keine Kostenübernahme nach Schenkung?

4 Antworten

Aufgrund von groben Undanks kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eigentum verpflichtet.

So lange die Tochter noch nicht im Grundbuch steht, ist es dein Haus, also die Schenkung noch nicht rechtskräftig. d.h. du kannst sie raus werfen.

ist der Eintrag bereits geschehen, teile das bitte einfach dem Finanzamt und der Brandschutzversicheurng etc. mit. so dass diese sich dann an die Tochter wenden.

lg, Anna

Du hast kein Haus also gibs da auch nichts was du zahlen musst, die Mahnungen oder notfalls Inkasso werden Uhr schon ausführlich erklären das Eigentum verpflichtet.

Was genau zahlt ihr denn? Und warum? Sobald deine Tochter Eigentümerin und im Grundbuch auch so eingetragen ist, geht euch das doch nichts mehr an.