Weiter Hartz 4 bekommen wenn das Kind schon im Kindergarten ist?
Hallo,
ich bin alleinerziehend und habe einen 2 jährigen Sohn. Er kommt im August in den Kindergarten. Ich kriege vom Jobcenter Hartz 4. Der Vertrag geht bis Ende August. Ich habe bis 2021 Elternzeit.
Meine Frage ist, ob ich dann unbedingt wieder arbeiten muss wenn der kleine in den Kindergarten geht , oder könnte ich nicht bis 2021 zu hause bleiben und weiter hartz 4 bekommen?
2 Antworten
Wenn sich an deiner Situation nichts weiter ändert und dein Bewilligungszeitraum für Leistungen vor dem 31.08.2020 enden würde, dann müsste dein WBA - automatisch für einen weiteren Bewilligungszeitraum verlängert werden.
Denn wegen Corona wurde der neue § 67 SGB - ll erlassen, diesen kannst du dir einmal aus dem Internet suchen und nachlesen, ansonsten solltest du ca. 4 - 6 Wochen vorher einen WBA - stellen.
Wenn du bis 2021 in Elternzeit bist, dann sollte das dem Jobcenter ja schon bekannt sein, du musst dem Arbeitsmarkt auch bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes nicht zur Verfügung stehen.
Auch über das 3 Lebensjahr hinaus wäre eine zumindest verringerte Verfügbarkeit möglich, wenn die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden könnte.
Außerdem geht das dann im August ja sicher nicht gleich voll los, da geht dein Kind ja erst einmal nur für paar Stunden in die Kita und wie gesagt, bis zum 3 Geburtstag deines Kindes müsstest du dem Arbeitsmarkt eh nicht zur Verfügung stehen.
Der "Vertrag" ist ein Bewilligungszeitraum. Und ca. 6 Wochen vorher kriegst du ein Schreiben, dass du einen Weiterbewilligungsantrag stellen kannst.
Wie viel und ob du als Alleinerziehende arbeiten musst, bespricht die Arbeitsvermittlung mit dir. Vollzeit verlangt keiner und Bus 3 Jahre bist du eigentlich auch nicht verpflichtet zum arbeiten.
Solange du nicht so viel verdienst, dass der Bedarf für euch beide gedeckt ist, hast du auch Anspruch auf Leistungen.