestlohn-2025/

https://magazin.minijob-zentrale.de/verdienstgrenze-minijob-2025/

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html

Leider hast du als Minderjähriger noch keinen Anspruch auf den Mindestlohn von 12,82€/h ab dem 1.1.2025:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/schueler/schueler_node.html

Gruß siola55

PS: Unter FreyPlus.de kannst du dich auch bundesweit für einen Minijob ab 13 Jahren bewerben wie z.B. hier: https://www.freyplus.de/jobs/minijob-schuelerjob-zeitung-austragen-flyer-verteilen/

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Daher hätte ich gerne, dass mein Vater weiterhin offizieller Besitzer des Autos ist, da ich es dann nicht als eigenes Vermögen angeben muss...

Ganz einfach - deine Eltern bleiben abweichender Fahrzeughalter, wenn du das Auto auf dich versicherst ;-)

Jedoch wünschen meine Eltern, dass ich die Versicherung des Autos (Haftpflicht) auf mich abschließe, da für sie es durch die Zweitwagenversicherung teurer ist...

Falls du bereits 3 Jahre (bei manchen Versicherern sogar nur 1 Jahr) den Führerschein hast, hast du auch Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 mit einem Beitragssatz zwischen 60% bis max. 85% der Grundprämie!

Zähle ich dann als Besitzer (!nicht Halter) des Autos?

Da verwechselst du leider was: den Eigentümer des Autos findest du im Kaufvertrag des Autos! Der Besitzer des Autos ist diejenige Person, welche gerade mit dem Auto unterwegs ist - kann auch ein Dieb sein ;-)

Wie wattdennnu2 schon richtig geantwortet hat, können Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Prämienzahler fünf verschiedene Personen sein!

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aus gegebenem Anlass - morgen (30.11.) ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung...

Irrtum, liebe AstridDerPu - wegen dem Sa. morgen ist der Montag, der 2.12.2024 die letzte Frist für den Eingang der Kündigung beim Versicherer ;-))

Habe nicht den Versicherer wechseln müssen, da ich bereits seit Jahren günstig versichert bin (HUK).

PS: Der Stichtag 30.11. eines Jahres ist für immer weniger Versich.nehmer zutreffend, da durch die vermehrten online-Kfz-Versich.anträge immer mehr unterjährige Kfz-Versich.verträge abgeschlossen werden, welche - wie der Name schon aussagt - nur unter dem Jahr gekündigt werden können mit Frist von 1 Monat zum Vertragsablauf und eben nicht zum 31.12. eines Jahres!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Nur der Versich.nehmer kann schadenfreie Jahre ansammeln!

Oder fange ich dann normal mit 100% an wenn ich mir in den nächsten Jahren ein eigenes Auto hole?

Mit mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz hast du bei jeder Kfz-Versich. Anspruch auf Einstufung SF 1/2, wobei der Beitragssatz zwischen 60% und max. 85% der Grundprämie beträgt - je nach Gesellschaft!

Ein paar wenige Versicherer bieten schon mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Sonder-Ersteinstufung SF 1/2 an.

Verzichten deine Eltern später für immer auf den aktuellen SF-Rabatt, dann könnten die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum auf dich übertragen werden ;-))

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Also mtl. Zahlweise ist schon mal die teuerste Variante, ein Auto zu versichern wegen dem Ratenzuschlag zwischen 8% bis 10% :-((

Ansonsten einfach mal bei einem Versich.maklerbüro nachfragen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Habt ihr noch weiter Tipps und Dinge auf die ich achten sollte?

Du solltest gemeinsam mit deinen Eltern mal ein Versich.maklerbüro aufsuchen in deiner Nähe, um sämtliche wichtigen Infos zur Ersteinstufung bzw. zu einer Alternative der Kfz-Versicherung zu erhalten wie z.B. Führerschein- oder Zweitwagenregelung sowie über die Kunden- u. Kinderregelung usw.

