Guten Abend,

Hoffe, dass das noch aktuell ist. Was du ja schon weisst, ist dass die Höhe deiner Netto-Abfindung mit einem Steuerberater, einem Steuerprogramm (z.B. Wiso, Elster) oder einem Brutto-Netto-Rechner berechnet werden kann.

Zwei Faktoren sind wichtig, 1. Brutto-Abfindungsbetrag und 2. deine Steuersituation

1. Brutto-Abfindungsbetrag

Die Berechnung erfolgt so:

Brutto-Abfindung = „Faktor“ × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit

  • Der „Faktor“ liegt meist zwischen 0,5 und 1,0, kann aber auch höher sein. Er hängt von der Rechtslage der Kündigung und anderen Faktoren ab.
  • Dein Bruttogehalt und die Betriebszugehörigkeit sind klar.

2. Steuerabzug

Von der Brutto-Abfindung werden hauptsächlich Steuern abgezogen, keine Sozialversicherungsbeiträge. Dazu gehören Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Beispiel:

Bei einem Bruttogehalt von 50.000 EUR und einer Abfindung von 23.000 EUR bleiben nach Steuern etwa 14.000 EUR übrig. Der genaue Betrag hängt von deiner Steuersituation ab. Die Zahlen im Beispiel stammen aus dem Brutto-Netto-Rechner hier: https://abfindungshero.de/brutto-netto-rechner-abfindung/

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Normalerweise nicht. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es sowieso fast nie. Aber Arbeitgeber, die einen raus werfen, bieten oft “freiwillig” eine Abfindung an, um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn du aber selber kündigst, gibt es in der Regel - nichts!  Es gibt allerdings seltene Fälle, wo es ausnahmsweise auch bei Eigenkündigung mal eine Abfindung gibt. Hier ist ein Beispiel für sowas:

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001562452

Und hier kannst du das alles nachlesen: 

https://abfindungshero.de/abfindung-bei-kuendigung/

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Hängt von einigen Faktoren ab.

Wie viel Abfindung man bekommt (Daumenregel) ist abhängig von verschiedenen Umständen.  Zur Grobschätzung der Abfindungshöhe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es eine “Daumenregel”, die als Ausgangspunkt für Verhandlungen dienen kann: “Faktor” x Monatsgehälter x Beschäftigungsjahre. Details hier:

https://abfindungshero.de/abfindung-nach-x-jahren/

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Guten Abend,

Eine fristlose Kündigung oder außerordentliche Kündigung, ist eine Situation, in der das Arbeitsverhältnis ohne Beachtung von Kündigungsfristen beendet wird. Dies hat erhebliche Konsequenzen für dich als Arbeitnehmer, wenn wirksam - plötzlicher Einkommensverlust, eventuell Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und nicht gut bei zukünftigen Bewerbungen. Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie beispielsweise das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Fortsetzung der Beschäftigung unzumutbar macht.

https://abfindungshero.de/fristlose-kuendigung-arbeitsvertrag-gruende-ausnahmen/

Hoffe, das hilft!

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Dass du mündlich gekündigt wurdest reicht nicht

Leute,

das ist doch ganz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Da steht in § 623: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Also: Unwirksam.

Kannst du auch alles hier nachlesen:

https://abfindungshero.de/ordentliche-kuendigung-des-arbeitsvertrags/

Bringt dir allerdings gar nichts. Mit Minijob in der Probezeit dürfte deine Abfindung genau Null Euro betragen. Frage: Bei welchem Discounter gibts denn sowas, dass du ohne Arbeitsvertrag anfängst du arbeiten?!

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