Jeden Monat Überstunden Alleinerziehende Mutter?

5 Antworten

Kann ich mich gegen die Überstunden wehren und diese komplett ablehnen?

Das kommt - wie so oft - "darauf an" ...

... nämlich darauf, ob zur Leistung von Überstunden vertraglich etwas vereinbart wurde.

Kein Arbeitnehmer - und das gilt besonders für Teilzeitarbeitnehmer - ist zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn er sich nicht vertraglich dazu erklärt hat, Überstunden auf Anordnung bei betrieblicher Notwendigkeit (!) zu leisten (eine Ausnahme davon besteht nur bei tatsächlichen Notfällen, in denen der Arbeitnehmer wegen seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist auch ohne vertragliche Vereinbarung).

Dazu kommt noch: Nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1 kann der Arbeitgeber zwar

Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind

er darf dabei aber zwingend nur nach "billigem Ermessen" entscheiden.

Konkret bedeutet das, dass er bei seiner Entscheidung, Überstunden zu verlangen - sofern er das überhaupt darf, weil Du Dich möglicherweise vertraglich dazu verpflichtet hast bei betrieblicher Notwendigkeit -, zwingend Deine persönlichen Belange berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.

Wenn Deine Belange - also z.B. die Betreuung Deines Kindes - die betrieblichen Belange objektiv überwiegen oder wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, ohne unzumutbare Beeinträchtigungen in personellen, organisatorischer, finanzieller Hinsicht auf seine Anordnung zu verzichten, dann darf er seine Anordnung zu Überstunden nicht durchsetzen. Zur Not müsste darüber aber das Arbeitsgericht entscheiden.

Soweit die rechtliche Seite; ob Du aber in der Lage (oder willens) bist, Deine Interessen gegenüber Deinem Arbeitgeber durchzusetzen, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Bei der Einleitung denkt man, du schuftest täglich 12 Stunden ohne Bezahlung und am Ende geht es um 2-3 Tage im Monat. Ja, du darfst eigentlich nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten, abzüglich Pausen. Aber grundsätzlich ist Mehrarbeit zulässig und hat auch nichts mit dem Status alleinerziehend zu tun.

Rita1964 
Fragesteller
 08.07.2021, 10:01

Und was ist mit meinen Kind , es wird erst in den nächsten Monaten 3. Soll das auf sich selbst aufpassen. Wie gesagt ich habe ausserhalb der Kita keine Betreuung für mein Kind. Das kann also nicht zulässig sein.

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Koernchen79  08.07.2021, 10:22
@Rita1964

Das klingt hart, aber das ist nicht das Problem deines Arbeitgebers. Du könntest ja fragen, ob du das Kind zwischendurch abholen kannst bzw. kannst du dafür deine Mittagspause nutzen. Oder such dir einen anderen Job, der z.B. Gleitzeit anbietet.

In den letzten 1 1/2 Jahren haben Tausende Familien diese Probleme gelöst und da waren die Kitas geschlossen.

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Familiengerd  12.07.2021, 16:03
Aber grundsätzlich ist Mehrarbeit zulässig und hat auch nichts mit dem Status alleinerziehend zu tun.Aber grundsätzlich ist Mehrarbeit zulässig

Es geht nicht um die Frage, ob Mehrarbeit "zulässig" ist, sondern darum, ob der Arbeitgeber Überstunden verlangen darf!

Das klingt hart, aber das ist nicht das Problem deines Arbeitgebers.

Das ist so undifferenziert schlicht und einfach falsch! Auf den "Status alleinerziehend" hat der Arbeitgeber durchaus Rücksicht zu nehmen.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

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Solange man im Homeoffice ist werden ja Überstunden an 2-3 Tagen nicht schlimm sein, da bist du ja mit dem Kind zuhause. Ansonsten kann man es bestimmt Zwischendurch abholen. Mehr als 10 Stunden darf man eigentlich nicht arbeiten.

Auch mit Home-Office hast du festgelegte Arbeitszeiten.

Nach und vor dem Feierabend ist Schluss und absolut privat!

Un in dieser privaten Zeit liest du keine E-Mails, WhatsApp oder gehst ans Telefon

Ablehnungsrecht. Wenn durch  Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, können die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer diese  Überstunden ohne Angabe von Gründen  ablehnen. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt oder gekündigt werden.

Zumindest ist das in Österreich so, keine Ahnung wo du wohnst.

Hier ein Artikel für Deutschland:

https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/kann-ich-ueberstunden-verweigern

Rita1964 
Fragesteller
 08.07.2021, 10:03

Ich wohne in Deutschland

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