Was soll ich tun am besten?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Kündige selbst 60%
Gehe zur höheren Instanz 40%
Geh dahin und frage mal nach wieder 0%
Warte 0%

2 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Gehe zur höheren Instanz

Mündliche Kündigungen existieren nicht, Du bist nach wie vor dort beschäftigt. Und solange Du Deine Arbeitsleistung anbietest hast Du auch Lohnanspruch, auch wenn Du nicht eingesetzt wirst.

Mündliche Arbeitsverträge sind absolut rechtskräftig, Du hast alle Arbeitsrechte gemäß dem BGB, zum Beispiel 4 Wochen Kündigungsfrist mit Lohnfortzahlung.

Bei der Sache reibt sich jeder Anwalt grinsend die Hände.

Wissendieschaft  10.04.2024, 08:26

Wieso sollte er vier Wochen haben? Ja er ist nicht gekündigt, aber ab der Kündigung 2 Wochen Frist in der Probezeit...

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Ja ja sie war nicht nett.. Bro wenn du in den ersten Wochen in einem Minijob im Supermarkt gekündigt wirst, solltest du überlegen was DU gemacht hast.

Sie schuldet dir auch keine schriftliche Kündigung. Probezeit, Ciao Bello.

Familiengerd  09.04.2024, 16:19
Sie schuldet dir auch keine schriftliche Kündigung. Probezeit

Das ist selbstverständlich schlicht und einfach falsch!

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich ausgesprochen werden.

Eine Probezeit spielt dafür auch überhaupt keine Rolle, denn sie ist nur von Belang wegen der möglichen verkürzten Kündigungsfrist

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