Guten Tag,

ein Nebenjob ist die Bezeichnung für einen Job, den du neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausübst. Das kann ein Minijob sein, welcher auf einen durchschnittlichen Monatsverdienst von 520 Euro begrenzt ist, also ein Minijob mit Verdienstgrenze. Oder er ist auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet und somit eine kurzfristige Beschäftigung. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Guten Tag,

wenn du im Einzelhandel, der Gastronomie oder mit Hilfe der Anzeigen in digitalen oder Printmedien auf die Suche gehst, wirst du sicherlich einen passenden Job finden. Vielleicht braucht auch ein Nachbar Hilfe im Garten oder im Haushalt. Suchst du vielleicht eine Beschäftigung im Privathaushaushalt? Dann schau doch mal auf der Haushaltsjob-Börse vorbei. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst kostenlos eine Anzeige einstellen. https://www.haushaltsjob-boerse.de/DE/Home/home_node.html

Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Jobsuche.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Guten Tag,

wenn du einem Minijob mit Verdienstgrenze ausüben möchtest, darfst du durchschnittlich im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.240 Euro. Wann, wie oft und wie lange du arbeitest, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin tragen den Großteil der Abgaben. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Wenn du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlst du hier einen Beitragsanteil ein.  

Auch ein kurzfristiger Minijob wäre möglich. Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Der Job ist also nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Die Steuern werden von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt. Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach deiner individuellen Lohnsteuerklasse.  

Ein Gespräch mit deinem Hauptarbeitgeber ist immer wichtig, denn so vermeidest du arbeitsrechtliche Konsequenzen. Den steuerlichen Aspekt besprichst du am besten mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Hallo,

Überstunden müssen grundsätzlich in dem Monat ausbezahlt werden, in dem sie erbracht werden. Nur wenn du eine Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitreglung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dürfen diese angespart und später bezahlt werden. Du hast dann ein Arbeitszeitkonto. Ein persönliches Gespräch mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin ist immer der beste Weg für eine Klärung. 

Mit 70 Tage Vertrag meinst du sicher einen kurzfristigen Minijob. In diesem darfst du pro Kalenderjahr nur 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten. Rahmenvereinbarungen können die Bedingungen einer kurzfristigen Beschäftigung regeln. Hier vereinbarst du mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, dass du diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums gelegentlich für ihn oder sie arbeiten wirst. Der Zeitraum ist dabei maximal ein Jahr, in dem du bis zu 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten darfst. Nach einer Pause von mindestens zwei Monaten könnt Ihr eine erneute Rahmenvereinbarung schließen.

Am einfachsten ist es, die Rahmenvereinbarung zum Jahresanfang zu schließen. Ist das nicht der Fall, müssen Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen im gleichen Kalenderjahr berücksichtigt werden. Dabei dürfen deine Arbeitseinsätze insgesamt maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate (90 Kalendertage) betragen — sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch für die Dauer der Rahmenvereinbarung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Hallo, 

wenn du direkt nach dem Schulabschluss ein Studium oder eine Fachschulausbildung beginnst, wäre die kurzfristige Beschäftigung eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen. Hier wird die Dauer der Beschäftigung von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage beschränkt und du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es sind lediglich Steuern zu entrichten. Die Höhe des Verdienstes ist in diesem Falle unerheblich.

Unsere Empfehlung: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dich an die gesetzliche Krankenkasse deiner Eltern wenden. Diese entscheidet im Einzelfall über das Fortbestehen der Familienversicherung oder über die Versicherungspflicht. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Wir gehen davon aus, dass Du zwei 520-Euro-Minijobs ausüben möchtest. Wenn Du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast - wozu auch eine Ausbildung zählt -, kannst Du in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. 

Falls Du noch zur Schule gehst, gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: Du hast die Wahl zwischen einem 520-Euro-Minijob und einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. 

Wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienst, muss Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin die Berufsmäßigkeit prüfen. Berufsmäßig ist eine Beschäftigung dann, wenn Du mit ihr Deinen Lebensunterhalt sicherst. 

Möchtest Du mehr über dieses Thema erfahren? Dann findest Du auf unserer Homepage Minijobzentrale viele Informationen dazu: Kurzfristige Beschäftigung - Minijob-Zentrale

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Du hast recht, ein Minijob ist auch ein Teilzeitjob. Meist ist im Stellenangebot angegeben, wie viele Stunden und welchen Stundenlohn die Stelle umfasst. Am besten du erkundigst dich bei dem Arbeitgeber über den genauen Umfang der Beschäftigung. Dann lässt sich sicher schnell klären, ob auch ein Minijob möglich ist.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Als Minijobber stehen dir für die Suche nach einer Beschäftigung in einem Unternehmen (gewerblich) die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie auch die gängigen Jobvermittlungsportale im Internet zur Verfügung.

Oder schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale nach. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für dich dabei?

Solltest du im Internet nichts finden, kannst du auch in Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern in deiner Region nach Inseraten für Minijobs stöbern.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Auch als Bürgergeld-Bezieher ist es möglich, einen Minijob aufzunehmen. Du musst allerdings beachten, dass Einkommen auf die Leistung des Jobcenters angerechnet werden kann, wenn es einen bestimmten Freibetrag im Monat übersteigt. Daher kann auch das Einkommen aus einem Minijob auf dein Bürgergeld angerechnet werden.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Für dich als Schülerin gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: du hast die Wahl zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem du im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst, und einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. 

