Chef hat mich in der Probezeit gekündigt weil ich keine Überstunden mehr machen will?


23.03.2020, 09:05

Habe diesen Monat auch schon 20 Überstunden gemacht.

13 Antworten

Überstunden sind Alltag im Einzelhandel. In dieser Hinsicht hättest du einfach nur die Überstunden ableisten sollen, da Einzelhandel meist eine Ausbeutung der Mitarbeiter bedeutet. Ich möchte damit nicht den Einzelhandel schlecht machen, sondern sagen, dass im Einzelhandel immer so viel zu tun ist, dass man nicht um Überstunden rum kommt. Jetzt hast du die Möglichkeit, irgendwo anders einen Neuanfang zu starten.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Suche und hoffe, dass du bald eine neue Stelle finden kannst.

Dein Chef darf Dich normalerweise in der Probezeit sogar ohne Angabe von Gründen kündigen. Insofern klingt das korrekt, obwohl das natürlich trotzdem assozial ist.

Ich würde sonst darauf beharren, was in deinem Vertrag steht. Sonst soll der Chef nicht solche Verträge abschließen.

Hier gibts genügend antworten schon.

Kleiner denkanstoß:

Der Arbeitgeber interessiert sich nicht für dich....für so einen würdest du weiter arbeiten? Höre auf ein Ja Sager zu sein, und verbessere doch lieber deine situation. die aktuelle Lage ist, traurigerweise, ideal dafür geeignet. Du hast genug überstunden geleistet, was soviel bedeutet, dass Du deine geforderte Normalarbeitszeit laut Arbeitsvertrag, z.b. 40 Wochenstunden, geleistet hast, mit zusätzlichen Überstunden. Und er behandelt dich nu so.

Du hast absolut keinen Grund dich schlecht zu fühlen! Und genau das sollten Menschen jetzt endlich mal lernen, und die aktuelle Lage nutzen, das man mit Menschen, respektive Mitarbeitern so nicht umgeht. Das ganze, und viele andere Themen gehen im Pandemiewahn unter.

Überall hört man nur noch solidarität, solidarität....blabla.....ich habe kein Mitleid für Firmen die Pleite gehen nun...dann trifft es mal die richtigen, und nicht nur die kleinen. Dann lernt die Menschheit mal, das gesunder Menschenumgang und Gesundheit das wervollste ist, was der Mensch besitzen wird im verlaufe eines Lebens!

Also mach Dir keine negativen Gedanken zum verlorenen Job bei einem egoistischen Arbeitgeber. Du kannst ja als beispiel, medizinischen Einrichtungen deine Hilfe anbieten, dort sind die verantworliche menschlicher als der Einzelhandel. Womöglich ensteht ja mit der Zeit ein neues Arbeitsverhältnis dann dort, aufgrund deiner positiven Bereitschaft.....das war jetz nur Beispiel....

bleib gesund und genieße den kommenden Frühling...

Und wo ist jetzt das Problem?

Probezeit --> Kündigung ohne Grund möglich.

Familiengerd  23.03.2020, 13:50

Das gilt für eine ordentliche Kündigung nicht nur in der Probezeit, sondern generell in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (und danach weiterhin in Kleinbetrieben) - gleichgültig, ob es eine Probezeit gibt und wie lang die ist oder nicht.

Die Probezeit ist alleine von Belang wegen der Kündigungsmöglichkeit mit verkürzter Frist.

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Familiengerd  23.03.2020, 14:46
@ghul666

Selbstverständlich hat das mit der Frage zu tun!

Denn es geht dabei nicht um die Probezeit, sondern um die "Wartezeit" von 6 Monaten für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt)!

Es ist einfach falsch, das mit der Probezeit in Verbindung zu bringen!

Denn das würde bedeuten, dass der Arbeitgeber bei einer Probezeit von z.B. 4 Monaten nach dem 4. Monat einen Grund bräuchte - was aber nicht der Fall ist, weil die Möglichkeit der grundlosen Kündigung generell in den ersten 6 Monaten gegeben ist.

Oder was verstehst Du an der Formulierung "gleichgültig, ob es eine Probezeit gibt und wie lang die ist oder nicht" nicht?

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ghul666  23.03.2020, 15:08
@Familiengerd

Es ist wunderschön, dass du dir die Zeit genommen hast, diesen Sachverhalt in einem Kommentar zu meiner Antwort auszuführen.

Mit der Frage des Fragestellers hat es dennoch nichts zu tun, da er ohnehin in der Probezeit gekündigt wurde.

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Familiengerd  23.03.2020, 15:23
@ghul666

Ja, ihm ist in der Probezeit bereits gekündigt worden.