Ein Versich.maklerbüro kann dir zig günstige Kfz-Versicherungsgesellschaften anbieten und noch mehr zig günstige Tarife!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Viel zu kompliziert...

und das Wichtigste hast du leider vergessen, wie z.B. die eVB-Nr. vom Versicherer und deine SEPA-Einzugsermächtigung für den Zoll wegen der Kfz-Steuer sowie die Zul.besch. Teil 1 + Teil 2 und den TÜV-Nachweis :-((

Ohne diese Unterlagen kannst du unverrichteter Dinge wieder heimfahren!

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Sowas nennt sich abweichender Fahrzeughalter und muß dem Versicherer bei der Anforderung der eVB-Nr. mitgeteilt werden.

Nachteil dabei: manche Versicherer verlangen für den abweichenden Fahrzeughalter einen Prämienzuschlag :-((

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Nimm ihn doch einfach (?) mal zu einer Veranstaltung mit, um ihm zu zeigen, dass es auch noch andere Interessen gibt als seine Neigungen...!?

Gruß u. schönen Sonntag noch wünsche ich

Siola55

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Damit ich in der Versicherung runtergestuft werde, muss ja ein Auto über mich angemeldet sein...

Leider falsch: nur der Versicherungsnehmer kann schadenfreie Jahre ansammeln!

Kann/muss dann aber das Auto bei der Versicherung auf meine Eltern schreiben und mich nur als Zweitfahrer versichern?

Als weiteren Fahrer hast du erst mal keinen Anspruch auf schadenfreie Jahre!

Falls du dein Auto auf dich anmeldest und die Eltern werden Versich.nehmer z.B. über eine Zweitwagen-Regelung (ist evtl. günstiger für dich als Beitragszahler), dann nennt sich sowas abweichender Fahrzeughalter und ist evtl. mit einem Zuschlag in der Versich.prämie zu rechnen :-((

Später kannst du bei dieser Variante die schadenfreie Jahre von der Zweitwagenregelung von den Eltern übertragen lassen (jedoch nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum), falls die Eltern für immer darauf verzichten!

Bei soviel Unwissenheit einfach mal mit den Eltern zusammen zu einem Versich.maklerbüro in eurer Nähe vorbeischauen und euch über sämtliche Möglichkeiten der Kfz-Versicherung zu informieren.

Ein Versich.maklerbüro deshalb, weil diese zig Gesellschaften zur Hand haben und noch mehr zig Tarife und euch günstige Kfz-Versich.angebote vorlegen können ;-)

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Ist doch nur zweitrangig - bei der Kfz-Versicherung muß doch auch nicht der Versich.nehmer auch Beitragszahler sein und trotzdem besteht voller Versich.schutz!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Weil sonst die Versich.prämien ohne SB unbezahlbar wären für das Taxiunternehmen...

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Wie viel kg darf man bei der Arbeit heben?

EMPFOHLENE GRENZHUBLAST BEI HÄUFIGEM HEBEN UND TRAGEN:

LEBENSALTER FRAU MANN

15 bis 18 Jahre 10 kg 20 kg

19 bis 45 Jahre 10 kg 30 kg

über 45 Jahre 10 kg 25 kg

Gruß siola55

PS: Arbeite bei der Zeitungszustellung, da sind die Zeitungspakete oft schwerer, ganz besonders an den Samstagen 😢

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Hey lieber Floki55,

da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter mit den Typklassen (-> KFZ-Versicherung) bzw. den günstigsten Autos hierfür unter -> TEUER & GÜNSTIG:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Aller guten Dinge sind drei - deshalb hier noch die autoampel.de für die Typklassenbestimmung: http://www.autoampel.de/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Jetzt wird nach einer Versicherungsschein-Nummer gefragt. Wo finde ich die ?

Hey Safirblau, diese kannst du nur finden wenn du schon mal eine Kfz-Versich. hattest...

Beim nächsten Auto kannst du dann eine Versich.scheinnr. angeben und dir werden dann die schadenfreien Jahre angerechnet!

Gruß siola55

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