Elterngeld Hartz 4 wie wird berechnet?
Hallo, ich habe vor der Geburt meines Kindes eine Ausbildung absolviert und war auch bis zur Geburt arbeiten, nun bin ich auf Hartz 4 angewiesen, habe gehört das nicht das ganze Elterngeld angerechnet werden darf aufs Hartz 4, hat da einer Erfahrung?
4 Antworten
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/elterngeld-hartz-4/
die schlechte Nachricht: Auf ALG 2 wird das Elterngeld voll angerechnet.
Diese Aussage ist nicht korrekt.
Auf sogenanntes sonstiges Einkommen, wozu dann auch Elterngeld zählt, bleiben min.30 € Versicherungspauschale als Freibetrag, also kann es schon einmal nicht voll angerechnet werden.
Wird Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung bezogen, können sogar max.300 € Freibetrag abgesetzt werden.
Elterngeld ist von einem Arbeitsverhältnis abhängig, denn dein AG muß planen können.. zur Berechnung ist das letzte Monatseinkommen des Vaters mit Kopie zu belegen./.
Wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt gearbeitet hast, dann wird dein Elterngeld nach deinem durchschnittlichem Nettoeinkommen berechnet, auch wenn du z.B. nur 6 Monate Erwerbseinkommen nachweisen könntest.
Dir stehen dann ja min.die 300 € staatliches Mindestelterngeld zu, sollte dein errechnetes Elterngeld geringer ausfallen.
Angenommen du beziehst dein Elterngeld für 1 und nicht für 2 Jahre und würdest 500 € Elterngeld bekommen, dann könntest du den max.Freibetrag von 300 € geltend machen.
Es blieben dann vorerst angenommen nur noch 200 € anrechenbares Elterngeld übrig, darauf kannst du noch min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, wenn du z.B. noch ein eigenes KFZ - hättest, dann auch noch den Beitrag für die KFZ - Haftpflicht.
Der Rest würde dann anrechenbares Einkommen sein, so wie dann auch Kindergeld und ggf.Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt als Einkommen des Kindes auf den Bedarf angerechnet wird.
Solltest du dein Elterngeld auf 2 Jahre verteilt beziehen, dann würde sich auch der Freibetrag halbieren, dann als nur noch 150 €, die 30 € und ggf.KFZ - Haftpflicht könnten aber auch hier abgesetzt werden.
Wenn vor dem Elterngeldbezug Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit generiert wurde, wird das Basiselterngeld nicht auf Hartz IV angerechnet. Das betrifft zum Beispiel auf geringfügig Beschäftigte zu, die mit Hartz IV aufstocken müssen.
https://www.elterngeld.de/wird-elterngeld-auf-hartz-iv-angerechnet/#gref