Ich wurde bei der zeitarbeit fristgerecht gekündigt, habe ich noch anspruch auf Lohn trotz fehlendem Auftrag?
Hallo, ich wurde fristgerecht von meiner Zeitarbeit gekündigt und habe im moment keinen auftrag (aufträge sind aber soweit ich weiß vorhanden). Die kündigung wird fristgerecht wirksam zum 10.02.
Muss mich mein arbeitgeber für die zeit bis dahin noch bezahlen? oder gilt das als minusstunden?
3 Antworten
Ja, Du hast Anspruch auf den Lohn bis zum 10.02.
Sollte noch Guthaben auf Deinem Arbeitszeitkonto bestehen, wird dieses soweit es reicht, verrechnet und bezahlt.
Hi, also heißt das, dass meine überstunden trotzdem erst abgezogen werden?
Dazu ist das Arbeitszeitkonto da.
Der Urlaubsanspruch ist in (Frei)Zeit zu gewähren, verbleibender Anspruch ist abzugelten.
Wenn er dich zum 10. gekündigt hat, dann muss er dich bis zum 10. bezahlen und arbeit geben. Wenn er dich frei stellt, dann muss er das auch bezahlen. Wenn du aber ein Gehlt mit z. b. Provision hast, dann bekommst du nur das Grundgehalt.
Den vereinbarten Grundlohn muß er bis dahin noch zahlen!
Hi, also heißt das, dass meine überstunden trotzdem erst abgezogen werden?
Um genau zu sein, ich habe noch knapp 28 stunden auf dem zeitkonto, d.h. diese müssen für 4 tage freizeitausgleich genommen werden?
Und wie steht es mit urlaub, da habe ich auch noch 4 tage offen. danke im vorraus!