Guten Tag,

ein Nebenjob ist die Bezeichnung für einen Job, den du neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausübst. Das kann ein Minijob sein, welcher auf einen durchschnittlichen Monatsverdienst von 520 Euro begrenzt ist, also ein Minijob mit Verdienstgrenze. Oder er ist auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet und somit eine kurzfristige Beschäftigung. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Guten Tag,

wenn du im Einzelhandel, der Gastronomie oder mit Hilfe der Anzeigen in digitalen oder Printmedien auf die Suche gehst, wirst du sicherlich einen passenden Job finden. Vielleicht braucht auch ein Nachbar Hilfe im Garten oder im Haushalt. Suchst du vielleicht eine Beschäftigung im Privathaushaushalt? Dann schau doch mal auf der Haushaltsjob-Börse vorbei. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst kostenlos eine Anzeige einstellen. https://www.haushaltsjob-boerse.de/DE/Home/home_node.html

Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Jobsuche.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Hallo,

Überstunden müssen grundsätzlich in dem Monat ausbezahlt werden, in dem sie erbracht werden. Nur wenn du eine Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitreglung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dürfen diese angespart und später bezahlt werden. Du hast dann ein Arbeitszeitkonto. Ein persönliches Gespräch mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin ist immer der beste Weg für eine Klärung. 

Mit 70 Tage Vertrag meinst du sicher einen kurzfristigen Minijob. In diesem darfst du pro Kalenderjahr nur 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten. Rahmenvereinbarungen können die Bedingungen einer kurzfristigen Beschäftigung regeln. Hier vereinbarst du mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, dass du diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums gelegentlich für ihn oder sie arbeiten wirst. Der Zeitraum ist dabei maximal ein Jahr, in dem du bis zu 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten darfst. Nach einer Pause von mindestens zwei Monaten könnt Ihr eine erneute Rahmenvereinbarung schließen.

Am einfachsten ist es, die Rahmenvereinbarung zum Jahresanfang zu schließen. Ist das nicht der Fall, müssen Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen im gleichen Kalenderjahr berücksichtigt werden. Dabei dürfen deine Arbeitseinsätze insgesamt maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate (90 Kalendertage) betragen — sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch für die Dauer der Rahmenvereinbarung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Du hast recht, ein Minijob ist auch ein Teilzeitjob. Meist ist im Stellenangebot angegeben, wie viele Stunden und welchen Stundenlohn die Stelle umfasst. Am besten du erkundigst dich bei dem Arbeitgeber über den genauen Umfang der Beschäftigung. Dann lässt sich sicher schnell klären, ob auch ein Minijob möglich ist.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Als Minijobber stehen dir für die Suche nach einer Beschäftigung in einem Unternehmen (gewerblich) die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie auch die gängigen Jobvermittlungsportale im Internet zur Verfügung.

Oder schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale nach. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für dich dabei?

Solltest du im Internet nichts finden, kannst du auch in Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern in deiner Region nach Inseraten für Minijobs stöbern.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Für dich als Schülerin gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: du hast die Wahl zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem du im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst, und einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. 

Und auch während des Studiums kannst du dir etwas dazu verdienen. Was für Studierende mit Minijob und für Werkstudentinnen und Werkstudenten wichtig ist, erfährst du in unserem Beitrag im Magazin der Minijob-Zentrale

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Der Arbeitgeber muss die neue Verdienstgrenze von 520 Euro nicht voll ausschöpfen, solange er den aktuellen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde einhält. 

Hier empfehlen wir dir ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen, ob gegebenenfalls eine Anpassung auf 520 Euro bei dir möglich ist. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Wenn du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst, kannst du mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze (bis 30. September 2022 450-Euro-Minijobs) nebeneinander ausüben. Der gesamte monatliche Verdienst darf jedoch durchschnittlich 520 Euro nicht überschreiten. 

Verdienst du insgesamt mehr als 520 Euro im Monat, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig zu deiner Krankenkasse gemeldet. 

Auch die Versteuerung der Einkommen kann im Fall der Überschreitung der Verdienstgrenze nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Deine Verdienste aus beiden Beschäftigungen werden dann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät dich bzw. deinen Arbeitgeber das zuständiges Finanzamt.  

Hinweis: Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung können parallel ausgeübt werden, ohne dass die Verdienste zusammengerechnet werden.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Hallo,

als Schüler steht dir für die Suche nach einer Beschäftigung in einem Unternehmen (gewerblich) die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder auch gängige Jobvermittlungsportale im Internet zur Verfügung.

Für dich als Schüler könnten auch Beschäftigungen in Privathaushalten interessant sein. Schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale nach. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. 

Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für dich dabei?

Solltest du im Internet nichts finden, kannst du auch in Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern in deiner Region nach Inseraten für Minijobs stöbern.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Jobsuche.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Neben deinem FSJ kannst du genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. Jeder weitere - ggf. auch höher entlohnte - 450-Euro-Minijob wird sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Verdienste aus den Minijobs zusammen 450 Euro überschreiten. Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung fallen dann auch für dich Sozialversicherungsbeiträge an.

Auch die Versteuerung des Einkommens aus weiteren Minijobs neben dem FSJ kann nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. 

