Darf ich, mit einem Teilzeitvertrag, die Ableistung von Überstunden verweigern wenn diese Vetragswidrig oder im Widerpsruch zu anderen Anweisungen sind?

4 Antworten

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Grundsätzlich muss kein Arbeitnehmer Überstunden machen - das gilt insbesondere Für Teilzeitarbeitnehmer, weil Überstunden dem Wesen von Teilzeit widersprechen -, es sei denn, er hat sich vertraglich dazu verpflichtet, Überstunden bei betrieblicher Notwendigkeit zu leisten.

Wenn Du also im Vertrag eine Verpflichtungsklausel unterschrieben hast, bei betrieblicher Notwendigkeit Überstunden zu leisten, dann musst Du sie aus diesem Anlass auch erbringen.

Das darf allerdings nicht zu einem Dauerzustand über einen "langen" Zeitraum werden.

darf ich dann die Anweisung in einer anderen Abteilung mir nicht zugeteilte Aufgaben zu erledigen ablehnen

Selbstverständlich! Wieso solltest Du Aufgaben erledigen, nachdem du Deine reguläre Arbeitszeit bereits überschritten hast und diese Aufgaben gar nicht zu Deinem eigentlichen Arbeitsbereich gehören?

Die Überstunden werden prinzipiell nicht bezahlt, da sie ja nicht explizit angeordnet wurden

Überstunden sind nur dann nicht zu bezahlen (lassen wir einmal die Pauschalabgeltung außen vor), wenn sie freiwillig erbracht werden oder der Arbeitgeber ihnen widersprochen hat.

Überstunden sind also immer dann zu bezahlen, wenn sie

  1. angeordnet wurden,
  2. freiwillig erbracht wurden, der Arbeitgeber davon wusste, ihnen aber nicht widersprochen hat.
  3. sie zwar nicht angeordnet wurden, eine vom Arbeitgeber erwartete Erledigung einer Aufgabe sie aber notwendig machte.

Der Fall 3. trifft ja auf Dich zu: Die Überstunden müssen also bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden - wenn du sie denn überhaupt machst, wozu Du aber (außer im wirklich [!!] dringenden [!!] betriebliche Fall nicht verpflichtet bist).

Für diese Abteilung gilt dass man so lange arbeiten muss bis man fertig ist egal wie lange.

Eine solche Verpflichtung ist unwirksam - es sei denn, durch die Nichterledigung einer Aufgabe würde für den Betrieb eine nicht hinzunehmende Notsituation eintreten! Du musst das nicht machen!

Du solltest Dir unbedingt eigene Aufzeichnungen zu Deinen Überstunden und auch zu den Gründen machen. Denn Du kannst dann unter Umständen (bei Wahrung bestimmter Fristen) die Bezahlung dieser Überstunden auch noch nachträglich einfordern.

Wie sieht es denn bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub aus? Erhältst Du dann das Geld auf Basis der Stunden, die Du "eigentlich" in der Zeit von Erkrankung, Urlaub oder an Feiertagen gearbeitet hättest, oder nur auf Basis der vertraglich vereinbarten Stunden?

Denn es ist ein beliebter, aber rechtswidriger Trick mancher Arbeitgeber, zwar Teilzeitkräfte einzustellen, sie aber regelmäßig/dauerhaft länger zu beschäftigen, um dann aber Entgeltfortzahlung bei Erkrankung, Entgeltzahlung an Feiertagen und Urlaubsentgelt nur auf Basis der niedrigen vereinbarten Arbeitszeit zu zahlen statt - wie vorgeschrieben - auf Basis der Arbeitszeit, die dann üblicherweise erbracht würde.

Ich vermute einfach mal, dass das bei Dir auch der Fall ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Danke für deine Antwort. Was der dann machen würde weiß ich nicht. Ich weiß nur dass die Überstunden zum Dauerzustand geworden sind da ich, anscheinend, der ganzen Aufgabe nicht gewachsen bin. Ich brauche länger und werde zwischendurch auch noch extra woanders eingespannt! Dann fehlt mir die Zeit die eigentlichen Tätigkeiten zu verrichten. Das Problem ist dass der Chef selber, also der Inhaber des Ladens, gesagt hat dass ich weitermachen soll und er nur auf die Tendenz schaut nachdem ich ihm gesagt habe dass ich das dort nicht schaffe! Ich kann nicht multitasken und an allen möglichen Orten gleichzeitig sein und die Arbeit in 5 Stunden verrichten wenn ich Kunden bedienen und noch tausend andere Sachen machen muss plus eben alles Überflüssige. Auch die Art wie der Stellvertreter mit mir redet ist alles andere als in Ordnung finde ich. Mich vor Kunden so fertig zu machen dass diese sogar schon anfangen darüber laut zu reden ist ziemlich demütigend und ständig nur das Negative vorgehalten zu bekommen während die Leistungen und Bemühungen verachtet werden ist auch mies.

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wenn sie freiwillig erbracht werden oder der Arbeitgeber ihnen widersprochen hat.

