Reicht es dass ich mündlich gekündigt wurde? Wie soll ich vorgehen?


30.03.2024, 02:19

Ich wurde in der Probezeit mündlich gekündigt

Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht 70%
Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht 30%

10 Stimmen

6 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

Rechtlich gesehen muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.

Aber da es „nur“ ein Minijob ist und du noch in der Probezeit bist, ist die Frage, ob es wert ist, da so einen Wind deswegen zu machen.

Klar kannst du auf eine schriftliche Kündigung bestehen, aber was bringt dir es? Dann bekommst du halt das Papier auf den Tisch geknallt und du hast den Job trotzdem los.

Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

wenn Du 3 Monate wenigstens dort gearbeitet hast, hast Du einen Arbeitsvertrag, auch wenn er nur "mündlich" ist

eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen

Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

Leute,

das ist doch ganz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Da steht in § 623: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Also: Unwirksam.

Kannst du auch alles hier nachlesen:

https://abfindungshero.de/ordentliche-kuendigung-des-arbeitsvertrags/

Bringt dir allerdings gar nichts. Mit Minijob in der Probezeit dürfte deine Abfindung genau Null Euro betragen. Frage: Bei welchem Discounter gibts denn sowas, dass du ohne Arbeitsvertrag anfängst du arbeiten?!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Utzhe 
Beitragsersteller
 30.03.2024, 18:33

Der Arbeitsvertrag war noch nicht fertig, es gibt Leute die den Arbeitsvertrag noch nicht bekommen haben und trotzdem gearbeitet haben

Tabernakel  08.08.2024, 15:46
@Utzhe

Mein Lieber Scholli ! Wie kann man einen Job annehmen ohne vorher den Arbeitsvertrag in den Händen zu haben ? Listige Masche des Discounters um deine Bereitschaft als Laufjunge zu testen ! Sicht der Verantwortlichen des Discounters : Lässt der alles mit sich machen ? Macht der auch mal eine Überstunde ..die nicht vergütet wird ? Es sind wieder diese prekären Arbeitsverhältnisse ! In der Regel braucht der Arbeitgeber bei solchen Angeboten jemanden ' auf die Schnelle ' ! Also weiß der Arbeitgeber nicht unbedingt wen er da vertrauen kann ! Ein Arbeitsvertrag will überlegt sein ! Wenn ich dann als Arbeitgeber Leuten jeden Mist als Erklärung erzählen kann , arbeiten die Traumtänzer erstmal ohne Vertrag ! Was Besseres kann dem Filialleiter eines Discounters doch gar nicht passieren .

Achtung ! Die Masche ist auch bei Agenturen bekannt ! Hier ein Hinweis zu erfahrenen Abzockern ------- instore solutions personnel GmbH ; Sitz in Potsdam , auch erreichbar unter www.instore-solutions.com .. suchen auch oft Personal für Supermärkte , Auffüllarbeiten & Kassenzone ------ haben raffinierte ' Vorgesetzte ' ..die bei der Bewerbung im Café neben dem Supermarkt deiner Wahl ..dir den Job schmackhaft machen wollen ! Eine gern gewählte Methode sich mit dir im Café nebenan zu treffen ; jedenfalls nich beim Discounter direkt , denn dann arbeitest du ja auch extern für die Agentur im Auftrag ! Ja man trifft sich gern in der Nähe deines Einsatzortes/Geschäft's ...um die Formalitäten zu regeln .....und um dich gleich zu fragen ob du nicht auch im Umkreis von ca. 15 Kilometern deines Domizils evtl. weitere Märkte bearbeiten kannst ! Dann kommt natürlich die Frage des Verdienstes ebenso ins Spiel ; ..man verschweigt dir aber , dass Einarbeitungszeiten nicht unbedingt vergütet werden ! Finger weg ! 🤥

Tabernakel  08.08.2024, 16:12
@Tabernakel

Übrigens , ..wenn man im Umkreis seines gewählten Arbeitsstandortes evtl. auch ' in der Nähe ' ..mobil für die gleiche Firma Arbeit annehmen will ; muss schriftlich geklärt werden , ob es dafür eine Fahrkostenerstattung gibt ! Wenn nicht ; ..ebenso --- Finger weg ! 😬

Tabernakel  09.08.2024, 01:14
@Tabernakel

Mündlich kündigen heißt ---- aus der Sicht des vermeintlichen Arbeirgebers hat nie ein Arbeitsverhältnis bestanden ! Das riecht förmlich nach einem Köderjob im Agenturgewerbe ! Sich an den Inhaber wenden ? Wen man da wüsste wer das dann wer sei ? Völlig aussichtslos , da ja mündlich keine Rechtsgrundlage im Sinne der Gesetzgebung besteht , auch kein abgeschlossener Vertrag als Vorlage wahrgenommen werden kann ; heißt ------- nichts in der Hand !

Wenn überhaupt, dann wurde Dir gekündigt.

Über die Wirksamtkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung müßten ggf. Gerichte urteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Was willst du da noch weiteren Unmut, Umtriebe stiften...das bringt doch nichts. Klar kann dir das auch noch schriftlich nachgereicht werden, wenn du es mündlich nicht kapierst.