Darf ich morgen meinen Arbeitsvertrag ablehnen?
Guten Morgen zusammen.
Ich habe morgen meinen ersten Arbeitstag.
Der Arbeitsvertrag wurde bisher noch nicht unterschrieben & liegt mir vor.
In meinem Arbeitsvertrag steht: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu fünf Überstunden pro Woche zu leisten.“
Jedoch ohne ein weiteren Satz darüber, was dann mit diesen Überstunden passiert?
Also nichts? Ich mache fleißig Überstunden & bekomme keine Möglichkeit diese irgendwann abzubummeln? In den Arbeitsverträgen von Familie & Freunden ist immer ein weiterer Passus enthalten.
Der Arbeitsvertrag wurde bereits 1x geändert, weil das vereinbarte 13. Gehalt sowie die Übernahme des Deutschlandticket fehlte.
Dies wurde auf Nachfrage „vergessen“? 🤔
Darf ich daher morgen den Arbeitsvertrag ablehnen & ein anderes Angebot annehmen, wenn sich der Chef quer stellt?
Und würde man bei der Agentur für Arbeit eine Sperre erhalten, wenn man sich so kurzfristig erneut meldet?
Versteht mich bitte nicht falsch, ich mache gerne bei Bedarf Überstunden. Aber dann möchte ich, dass diese auch erfasst werden.
Vielen Dank!
5 Antworten
Schon seltsam, das mit dem "Vergessen":....
Aber diese Form der Überstundenregelung ist eher normal. Es kann einfach durchaus vorkommen, dass aufgrund technischer Probleme, Großauftrag usw., einfach ein paar Überstunden notwendig werden. Damit beugt der Arbeitgeber vor. Das heißt natürlich nicht, dass es umsonst geschieht, sondern eine ausgleichende Regelung ist per Gesetz vorgeschrieben. Das kann kein Vertrag negieren.
vielleicht hilft dir dieser RA-Artikel weiter:
Laut Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Alles, was über diese acht Stunden hinausgeht, ist Mehrarbeit und muss in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden. Aber auch dann sind maximal zehn Stunden pro Arbeitstag zulässig“, betont Rechtsanwalt Alexander Fuchs.
(Pausen werden hier allerdings nicht mitgerechnet und sind mit mindestens 30 Min nach 6 h vorgeschrieben, können aber auch länger sein.)
Die geltenden Regelungen werden kurz und gut erklärt.
Danke :) Ja, die „vergessen“ Sache ist Mega seltsam…
Du sagst morgen, daß Du den Vertrag gerne unterschreibst, wenn noch eine Regelung zur Bezahlung oder ersatzweise Abgeltung der Überstunden in Form von Freizeitausgleich mit aufgenommen wird. Für die Formulierung kannst Du ja einen Vorschlag auf Basis der Formulierunge in den Verträgen Deiner Freunde/Familie vorlegen. Dann merkst Du sofort, ob sie darauf eingehen werden und Dich unbedingt haben wollen, oder ob sie diese Überstundenregelung bewußt unklar formuliert und offen lassen wollen. Wenn sie nicht darauf eingehen oder solche Ausreden bringen wie "...da können wir doch später immer noch drüber reden..." oder "...das regeln wir dann nach der Probezeit..." usw., dann sagst Du ab.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß man es später kaum mehr schafft, solche Änderungen in schriftlicher Form zu bekommen. Es kann aber auch sein, daß der Arbeitgeber sich nicht auf weitere Änderungen einläßt oder daß der Personaler es nicht darf. Schlecht wäre es auch, wenn diese Firma keinen Betriebsrat hat, an den man sich wegen Rat wenden kann.
Die Überstunden sind per Gesetz abzugelten. Das muß meiner Meinung nach nicht gesondert im Vertrag stehen.
Wenn Du noch nicht gearbeitet hast, dann sage halt ab.
Gemäß der Formulierung handelt es sich um bezahlte Überstunden. Arbeit ist grundsätzlich immer bezahlt.
Der Passus sagt nichts weiter aus als "Wir können 5 bezahlte Überstunden anordnen. Keine Diskussionen."
Säumniszeiten wegen nicht angenommener Arbeit ohne Begründung werden sicherlich vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur verhängt.
Dann fang´ doch erst einmal an mit der Arbeit.
Eine Zeiterfassung erfolgt bei uns über Aida Orga mit einem Chip an einem Gerät. Natürlich kann man Über- oder auch Minderstunden ansammeln.
Vielen Dank! Endlich mal eine sachliche u. freundliche Antwort!