Das ändert aber nichts daran, dass der Bezug der meisten Antworten hier auf die Probezeit falsch ist.

Bei solchen Aussagen, die fälschlicherweise die Probezeit zugrunde legen, könnte ein Arbeitnehmer in dem von mir genannten Beispiel ("Denn das würde bedeuten, dass der Arbeitgeber bei einer Probezeit von z.B. 4 Monaten nach dem 4. Monat einen Grund bräuchte - was aber nicht der Fall ist, weil die Möglichkeit der grundlosen Kündigung generell in den ersten 6 Monaten gegeben ist.") dummerweise und wegen falscher Antwort auf die Idee kommen, er könne bei einer Kündigung nach dem 4. Monat gegen die Kündigung klagen.

So schwer zu verstehen sind diese Zusammenhänge doch nun wirklich nicht.

Es ist wunderschön, dass du dir die Zeit genommen hast, diesen Sachverhalt in einem Kommentar zu meiner Antwort auszuführen.

Ja, ich bemühe mich darum, dass es hier zu genaueren Aussagen kommt - auch wenn ich davon Ausgehe, dass Du das ironisch meinst.

Aber sieh meinen Kommentar einfach als Beitrag zur Anreicherung Deiner kenntnisse auf diesem Gebiet, um zukünftig bei ähnlichen Fragen genauer antworten zu können.😉😊.

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ghul666  23.03.2020, 16:09
@Familiengerd

Tja. Ihm ist in der Probezeit gekündigt worden. Eben. Ich zitiere ja auch nicht bei anderen Fragen jedwede Regelung, die irgendwie damit im Zusammenhang stehen könnte.

Bei Fragen zur Wartezeit und nicht zur Probezeit (die ja extra in der Frage erwähnt wurde) werde ich an dich denkend entsprechend antworten.

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Familiengerd  23.03.2020, 16:28
@Einsamer99

Hast Du einen Beweis dafür, dass der Arbeitgeber Dir gekündigt hat, weil Du keine Überstunden mehr leisten wolltest?

In diesem Fall könnte eine Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen und wäre dann auch in der Probezeit angreifbar.

Es ist nur die Frage, ob Du dass dann überhaupt wollen würdest, um dann bei einem solchen (!) Arbeitgeber zu bleiben, mit dem weitere Konflikte in der Zukunft praktisch schon vorprogrammiert wären.

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Familiengerd  23.03.2020, 16:31
@ghul666
Bei Fragen zur Wartezeit und nicht zur Probezeit

Das wäre auch bei Fragen zur Probezeit zu empfehlen, wenn nämlich ein Arbeitnehmer nach den Voraussetzungen für eine Kündigung in der Probezeit fragen sollte.

Denn noch einmal: Das einzig Bedeutsame, was unmittelbar mit der Probezeit zu tun hat, ist die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist; alles Andere hat nichts mit der Probezeit zu tun, sondern mit der "Wartezeit" von 6 Monaten.

Ansonsten ist das ein löblicher Vorsatz!😉

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Familiengerd  23.03.2020, 16:37
@Einsamer99

Dann würde das auch nichts bringen - Hauptsache dann, Dir werden diese Stunden auch bezahlt!

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Im Einzelhandel sind Überstunden an der Tagesordnung, in der jetzigen Zeit sowieso. Evtl. steht auch in deinem Arbeitsvertrag eine Regelung zu Überstunden. Wie auch immer - in der Probezeit können beide, AN und AG, ohne Angabe von Gründen kündigen.

Familiengerd  23.03.2020, 13:43
in der Probezeit können beide, AN und AG, ohne Angabe von Gründen kündigen.

Das können beide Seiten immer!

Im Übrigen hat das nichts mit der Probezeit zu tun, sondern damit, dass es in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses noch keinen Kündigungsschutz gibt (und danach auch weiterhin nicht in Kleinbetrieben) - ob mit oder ohne Probezeit.

Die Probezeit ist alleine von Belang wegen der Kündigungsmöglichkeit mit verkürzter Frist.

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Hjalti  23.03.2020, 14:59
@Familiengerd

Kann der AG nicht, nur wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist. Sonst muss er einen Kündigungsgrund vorweisen.

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Familiengerd  23.03.2020, 15:05
@Hjalti

Du musst schon genau sein, erst recht, wenn Du Dich sogar auf das Kündigungsschutzgesetz beziehst!

Du sprichst von Kündigung "ohne Angabe von Gründen"; Gründe müssen bei einer ordentlichen Kündigung aber überhaupt nicht angegeben werden (anders auf verlangen des Arbeitnehmers bei der außerordentlichen/fristlosen Kündigung) - sie müssen bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes nur vorhanden sein (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt).

Also: angeben - nein, vorhanden sei - ja!

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