Kostenübernahme – die neusten Beiträge

Abschluss von zuhause aus nachholen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich W18 Jahre alt, habe keinen Abschluss damals machen können aufgrund psychischer Probleme und meines Abgangszeugnis daraufhin. Ich bekam eine Befreiung von Staat das ich arbeitsunfähig bin, jetzt nach 6 Monaten zuhause sein geht es mir immer schlechter und ich möchte meinen Abschluss nachholen damit ich später auch einen vernünftigen Job nachgehen kann, der auch gut bezahlt wird. Außerdem möchte ich gebildeter sein und endlich was aus meinem Leben machen, und nicht nur rumsitzen und die Zeit abwarten, ich werde nur noch verrückt dadurch.. Ich empfinde es aber als unmöglich diesen vor Ort abzusolvieren aus bestimmten Gründen, weshalb ich und meine Physiotherapeutin etc und viele andere es auch als sinnvoll betrachteten das ich die Ausbildung von zuhause aus absolviere über eine Fernschule bspw. Problem ist nur, finanziell bin ich absolut nicht in der Lage und meinen Eltern will ich damit nicht zur zusätzlichen Last fallen und ihnen ist es generell auch nicht finanziell im Rahmen der Möglichkeiten, sag wir’s mal so.. habe beim Jobcenter mit meinem Dad vorhin angerufen und die Situation geschildert, die meinten allerdings das die Chancen einer kostenübernahme gering stehen, und ich vorab (da ich eine arbeitsbefreiung habe) eine Genehmigung zur Arbeit von meiner Ärztin einholen soll. Mein Vater rief also da an, und er durfte heute zum Gespräch direkt vorbeikommen aber die Ärztin sagte es ginge nur über einen Psychiater weil es auf eigenes Risiko für sie wäre wenn sie dies täte. Ich weiß nicht mehr weiter, mein Stiefvater will jetzt bei meiner Physiotherapeutin nachfragen was man alternativ tun kann.

Ich brauche dringend einen Rat, bin echt am verzweifeln

Schule, Angst, Abschluss, Kostenübernahme, nachholen

Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

Finanzen, Medikamente, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfähigkeit, Behinderte Menschen, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, erwerbsunfähigkeitsrente, Finanzierung, Grundsicherung, Kostenübernahme, Krankengeld, Krankenkasse, schwerbehindert, Schwerbehinderung, Sozialamt, Sozialhilfe, Sozialleistungen, Unterstützung, Wohngeld, Bürgergeld, Lebensunterhalt

Gynäkomastie-OP wird nicht übernommen - Argumente für Einspruch?

Moin!

Die Kostenanfrage zur Übernahme meiner Gynäkomastie-Operation wurde abgelehnt, weil über den psychisch-ästhetischen Grund keine Krankheit vorliegt.

Dies wird natürlich nicht geduldet und jetzt wird in den Einspruch gegangen.

Btw hat den Antrag mein Chirurg gestellt. Der hat da nur rein geschrieben "bitte ich um die dringende Kostenübernahme des Eingriffs."

Keine Gründe, nix.

Jetzt würde ich den Einspruch persönlich schreiben.

Folgende Punkte hab ich mir schon mal überlegt:

