Darf ich morgen meinen Arbeitsvertrag ablehnen?

5 Antworten

Schon seltsam, das mit dem "Vergessen":....

Aber diese Form der Überstundenregelung ist eher normal. Es kann einfach durchaus vorkommen, dass aufgrund technischer Probleme, Großauftrag usw., einfach ein paar Überstunden notwendig werden. Damit beugt der Arbeitgeber vor. Das heißt natürlich nicht, dass es umsonst geschieht, sondern eine ausgleichende Regelung ist per Gesetz vorgeschrieben. Das kann kein Vertrag negieren.

vielleicht hilft dir dieser RA-Artikel weiter:

Laut Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Alles, was über diese acht Stunden hinausgeht, ist Mehrarbeit und muss in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden. Aber auch dann sind maximal zehn Stunden pro Arbeitstag zulässig“, betont Rechtsanwalt Alexander Fuchs.

(Pausen werden hier allerdings nicht mitgerechnet und sind mit mindestens 30 Min nach 6 h vorgeschrieben, können aber auch länger sein.)

Die geltenden Regelungen werden kurz und gut erklärt.

https://www.roland-rechtsschutz.de/ueberstunden/

KeinBenutzer23 
Fragesteller
 07.04.2024, 15:04

Danke :) Ja, die „vergessen“ Sache ist Mega seltsam…

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Du sagst morgen, daß Du den Vertrag gerne unterschreibst, wenn noch eine Regelung zur Bezahlung oder ersatzweise Abgeltung der Überstunden in Form von Freizeitausgleich mit aufgenommen wird. Für die Formulierung kannst Du ja einen Vorschlag auf Basis der Formulierunge in den Verträgen Deiner Freunde/Familie vorlegen. Dann merkst Du sofort, ob sie darauf eingehen werden und Dich unbedingt haben wollen, oder ob sie diese Überstundenregelung bewußt unklar formuliert und offen lassen wollen. Wenn sie nicht darauf eingehen oder solche Ausreden bringen wie "...da können wir doch später immer noch drüber reden..." oder "...das regeln wir dann nach der Probezeit..." usw., dann sagst Du ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
KeinBenutzer23 
Fragesteller
 07.04.2024, 12:00

Vielen Dank! Endlich mal eine sachliche u. freundliche Antwort!

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Jo3591  07.04.2024, 12:04
@KeinBenutzer23

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß man es später kaum mehr schafft, solche Änderungen in schriftlicher Form zu bekommen. Es kann aber auch sein, daß der Arbeitgeber sich nicht auf weitere Änderungen einläßt oder daß der Personaler es nicht darf. Schlecht wäre es auch, wenn diese Firma keinen Betriebsrat hat, an den man sich wegen Rat wenden kann.

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Die Überstunden sind per Gesetz abzugelten. Das muß meiner Meinung nach nicht gesondert im Vertrag stehen.

Wenn Du noch nicht gearbeitet hast, dann sage halt ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Säumniszeiten wegen nicht angenommener Arbeit ohne Begründung werden sicherlich vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur verhängt.

Dann fang´ doch erst einmal an mit der Arbeit.

Eine Zeiterfassung erfolgt bei uns über Aida Orga mit einem Chip an einem Gerät. Natürlich kann man Über- oder auch Minderstunden ansammeln.

Gemäß der Formulierung handelt es sich um bezahlte Überstunden. Arbeit ist grundsätzlich immer bezahlt.

Der Passus sagt nichts weiter aus als "Wir können 5 bezahlte Überstunden anordnen. Keine Diskussionen."