Einfach max. so schnell fahren, wie erlaubt oder es Verkehrs- und Wetterlage zuläßt.

Wenn du ein genaues GPS hast, kannst du bis 100 km/h 3 km/h oder ab 100 km/h 3% auf die erlaubte Geschwindigkeit dazurechnen (Toleranz).

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Du weißt, dass du dich damit strafbar machst?

Wenn ja, dann entscheide selbst. Wenn nein, dann nein, du darfst nicht. Jetzt weißt du es, also entscheide selbst.

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Selbst wenn, ja und? Ich überlebe diese Jahrhundert so oder so nicht.

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Selbst wenn du wolltest, könntest du kein Messer schlucken, aus Versehen schon zehnmal nicht und ohne es zu merken, mindesten 10 Mill. hoch 10 Mill. mal nicht

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2x Ordnungswidrigkeit begangen und die Polizisten noch spießig genannt. Kannst von Glück reden, dass sie dich ohne ein Ordnungsgeld haben gehen lassen, selbst dann wären die noch nicht spießig gewesen. Denke, die hatten einen guten Tag 😁.

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Ja ist möglich

Motorunterstützung aus und du verausgabst dich mehr als mit einem normalen Fahrrad aufgrund des höheren Gewichtes.

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Du hast das Auto gekauft, bezahlt und angemeldet. Für den Autohändlern ist der Verkauf abgeschlossen, somit kannst du das Auto nicht mehr finanzieren. Der Zug ist abgefahren.
Dann musst du halt einen stinknormalen Kredit bei der Bank aufnehmen.

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