  1. Gynäkomastie ist eben schon eine Krankheit, steht sogar in diesem ICD-Katalog: Gynäkomastie - ICD-10-GM-2021 Code Suche (icd-code.de)
  2. Im Verlauf der Entscheidung sollte ich Bilder von meinen Brüsten an den MDK schicken. Es handelt sich wirklich um eine deutlich sichtbare Gynäkomastie. Bei meinem Körperfettanteil geht es kaum schlimmer. Da stellt sich mir die Frage, warum der Antrag dann doch noch abgelehnt wird, obwohl es kaum schlimmer geht.
  3. Eine psychiatrische Betreuung erfolgt bereits seit Jahren. Ich habe zwar nie speziell die Gynäkomastie behandeln lassen, aber ich habe schon sämtliche Antidepressiva und Neuroleptika durch und bei keinem habe ich mir gedacht "Nice, jetzt sind mir die Brüste egal."
  4. Ich treibe aktuell ca. 2 h Kraftsport und 1 h Cardio täglich. Die Gynäkomastie ist nicht "weg trainierbar".
  5. Weiteres Anzeichen, dass es sich um keine Lipomastie handelt, ist mein KFA von 18 % (durchschnittlicher KFA eines Mannes). Ich bin also nicht übergewichtig und habe trotzdem fette Möpse.
  6. Soll ich einfach rein schreiben, dass ich neben der psychischen Belastung unangenehme Spannungsgefühle und Schmerzen habe?
  7. Soll ich anbieten, dass nur die Entfernung der Brüstdrüsen übernommen wird? Weil ich bin wie gesagt nicht fett, also ist eine Fettabsaugung eigentlich überflüssig. Mein Chirurg hat diese Behandlung jedoch auch in den Kostenvoranschlag geschrieben. Oder lieber weiterhin das Komplettprogramm anfordern und schauen, was sich tut? Also dass die Fettabsaugung nicht übernommen wird, könnte ich ja noch nachvollziehen und wäre auch kaum ein Problem für mich. Aber klar, das Komplettprogramm wäre natürlich noch besser.

Das hab ich mir jetzt mal alles überlegt. Was haltet ihr davon? Kann man das so in den Einspruch schreiben?

Weil mit einem "Ich lege grundlos Einspruch ein", wie es mein Chirurg wahrscheinlich machen würde, sehe ich halt auch keine Chancen, oder?

Fallen euch evtl. weitere Argumente ein und wie findet ihr meine bisherigen?

Danke!

Medizin, Gesundheit, Brust, Krankheit, AOK, Gesundheit und Medizin, Gynäkomastie, Kostenübernahme, Männerbrust

Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium

Familiengrab und Pflege - wer muss dafür aufkommen?

Unsere Situation ist etwas verzwickt. Meine Schwiegermutter versorgte Jahrelang das Familiengrab alleine. In diesem liegen die Eltern, sowie die bereits verstorbenen Geschwister meiner Schwiegermutter. Zu Lebzeiten hat der Zwillingsbruder meiner Schwiegermutter das Familiengrab erneut gekauft und wurde ebenfalls dort beigesetzt. Nach dem Tod der Dame wurde auch diese in dieses Grab als Urne beigesetzt. Dort liegen also nun die Eltern und sämtliche Kinder, welche hier wohnten.

So. Nun zur Frage. Wer muss nun für die Grabpflege aufkommen?? Nach dem Tod des Zwillingsbruders war meine Schwiegermutter seine Erbin. Nun gibt es noch die angeheiratete Frau des anderen Bruders welcher auch bereits verstorben ist aber woanders beerdigt wurde sowie einen Haufen Kinder von allen Verstorbene. Dazu gehört natürlich auch mein Mann. Muss mein Mann nun ganz alleine für die Grabpflege aufkommen oder auch die anderen "Nichten, Neffen und Enkel" ?? Wir wohnen alle zu weit weg und müssen generell das Grab in Pflege geben. Da meine Schwiegermutter das bisher immer alles alleine gemacht hat, mussten sich alle nicht darum kümmern und nun wollen natürlich alle nichts davon wissen da sie ja auch nichts geerbt haben und Geld ist sowieso ein heikles Thema bei allen. Sobald es an den Geldbeutel geht sind alle schnell weg. Wäre toll wenn mir jemand erklären könnte wie das in Zukunft zu handhaben ist. Bisher haben alles wir bezahlt doch nun kam der neue Rechnungsbrief und ich möchte das nun gerne geklärt haben.

Familie, Recht, Hinterbliebene, Psychologie, Grabpflege, Kinder und Erziehung, Kostenübernahme

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kostenübernahme