Und auch während des Studiums kannst du dir etwas dazu verdienen. Was für Studierende mit Minijob und für Werkstudentinnen und Werkstudenten wichtig ist, erfährst du in unserem Beitrag im Magazin der Minijob-Zentrale

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale nach. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für dich dabei?

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Vielleicht kommt ja auch ein Minijob im privaten Haushalt für dich in Betracht? 

Schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale rein. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige aufgeben. 

Beachte jedoch bitte, dass für alle Tätigkeiten die du als Schülerin aufnimmst das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen ist.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Jetzt zur beginnenden Advents- und Weihnachtszeit bieten sich viele Möglichkeiten, um auf Minijob-Basis für einige Wochen etwas dazu zu verdienen. 

Einige Möglichkeiten haben wir in unserem neuesten Magazinbeitrag 7 Minijobs, die Lust auf Weihnachten machen zusammen getragen. Schau doch mal rein.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Auch als Schüler darfst du altersgerechte Jobs ausüben. Für 13- bis 14-Jährige sind laut Jugendarbeitsschutzgesetz täglich zwei Stunden leichte Arbeit erlaubt. Des Weiteren brauchst du dazu die Einwilligung deiner Eltern.

Für die Suche nach einer Beschäftigung im gewerblichen Bereich möchten wir dich an die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit verweisen.

Oder schau doch mal bei der Haushaltsjob-Börse rein. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst kostenlos eine Anzeige einstellen.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Jobsuche.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Der Arbeitgeber muss die neue Verdienstgrenze von 520 Euro nicht voll ausschöpfen, solange er den aktuellen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde einhält. 

Hier empfehlen wir dir ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen, ob gegebenenfalls eine Anpassung auf 520 Euro bei dir möglich ist. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Wenn du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst, kannst du mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze (bis 30. September 2022 450-Euro-Minijobs) nebeneinander ausüben. Der gesamte monatliche Verdienst darf jedoch durchschnittlich 520 Euro nicht überschreiten. 

Verdienst du insgesamt mehr als 520 Euro im Monat, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig zu deiner Krankenkasse gemeldet. 

Auch die Versteuerung der Einkommen kann im Fall der Überschreitung der Verdienstgrenze nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Deine Verdienste aus beiden Beschäftigungen werden dann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät dich bzw. deinen Arbeitgeber das zuständiges Finanzamt.  

Hinweis: Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung können parallel ausgeübt werden, ohne dass die Verdienste zusammengerechnet werden.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Kennst du schon unsere Haushaltsjob-Börse? Hier kannst du ganz einfach nach einem Minijob im Privathaushalt in deiner Region suchen oder selbst eine Anzeige aufgeben. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Muss mein Septembergehalt, das klassisch im Oktober ausgezahlt wird, auch schon mit 12€ Mindestlohn verrechnet werden?

Ich arbeite als Minijobberin und habe diesen Monat als mir mein Gehalt (aus den Stunden die ich im September erarbeitet habe) ausgezahlt wurde nur 450€ bekommen. Die Gehaltsgrenze, wurde ja aber seit der Mindestlohnerhöhung auf 520€ angehoben. Deshalb vermute ich dass auch meine Stunden nur mit 10,45€ pro Stunde verrechnet wurden.

Werde die Woche auch nochmal bei meinem Arbeitgeber und bei der Mindestlohn-Hotline nachfragen, nur heute ist Sonntag, demnach lässt sich keiner erreichen und online konnt ich auch nichts dazu finden. Vielleicht ist ja hier noch jemand Schlaues der mir weiterhelfen kann :)

Ps: Das einzige was ich mir als Begründung für eine Abrechnung mit dem alten Mindestlohn vorstellen kann, wäre das ich die Stunden ja im September erarbeitet habe - unter anderen Vertragsbedingungen. Der Abrechnungszeitraum lieg ja aber im Oktober. Gleichzeitig fände ich diese Begründung auch irgendwie unsinnig und bisschen assi wenn ich bspw. an Überstunden denke. Habe zurzeit kanpp 80 und wenn ich mir die mal auszahlen lassen sollte, müsste man ja mit der gleichen Begründung unter Mindestlohn gehen, was ja aber ab Oktober nicht mehr sein darf, müsste man mir mein Septembergehalt das im Oktober ausgezahlt wird nicht auch mit 12€ die std berechnen?

Das waren meine Gedanken dazu, würde mich freuen andere zu hören, vllt kann mich ja auch wer aufklären :)

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Du hast vollkommen recht. Da du als Arbeitnehmerin vorleistungspflichtig bist, muss die Vergütung erst nach der Tätigkeit geleistet werden. Eine gesetzliche Grenze zur individuellen Gestaltung der Fälligkeit der Lohnzahlung bildet das Mindestlohngesetz. Hierin heißt es:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn 

1. zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,

2. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. 

Für eine individuelle Beratung empfehlen wir dir die Mindestlohn-Hotline unter der Rufnummer 030/60 28 00 28. Gern kannst du dich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zum Thema Arbeitsrecht wenden. Dieses erreichst du montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Als Minijobber steht dir für die Suche nach einer Beschäftigung in einem Unternehmen (gewerblich) die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie auch die gängigen Jobvermittlungsportale im Internet zur Verfügung.

Oder schau doch einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale nach. Hier kannst du in deiner Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. Meist sind es Beschäftigungen, wo du älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit hilfst oder die Gartenpflege übernimmst. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für dich dabei?

Solltest du im Internet nichts finden, kannst du auch in Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern in deiner Region nach Inseraten für Minijobs stöbern.

Viel Erfolg bei der Jobsuche.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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