Reicht es dass ich mündlich gekündigt wurde? Wie soll ich vorgehen?


30.03.2024, 02:19

Ich wurde in der Probezeit mündlich gekündigt

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht 70%
Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht 30%

6 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

Rechtlich gesehen muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.

Aber da es „nur“ ein Minijob ist und du noch in der Probezeit bist, ist die Frage, ob es wert ist, da so einen Wind deswegen zu machen.

Klar kannst du auf eine schriftliche Kündigung bestehen, aber was bringt dir es? Dann bekommst du halt das Papier auf den Tisch geknallt und du hast den Job trotzdem los.

Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

wenn Du 3 Monate wenigstens dort gearbeitet hast, hast Du einen Arbeitsvertrag, auch wenn er nur "mündlich" ist

eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen

Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

Leute,

das ist doch ganz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Da steht in § 623: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Also: Unwirksam.

Kannst du auch alles hier nachlesen:

https://abfindungshero.de/ordentliche-kuendigung-des-arbeitsvertrags/

Bringt dir allerdings gar nichts. Mit Minijob in der Probezeit dürfte deine Abfindung genau Null Euro betragen. Frage: Bei welchem Discounter gibts denn sowas, dass du ohne Arbeitsvertrag anfängst du arbeiten?!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Utzhe 
Fragesteller
 30.03.2024, 18:33

Der Arbeitsvertrag war noch nicht fertig, es gibt Leute die den Arbeitsvertrag noch nicht bekommen haben und trotzdem gearbeitet haben

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Wenn überhaupt, dann wurde Dir gekündigt.

Über die Wirksamtkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung müßten ggf. Gerichte urteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Was willst du da noch weiteren Unmut, Umtriebe stiften...das bringt doch nichts. Klar kann dir das auch noch schriftlich nachgereicht werden, wenn du es mündlich nicht kapierst.