Neben dem FSJ und dem 450-Euro-Minijob kannst du jedoch parallel noch kurzfristige Minijobs sozialversicherungsfrei ausüben. Kurzfristige Minijobs werden nicht mit dem FSJ und dem 450-Euro-Minijob zusammengerechnet. 

Vielleicht interessiert dich Sie hierzu auch unser Blogbeitrag: Hauptjob, 450-Euro-Minijob und kurzfristiger Minijob! Geht das? 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Ja, als Minijobber erfüllst du die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der Energiepreispauschale. 

Dein Arbeitgeber möchte dir die Energiepreispauschale direkt auszahlen und du hast dafür ein entsprechendes Informationsschreiben vom deinem Arbeitgeber erhalten. 

Für die Auszahlung der Energiepreispauschale benötigt dein Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung von dir, dass es sich bei dem Minijob um dein erstes Dienstverhältnis (Beschäftigung) handelt. 

Legst du deinem Arbeitgeber diese ausgefüllte Erklärung vor und besteht das Beschäftigungsverhältnis am 1. September 2022 noch, erhältst du die Energiepreispauschale direkt von deinem Arbeitgeber ausgezahlt.

Vielleicht interessiert dich auch unser Blog-Beitrag: Auch Minijobber können die Energiepreispauschale erhalten.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Als 13 jähriges Kind darfst du mit Einwilligung deiner Eltern beschäftigt werden. Da du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein Kind bist, darfst du für Kinder geeignete Arbeiten bis zu zwei Stunden am Tag ausüben, wie z.B. Zeitungen austragen. Du darfst nicht vor oder während des Schulunterrichtes arbeiten und auch nicht in der Zeit zwischen 18 und 8 Uhr.

Weitere Informationen findest du hier.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Für die Suche nach einer Beschäftigung in einem Unternehmen (gewerblich) steht dir die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung sowie auch die gängigen Jobvermittlungsportale im Internet.

Für deine berufliche Richtung als Erzieher könnten auch Beschäftigungen in Privathaushalten von Vorteil sein. Schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale nach. 

Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. 

Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für dich dabei?

Solltest du im Internet nichts finden, kannst du auch in Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern in deiner Region nach Inseraten für Minijobs stöbern.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Jobsuche.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Einen sogenannten "Negativvermerk" bei der Minijob-Zentrale gibt es nicht.

Vielleicht schaust du einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale vorbei. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. 

Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. 

Vielleicht ist hier eine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs für dich dabei.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Als eingeschriebener Student ist es möglich, gleichzeitig einen 450-Euro-Minijob und einen kurzfristigen Minijob bei verschiedenen Arbeitgebern auszuüben. Eine Zusammenrechnung der beiden Verdienste findet nicht statt.

Brauchst du noch weitere Informationen, dann schau doch mal in den Blog der Minijob-Zentrale. Hier findest den interessanten Blog-Beitrag "Mit Nebenjob durch das Studium: Studenten als Minijobber".

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Da die Prüfung des Werkstudentenprivilegs grundsätzlich deiner Krankenkasse obliegt, solltest du diese Fragen mit ihr klären.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Grundsätzlich hast du auch als Minijobber Anspruch auf die Energiepreispauschale, sofern es sich um dein erstes Dienstverhältnis handelt. Minijobber haben dies gegenüber den Arbeitgebern schriftlich zu erklären. 

Sofern der Arbeitgeber nur Arbeitnehmer mit einer Pauschalversteuerung , zahlt der Arbeitgeber die Energiepauschale grundsätzlich nicht aus. In diesem Fall kannst du die Energiepreispauschale über deine Einkommenssteuererklärung für das Kalenderjahr 2022 geltend machen.

Für weitere Fragen steht dir dein Arbeitgeber bzw. dein zuständiges Finanzamt zur Verfügung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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In Deutschland regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Beschäftigungen erst für 15 bis 17 Jahre alte Jugendliche und verbietet das Arbeiten für Jüngere. Um die Entwicklung und schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht zu gefährden, gelten gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen: 

  • In der Regel dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren - höchstens 8 Stunden am Tag - arbeiten.
  • Sind sie jünger als 15 Jahre, ist eine Beschäftigung grundsätzlich verboten.

Wenn du allerdings noch vollzeitschulpflichtig bist, ist eine Beschäftigung grundsätzlich verboten.

Ausnahme: Mit Einwilligung der Eltern dürfen vollzeitschulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahre grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Darüber hinaus können sie während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr jobben.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Ja, es ist möglich, dass du neben deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung als Werkstudentin einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausübst. 

Als Werkstudentin darfst du zusätzlich noch genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. Auch zusätzliche kurzfristige Beschäftigungen von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen wären möglich. Hier spielt die Verdienstgrenze dann keine Rolle. Du hast sogar die Möglichkeit die Werkstudententätigkeit, den 450-Euro-Minijob und kurzfristige Beschäftigungen zu kombinieren. Diese Beschäftigungen können bei verschiedenen Arbeitgebern bedenkenlos nebeneinander ausgeübt werden. 

Zur Prüfung des sogenannten Werkstudentenprivilegs (Beschäftigung in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche) wende dich bitte an deine zuständige Krankenkasse.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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