Es muss richtig geisen: "und der Arbeitgeber ihnen widersprochen hat"!

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Ich habe die Stelle jetzt gekündigt.

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@Aron5

Das ist wohl besser so! Viel Glück! 🍀

Hast Du denn Aufzeichnungen zu den von Dir geleisteten, aber nicht entlohnten Überstunden? Dann kannst Du deren Bezahlung nämlich gegebenenfalls noch nachträglich einfordern (mehr dazu, wenn Du das erwägen solltest).

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@Familiengerd

Ok. Ja, ich müsste die Stempeluhr-Daten und die Lohnabrechnung demnächst bekommen.

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Du musst Überstunden machen obwohl Du einen Teilzeitjob hast und bekommst diese weder bezahlt noch Freizeitausgleich?

Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Betriebsrat? Tarifgebunden seid Ihr wohl nicht.

Warum sollen die Überstunden nicht explizit angeordnet sein, wenn Du so lange arbeiten musst, bis zu Deine Arbeit erledigt hast und dies in sechs Stunden nicht machbar ist?

Wie oft machst Du diese Überstunden und wie viele im Durchschnitt (Woche/Monat)?

Um Deine Frage zu beantworten: Wenn Du schon mehr als sieben Stunden gearbeitet hast obwohl sechs Stunden/Tag vereinbart sind und das nicht einmal ausgeglichen wird, brauchst Du bestimmt nicht noch zusätzliche Aufgaben aus anderen Abteilungen erledigen.

Ich vermute mal, das Vorgehen Deines AG bezügl. der Überstunden ist gesetzeswidrig. Um sicher zu sein, beantworte bitte meine Fragen

Es steht im Vertrag dass Mehrarbeit und ÜS geleistet werden müssen. Diese werden nur bezahlt wenn sie auch angeordnet wurden. Mir hat der Geschäftsleiter gesagt dass ich in meiner Abteilung immer Überstunden machen muss wenn ich nicht früher fertig werde und wenn ich in einer anderen Abteilung bin, laut Plan, pünktlich Feierabend machen muss. Ich habe schon mal 51 Stunden in einer Woche gearbeitet und sonst im Schnitt 42 Stunden obwohl 30 vereinbart sind. Ich mache auch bei Überstunden keine Pausen da niemand zur Ablösung da ist. Also insgesamt nur Überstunden und dass alles unbezahlt.

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@Aron5

Hallo? Warum arbeitest Du dort?

Wenn Du Überstunden nur bezahlt bekommst, wenn sie angeordnet werden, solltest Du so lange keine Übersstunden machen, bis Du die Anordnung hast.

Dein Geschäftsführer soll sich mal entscheiden: Entweder Du arbeitest die vereinbarten 30 Stunden/Woche oder Du machst bezahlte Überstunden (wobei Überstunden bei Teilzeit nicht vorgesehen sind).

Wenn Du im Schnitt 42 Wochenstunden arbeitest, ist das kein Teilzeitjob mehr, dann hast Du einen Vollzeitjob.

Ich vermute mal, bei Urlaub, Feiertag und Krankheit bekommst Du auch nur sechs Stunden/Tag bezahlt. Wenn das so ist, ist das nicht rechtens.

Es gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Da gibt es dann Durchschnittsberechnungen der tatsächlich gearbeiteten Stunden und so musst Du dann auch Bezahlt werden (Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Feiertag, Urlaubsentgelt).

Ich weiß ja nicht, was Du für einen Stundenlohn hast. Hast Du mal geschaut, ob Du mit diesen vielen Stunden und dem Geld für den Teilzeitjob überhaupt auf den Mindestlohn kommst?

Hier betrügt der AG nicht nur Dich, weil er Dir die Stunden nicht bezahlt, er betrügt auch die Allgemeinheit (Finanzamt, Krankenkasse usw.) weil er für zu viele Stunden keine Abgeltung gibt.

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@Hexle2

Danke dir! Ja, ich schätze das ist so! Immerhin wurden die vielen Pausen welche ich nicht gemacht habe trotzdem abgezogen und keine einzige Überstunde bezahlt.

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Bei der Zuteilung anderer Arbeiten darauf hinweisen, dass Du aber insoweit auf eine explizite Anordnung als zu entlohnende Überstunden bestehen musst, um nicht unentgeltlich länger zu arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Überstunden müssen bezahlt bzw. abgegolten werden. Wird das nicht gemacht, brauchst du keine Überstunden zu machen.

Bist du dir da sicher?

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@Aron5

ja, natürlich. Der Arbeitgeber muss Überstunden bezahlen.

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@webya

Außer wenn er sie nicht angeordnet hat oder nichts davon wusste. Das kann er behaupten.

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@Aron5

Wenn er sie nicht anordnet, dann braucht man sie auch nicht zu machen.

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@webya

Aber er ordnet sie an ohne dass ich es später nachweisen kann. Mündliche Anordnungen, ohne Zeugen, bringen einem da nichts.

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