Muss ich unterschreiben?

7 Antworten

Du quittiert nur den Empfang, kein Einverständnis.

Ansonsten wird er dir die Kündigung auf anderem Wege zukommen lassen.

 Nun ist zu erwarten, das der Arbeitgeber die Kündigung nicht aushändigt auf Grund der fehlende Unterschrift

Du musst sie nicht unterschreiben. *)

Händigt er Dir die Kündigung nicht aus **), gibt es keine Kündigung. Pech für den Arbeitgeber.

Das wäre (s)ein Eigentor.

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*) es reicht, wenn er sie Dir z.B. in Gegenwart eines Zeugen übergibt.

**) oder stellt er sie Dir nicht zu

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, musst Du also nicht unterschreiben. Auch nicht den Empfang. Wenn er sie Dir dann nicht aushändigt, dann ist sie nicht übergeben und nicht rechtskräftig.

Wenn er dir die Kündigung weder gibt noch vor Zeugen ausspricht, dann ist sie nicht gültig. Sag ihm, du gibst ihm eine Empfangsbestätigung, aber du unterschreibst die Kündigung nicht. Das sei auch nicht üblich. Wenn du unterschreibst, kannst du Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen. Das muss er so akzeptieren. Hintergrund: Das Arbeitsamt behält sich vor, dich zu zwingen, der Kündigung zu widersprechen, falls etwas damit nicht ok ist. Das musst du ihm aber nicht auf die Nase binden, sonst wird er noch nervöser.

Du kannst den Erhalt des Schreibens gefahrlos quittieren, musst es aber nicht. Der Arbeitgeber wird dir die Kuendigung dann moeglicherweise auf eine andere Weise zustellen, bei der er den Zugang auch ohne deine Unterschrift nachweisen kann.