2 Minijobs gleichzeitig?

2 Antworten

Einen neuen Arbeitsvertrag darfst du jederzeit unterschreiben auch wenn du gerade in einer anderen Beschäftigung tätig bist.

Wichtig ist es, dass du darauf achtest, wie sich die noch bestehende Beschäftigung und der geplante 450-Euro-Minijob zeitlich überschneiden würden.

- Denn hast du eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kannst du daneben nur einen 450 Euro-Minijob ausüben.

Nimmst du zeitgleich noch einen 450-Euro-Job auf, wird dieser mit deiner Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist -mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung- in der Regel versicherungs- und steuerpflichtig. 

- Hast du hingegen keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kannst du mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen. Dann musst du aber darauf achten, dass du insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienst. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, werden alle Jobs versicherungs- und steuerpflichtig – und sind keine Minijobs mehr. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

es geht um die Unterschrift? Richtig? Natürlich darfst du das.