Keine Überstunden auszahlung?
Hallo,
Mein Freund arbeitet seit September in McDonalds.
Er ist Teilzeit beschäftigt dort.
Durchschnittlich 20h die Woche, 80 im Monat.
Seine Überstunden häufen sich. September über 90 Stunden, Oktober knapp 120 Stunden.
Er bekommt 10/stunde..
Wann werden denn die überstunden ausbezahlt?
Der Arbeitsgeber meinte, nächstes Jahr im März.. hat da jemand erfahrungen?
Im Arbeitsvertrag steht aber nichts von Überstunden oder ausbezahlungen..
VG
1 Antwort
Wenn nichts geschrieben steht, dann verfallen die Überstunden spätestens nach 3 Jahren. Sei vorsichtig, dass diese gut dokumentiert sind! Hier kannst du noch etwas mehr zum Thema nachlesen:
Im Link steht es so:
"Ist entweder keine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag vereinbart worden oder diese ist zu kurz angesetzt und damit unwirksam, greift automatisch die regelmäßige Verjährungsfrist, die laut § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bei drei Jahren liegt. In diesem Fall dürfen Überstunden erst verfallen, wenn diese Frist abgelaufen ist. Sie beginnt übrigens erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Mehrarbeit geleistet wurde."
Wo denkst du ist der Denkfehler des Verfassers dieses Artikels? Der Artikel wurde sogar angeblich am 13.08.2021 zuletzt aktualisiert und scheint somit sehr aktuell zu sein. Es kann sich also nicht um einen veralteten Stand handeln, oder?
Da ist weder ein Denkfehler des Verfassers, noch ist etwas veraltet.
Den Allermeisten aber ist der von mir beschriebene Umstand nur nicht bekannt, und in einem solchen Beitrag geht man wohl nachlässig davon aus, dass er auch nicht interessieren und praktisch keine Bedeutung haben würde. Denn selbstverständlich wird jeder, der nach 3 Jahren mit einer Forderung konfrontiert wird, sich auf die Verjährung berufen und die Forderung abwehren.
Ich verstehe nicht worauf du hinaus möchtest. Drücken wir es etwas einfacher aus:
Der Link sagt: Wenn man nichts macht, dann sind Überstunden nach 3+x Jahren vergammelt bzw. nicht mehr gerichtlich einforderbar.
Stimmst du dem zu oder nicht? Wenn nicht worauf würdest du dich dann stützen?
Ich bin völlig sicher, dass die Hinweise in meinen beiden Kommentaren so schwer nicht zu verstehen sind.
Ein klares "ich stimmte zu" oder "ich stimme nicht zu" reicht vollkommen aus. Ansonsten gehe ich davon aus, dass du einfach nur trollen bzw. Haarspalterei betreiben möchtest, anstatt dem Fragesteller helfen zu wollen.
Das ist falsch.
Die Überstunden verfallen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem BGB § 195 nicht.
Der Anspruch bleibt bestehen, nur kann der Gläubiger (Arbeitgeber) ihn mit der Einrede der Verjährung abwehren.
Sie verfallen nur nach Ablauf eventuell vereinbarte Ausschlussfristen.