Prüfungsgebühr und Jobcenter?

7 Antworten

Antrag stellen und Entscheidung abwarten.

Bei Ablehnung Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und ggf. einer Klage prüfen (lassen).

Ein Antrag kostet und schadet nichts, Üblich ist laut Amt dies:

Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter übernimmt durch einen Bildungsgutschein zum Beispiel die Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren. Auch die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden.
Finden Ihre Kurse an einem anderen Ort statt, können Sie durch einen entsprechenden Bildungsgutschein die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet bekommen.
Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung erhalten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter.
Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Förderungen Sie bei Ihrer Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn Du das vorher mit deinem SB - nicht besprochen hast und es bewilligt wurde, dann wirst Du nichts bekommen.

Nein eigentlich nicht, du kannst höchstens versuchen ein Darlehen zu beantragen aber auch das müssen sie dir nicht gewähren - hieße du musst es selbst zahlen.

Nun fallen Prüfungsgebühren von 110€ an ist es möglich diese vom Jobcenter erstattet zu bekommen?

Wenn Du das nicht vorher beantragt hast, sicher nicht.

Alles was Du glaubst bekommen zu können, muss vorher beantragt werden. Du willst Dir ja auch nicht ungefragt in Deine Taschen gegriffen bekommen.

Möglichkeiten der Förderung bedeutet nicht "Selbstbedienung".